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Gesetz über das Nationale Waffenregister

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
  § 1 Zweck des Waffenregisters
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Registerbehörde
  § 4 Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
Abschnitt 2
 Datenbestand des Waffenregisters
  § 5 Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
  § 6 Grunddaten des Waffenregisters
  § 7 Vergabe und Verarbeitung von Ordnungsnummern
Abschnitt 3
 Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden
  § 8 Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
  § 9 Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden
  § 10 Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
  § 11 Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
  § 12 Protokollierungspflicht bei der Speicherung
Abschnitt 4
 Datenübermittlung der Registerbehörde
  § 13 Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind
  § 14 Form des Übermittlungsersuchens
  § 15 Inhalt des Übermittlungsersuchens
  § 16 Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle
  § 17 Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen
  § 18 Zulässigkeit der Datenübermittlung
  § 19 Gruppenauskunft
  § 20 Datenabruf im automatisierten Verfahren
  § 21 Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren
  § 22 Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden
  § 23 Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
  § 24 Datenübermittlung für statistische Zwecke
  § 25 Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
  § 26 Zweckänderung bei der Datenverarbeitung
Abschnitt 5
 Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  § 27 Speicherfristen
  § 28 Verantwortlichkeiten für die Löschung
  § 29 Einschränkung der Verarbeitung
Abschnitt 6
 Rechte der betroffenen Person
  § 30 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  § 31 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Abschnitt 7
 Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
  § 32 Verordnungsermächtigung
  § 33 Ausschluss abweichenden Landesrechts
  § 34 Übergangsvorschrift