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Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

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Erster Abschnitt
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes
  § 1a Begriffsbestimmungen
  § 2 Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und Kapital
Zweiter Abschnitt
 Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Erster Unterabschnitt
 
  § 3 Zulässige Geschäfte
  § 4 Anlagegrenzen
  § 5 Unzulässige Geschäfte
  § 6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis
  § 7 Anteilstruktur, Mitteilungspflichten
  § 8 Jahresabschluß, Lagebericht und Abschlußprüfung
Zweiter Unterabschnitt
 
  §§ 9 bis 11 (weggefallen)
Dritter Unterabschnitt
 
  §§ 12 und 13 (weggefallen)
Dritter Abschnitt
 Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz
  § 14 Zuständigkeit
  § 15 Anerkennung
  § 15a Mitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt
  § 16 Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen
  § 17 Widerruf
  § 18 Verzicht
  § 19 Erneuter Antrag auf Anerkennung
  § 20 Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"
  § 21 Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten
  § 21a Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht
  § 22 Mitteilungen und Bekanntmachungen
Vierter Abschnitt
 Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und Schlußvorschriften
Erster Unterabschnitt
 Übergangs- und Bußgeldvorschriften
  § 23 Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
  § 24 Gesellschafterdarlehen
  § 25 Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
  § 26 Übergangsvorschriften
  § 26a Übergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4
  § 27 Bußgeldvorschriften
Zweiter Unterabschnitt
 Änderung anderer Gesetze
  §§ 28 bis 31 ----
Dritter Unterabschnitt
 Berlin-Klausel und Inkrafttreten
  § 32
  § 33