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N-Lex
Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Risikogruppen
§ 3 Versicherungszeiten
§ 4 Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben
§ 5 Bekanntmachungen
§ 6 Zahlungsverkehr und Verrechnung
Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
§ 7 Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
§ 8 Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells
§ 9 Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich
§ 10 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu Zuweisungen für das Krankengeld
Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
§ 11 Zuweisungen für das Krankengeld
§ 12 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
§ 13 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
§ 14 Risikopool
§ 15 Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme
§ 16 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
§ 17 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
§ 18 Jahresausgleich
§ 19 Ausschluss auffälliger Risikogruppen
§ 20 Prüfung der Datenmeldungen
§ 21 Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 22 Durchführung des Einkommensausgleichs
Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
§ 23 Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds
Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 24 Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
§ 25 Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
§ 26 Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen
Abschnitt 6
Übergangsregelung
§ 27 Übergangsregelung
Schlußformel
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