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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
Anlage 1 (zu § 6)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter/zur Hochbaufacharbeiterin

(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1132 - 1145;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

I. Berufliche Grundbildung - 1. Ausbildungsjahr -
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im 1. Ausbildungsjahr
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 5 Nr. 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 5 Nr. 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 5 Nr. 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 5 Nr. 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
(§ 5 Nr. 5)
a)
Ziel des Arbeitsauftrages erkennen
b)
Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
c)
Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen
d)
Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen
e)
ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
f)
Arbeitsberichte erstellen
6*)
6Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
(§ 5 Nr. 6)
Arbeitsplatz auf der Baustelle:
a)
Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
b)
Arbeitsplatz sichern
Arbeits- und Schutzgerüste:
c)
Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
d)
bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken
Werkzeuge und Geräte:
e)
Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen
f)
Störungen an Geräten erkennen und melden
g)
Werkzeuge warten
7Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
(§ 5 Nr. 7)
a)
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Ein- und Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen
b)
Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen
c)
Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern
8Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
(§ 5 Nr. 8)
a)
Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden
b)
Ausführungsskizzen anfertigen
c)
Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln
9Durchführen von Messungen
(§ 5 Nr. 9)
a)
Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen
b)
Höhen, insbesondere mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen
c)
Geraden ausfluchten
d)
Messpunkte anlegen und sichern
e)
rechte Winkel anlegen und prüfen
f)
Bauteile abstecken
10Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
(§ 5 Nr. 10)
a)
Holz nach dem Verwendungszweck unterscheiden
b)
Holz für Werkstücke messen und anreißen
c)
Holz mit Werkzeugen, insbesondere durch Sägen, Stemmen, Hobeln, Raspeln, Schleifen und Bohren, bearbeiten
d)
Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen sowie durch Nageln und Schrauben herstellen
e)
Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen und säubern, Mängel anzeigen
f)
Holzbauteile vor Feuchtigkeit schützen
20
11Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
(§ 5 Nr. 11)
Schalungen:
a)
Brettschalungen für rechteckige Fundamente, Stützen, Wände, Balken und Aussparungen herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
b)
Brettschalungen abbauen, entnageln, reinigen und lagern
Bewehrungen:
c)
Bewehrungen durch Ablängen, Biegen und Binden von Betonstabstahl herstellen
d)
Betonstahlmatten zuschneiden
e)
Bewehrungen mit Abstandshaltern einbauen
Bauteile:
f)
Betone nach Rezept herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
g)
Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
h)
Oberflächen nacharbeiten
i)
kleine Beton- und Stahlbetonfertigteile transportieren und einbauen
k)
Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen
l)
Bauteile aus Beton und Stahlbeton gegen Feuchtigkeit abdichten
12Herstellen von Baukörpern aus Steinen
(§ 5 Nr. 12)
a)
Mörtel nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
b)
Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen Steinen herstellen
c)
Öffnungen im Mauerwerk mit Stürzen aus kleinformatigen Steinen sowie mit Fertigteilen überdecken
d)
Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen
e)
Baukörper aus Steinen gegen Feuchtigkeit abdichten
f)
Mauerwerk mit verschiedenen Belägen versehen
13Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
(§ 5 Nr. 13)
a)
Dämmstoffe nach dem Verwendungszweck unterscheiden und vorbereiten
b)
Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
18
14Herstellen von Putzen
(§ 5 Nr. 14)
a)
Untergrund beurteilen
b)
Einbauteile einsetzen und Putzprofile ansetzen, Bewegungsfugen anlegen
c)
Spritzbewurf von Hand auftragen
d)
einlagigen Putz herstellen
e)
gerades Stuckprofil ziehen
15Herstellen von Estrichen
(§ 5 Nr. 15)
a)
Untergrund beurteilen, säubern und ausgleichen
b)
Trenn- und Dämmschichten einbauen
c)
Höhenlehren ausrichten
d)
rechtwinklige Aussparungen herstellen und einbringen
e)
Schienen und Rahmen einbauen
f)
Schein-, Rand- und Bewegungsfugen nach Vorgaben anlegen
g)
Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten
h)
Estrich nachbehandeln
16Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
(§ 5 Nr. 16)
a)
Untergrund beurteilen, säubern und ausgleichen
b)
Fliesen und Platten schneiden sowie Ausschnitte und Löcher herstellen
c)
Fliesen und Platten im Dickbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen
d)
Fliesen und Platten im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen
e)
Fugen an Bau- und Einbauteilen sowie an Rohrdurchführungen anlegen, vorbereiten und schließen
17Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
(§ 5 Nr. 17)
a)
Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit beurteilen
b)
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
c)
Gipsmörtel anmachen
d)
Wand-Trockenputz ansetzen
e)
Fugen verspachteln
18Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
(§ 5 Nr. 18)
a)
Oberboden abtragen, transportieren und lagern
b)
Baugruben und Gräben hinsichtlich der Arbeitsraumbreite prüfen
c)
Baugruben und Gräben von Hand ausheben, Böschungswinkel prüfen
d)
offene Wasserhaltung durchführen
e)
Baugruben und Gräben durch waagerechten und senkrechten Verbau sichern
f)
Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
g)
Baugruben und Gräben schrittweise rückbauen
h)
Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten
19Herstellen von Verkehrswegen
(§ 5 Nr. 19)
a)
Untergrund verbessern
b)
ungebundene Tragschichten herstellen
c)
Planum durch Verdichten unter Beachtung der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen
d)
Einfassungen in Geraden herstellen
e)
Pflasterdecken und Plattenbeläge aus künstlichen Steinen herstellen
20Verlegen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen
(§ 5 Nr. 20)
a)
Rohrleitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden herstellen und abdichten
b)
Rohre und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen, insbesondere aus Metall und Kunststoff, sägen, feilen, bohren und schleifen
c)
Rohre und Formstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen verlegen, ausrichten, verbinden, einsanden und unterstopfen
d)
Kontrollschächte herstellen
e)
Dränung einbauen
21 Zur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen Fertigkeiten und Kenntnisse aus den laufenden Nummern 11, 12 oder 14 unter Berücksichtigung betriebsbedingter Schwerpunkte sowie des individuellen Lernfortschritts vertieft vermittelt werden.8
*)
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
 
