zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
§ 136
Allgemeines
Kosten werden nur im gerichtlichen Disziplinarverfahren erhoben.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular