zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
§ 47
Berechnungsgrundsätze
Die Berechnungsgrundsätze der §§ 121 bis 123 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular