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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV)
§ 4 Qualitätsmerkmale der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften

Zeitungen und Zeitschriften sind im Rahmen des betrieblich Zumutbaren bedarfsgerecht zu befördern. § 2 Nr. 4 und 5 gilt entsprechend.