In überbetrieblichen Ausbildungsstätten sind Fertigkeiten und Kenntnisse aus den laufenden Nummern 10 bis 20 zu ergänzen und zu vertiefen.
 
II. Berufliche Fachbildung - 2. Ausbildungsjahr -
A. Schwerpunkt Maurerarbeiten
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im 2. Ausbildungsjahr
1234
1Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
(§ 5 Nr. 5)
Auftragsübernahme, Leistungserfassung:
a)
Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen
b)
Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen anwenden
c)
Vorleistungen anderer Gewerke auf Sicht prüfen
Arbeits- und Ablaufplan:
d)
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
e)
Arbeitsschritte festlegen
f)
Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen
6*)
2Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
(§ 5 Nr. 6)
Einrichten:
a)
Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen
b)
Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhalten
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle:
c)
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden
d)
Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigung schützen
e)
Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten
f)
Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen
g)
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen
h)
Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
i)
bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
Arbeits-, Schutz- und Traggerüste:
k)
Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf- und abbauen
l)
Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilen
Geräte und Maschinen:
m)
Werkzeuge und Kleingeräte auswählen und einsetzen
n)
Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung des Bodens vermeiden
o)
Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen
p)
Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern
Umweltschutz:
q)
Abfall auf der Baustelle sortenrein trennen und für den Abtransport vorbereiten
Räumen:
r)
Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
3Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
(§ 5 Nr. 7)
a)
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen
b)
Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Fertigteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
c)
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen
4Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
(§ 5 Nr. 8)
a)
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
b)
Aufmaß- und Bestandsskizzen anfertigen
5Durchführen von Messungen
(§ 5 Nr. 9)
Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Meßinstrumenten einmessen
6Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
(§ 5 Nr. 11)
Schalungen:
a)
Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen, aufbauen, versteifen und abspannen
b)
Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen
c)
Schalungen abbauen, reinigen und lagern
Bewehrungen:
d)
Bewehrungen aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten für rechteckige Baukörper herstellen und einbauen
e)
Einbauteile einbauen, insbesondere Fugenbänder, Fugenbleche und Verankerungsschienen
Beton:
f)
Betonfestigkeitsklasse auswählen
g)
Bindemittel und Zuschlag auswählen
h)
Beton mit Baumaschinen fördern und einbringen
i)
Maschinen und Geräte zur Verdichtung des Betons einsetzen
k)
Oberfläche des Frischbetons durch Abziehen und Glätten von Hand bearbeiten
l)
Stahlbetonfertigteile transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen
10
7Herstellen von Baukörpern aus Steinen
(§ 5 Nr. 12)
a)
Mörtelgruppe auswählen
b)
Bindemittel und Zuschlag für Mauermörtel auswählen
c)
ein- und mehrschalige Wände mit klein- und mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen
d)
Mauerwerk mit großformatigen Steinen herstellen
e)
Verblendmauerwerk in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen, verfugen sowie Verankerungen einbauen
f)
Aussparungen und Schlitze im Mauerwerk anlegen und schließen
g)
Bewegungsfugen anlegen
h)
Stufen, Einfassungen, Ausfachungen und Schächte herstellen
i)
Öffnungen im Mauerwerk mit künstlichen Steinen überdecken
k)
Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile einsetzen und anbringen
l)
Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten
m)
Durchbrüche und Bohrungen mit Hilfe von Abstützungen und Unterfangungen herstellen und schließen
24
8Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
(§ 5 Nr. 13)
a)
Voraussetzungen zum Dämmen prüfen
b)
Dämmstoffe auswählen, nach Herstellerangaben lagern und verarbeiten
10
9Herstellen von Putzen
(§ 5 Nr. 14)
a)
Putzgrund vorbereiten
b)
Putzarmierungen einlegen, Putzträger anbringen
c)
Putzlehren anbringen und ausrichten
d)
Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
e)
Putze nachbehandeln
f)
Wandschlitze schließen und Rohrbekleidungen herstellen
10Herstellen von Estrichen
(§ 5 Nr. 15)
a)
Estrichmörtel herstellen
b)
Gefälle- und Ausgleichestrich herstellen
c)
Verbundestrich, Estrich auf Trennschichten und schwimmenden Estrich einbringen, verdichten und abziehen
d)
Bewehrungen einbauen
11Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
(§ 5 Nr. 17)
a)
Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
b)
Beplankungen, insbesondere mit Gipskarton- und Gipsfaserplatten, herstellen
12Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
(§ 5 Nr. 21)
a)
ausgeführte Arbeiten auf fehlerhafte Ausführung prüfen
b)
Tagesbericht erstellen
c)
ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen
2*)
In überbetrieblichen Ausbildungsstätten sind Fertigkeiten und Kenntnisse aus den laufenden Nummern 6 bis 11 zu ergänzen und zu vertiefen.
----------
*)
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
 
