Das Gemeinsame Rücknahmesystem und die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System für Geräte-Altbatterien
- 1.
- spätestens zum 26. September 2012 eine Sammelquote von mindestens 35 Prozent und
- 2.
- spätestens zum 26. September 2016 eine Sammelquote von mindestens 45 Prozent
