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Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
  § 1a Begriffsbestimmungen
  § 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
  § 2a Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2
 Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
  § 3 Entnahme mit Einwilligung des Spenders
  § 4 Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
  § 4a Entnahme bei toten Embryonen und Föten
  § 5 Nachweisverfahren
  § 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
  § 7 Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
Abschnitt 3
 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
  § 8 Entnahme von Organen und Geweben
  § 8a Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
  § 8b Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
  § 8c Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
Abschnitt 3a
 Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
  § 8d Besondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
  § 8e Untersuchungslabore
  § 8f (weggefallen)
Abschnitt 4
 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
  § 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
  § 9a Entnahmekrankenhäuser
  § 9b Transplantationsbeauftragte
  § 9c (weggefallen)
  § 10 Transplantationszentren
  § 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
  § 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
  § 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle
  § 12a Angehörigenbetreuung
Abschnitt 5
 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
  § 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
  § 13a Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
  § 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
  § 13c Rückverfolgungsverfahren bei Geweben
  § 14 Datenschutz
  § 15 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
Abschnitt 5a
 Transplantationsregister
  § 15a Zweck des Transplantationsregisters
  § 15b Transplantationsregisterstelle
  § 15c Vertrauensstelle
  § 15d Fachbeirat
  § 15e Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
  § 15f Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
  § 15g Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
  § 15h Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
  § 15i Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 5b
 Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
  § 16 Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
  § 16a Verordnungsermächtigung
  § 16b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
Abschnitt 6
 Verbotsvorschriften
  § 17 Verbot des Organ- und Gewebehandels
Abschnitt 7
 Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 18 Organ- und Gewebehandel
  § 19 Weitere Strafvorschriften
  § 20 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8
 Schlussvorschriften
  § 21 Zuständige Bundesoberbehörde
  § 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
  § 23 Bundeswehr
  § 24
  § 25 Übergangsregelungen
  § 26 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)