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Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch 1, 2

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1. Abschnitt
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zweck der Verordnung
  § 2 Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt
 Beschaffenheit des Trinkwassers
  § 4 Allgemeine Anforderungen
  § 5 Mikrobiologische Anforderungen
  § 6 Chemische Anforderungen
  § 7 Indikatorparameter
  § 7a Radiologische Anforderungen
  § 8 Stelle der Einhaltung
  § 9 Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen, der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten sowie der Überschreitung von Parameterwerten für radioaktive Stoffe
  § 10 Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter
3. Abschnitt
 Aufbereitung und Desinfektion
  § 11 Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
  § 12 Ausnahmegenehmigungen
4. Abschnitt
 Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage
  § 13 Anzeigepflichten
  § 14 Untersuchungspflichten
  § 14a Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
  § 14b Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
  § 15 Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen
  § 15a Anzeigepflicht für Untersuchungsstellen
  § 16 Besondere Anzeige- und Handlungspflichten
  § 17 Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
5. Abschnitt
 Überwachung
  § 18 Überwachung durch das Gesundheitsamt
  § 19 Umfang der Überwachung
  § 20 Anordnungen des Gesundheitsamtes
  § 20a Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe
  § 21 Information der Verbraucher und Berichtspflichten
6. Abschnitt
 Sondervorschriften
  § 22 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
  § 23 Vollzug im Bereich der Eisenbahnen des Bundes
7. Abschnitt
 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  § 24 Straftaten
  § 25 Ordnungswidrigkeiten
  Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2 und 3)
Mikrobiologische Parameter
  Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2)
Chemische Parameter
  Anlage 3 (zu § 7 und § 14 Absatz 3)
Indikatorparameter
  Anlage 3a (zu den §§ 7a, 9 und 14a)
Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe
  Anlage 4 (zu § 14 Absatz 2 Satz 1 und § 19 Absatz 2b Nummer 1)
Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet
  Anlage 5 (zu § 15 Absatz 1 und 2)