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Das Gemeinsame Rücknahmesystem und die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System für Geräte-Altbatterien
1.
spätestens zum 26. September 2012 eine Sammelquote von mindestens 35 Prozent und
2.
spätestens zum 26. September 2016 eine Sammelquote von mindestens 45 Prozent
erreichen und dauerhaft sicherstellen.