zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
§ 112
Versicherungskonto
Die landwirtschaftlichen Alterskassen sind verpflichtet, spätestens ab 1. Januar 1997 Versicherungskonten zu führen.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular