Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
betriebswirtschaftliche Prozesse, Arbeitsorganisation,
- 6.
Information und Dokumentation, qualitätssichernde Maßnahmen,
- 7.
Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene,
- 8.
Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
- 9.
Umgang mit elektrischen Gefahren,
- 10.
Anwenden naturwissenschaftlicher Grundlagen,
- 11.
Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe, Werkstoffbearbeitung,
- 12.
Lagerhaltung, Arbeitsgeräte und Einrichtungen,
- 13.
Arbeitsvorbereitung, Sichern und Räumen des Arbeitsumfeldes,
- 14.
Atem-, Brand- und Explosionsschutz,
- 15.
qualitätssichernde Maßnahmen, Sicherheitstechnik und Umweltschutz,
- 16.
Entsorgung,
- 17.
Maschinen und Geräte zur Reinigung,
- 18.
Rechtsvorschriften und technische Regelwerke,
- 19.
Reinigung,
- 20.
Wartung und Unterhalt.