noch II. Berufliche Fachbildung - 2. Ausbildungsjahr -
B. Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten
1Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
(§ 5 Nr. 5)
Auftragsübernahme, Leistungserfassung:
a)
Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen
b)
technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen anwenden
c)
Vorleistungen anderer Gewerke auf Sicht prüfen
Arbeitsplan und Ablaufplan:
d)
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
e)
Arbeitsschritte festlegen
f)
Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen
6*)
2Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
(§ 5 Nr. 6)
Einrichten:
a)
Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen
b)
Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhalten
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle:
c)
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden
d)
Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigung schützen
e)
Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten
f)
Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen
g)
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen
h)
Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
i)
bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
Arbeits-, Schutz- und Traggerüste:
k)
Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf- und abbauen
l)
Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilen
Geräte und Maschinen:
m)
Werkzeuge und Kleingeräte auswählen und einsetzen
n)
Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung des Bodens vermeiden
o)
Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen
p)
Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern
Umweltschutz:
q)
Abfall auf der Baustelle sortenrein trennen und für den Abtransport vorbereiten
Räumen:
r)
Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
3Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
(§ 5 Nr. 7)
a)
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen
b)
Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Fertigteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
c)
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen
4Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
(§ 5 Nr. 8)
a)
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
b)
Aufmaß- und Bestandsskizzen anfertigen
5Durchführen von Messungen
(§ 5 Nr. 9)
Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Messinstrumenten einmessen
6Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
(§ 5 Nr. 11)
Schalungen:
a)
Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen, aufbauen, versteifen und abspannen
b)
Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen
c)
Schalungen für Podeste und gerade Treppenläufe herstellen und aufbauen,
d)
Schalungen für konische Formen herstellen und aufbauen
e)
Schalungen für Stützenköpfe in unterschiedlichen Arten und Formen herstellen
f)
Schalungen für sichtbaren Beton herstellen
g)
Schalungen abbauen, reinigen und lagern
15
Bewehrungen:
h)
Bewehrungen aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten für rechteckige Baukörper herstellen und einbauen
i)
Bewehrungseinheiten vorfertigen und insbesondere unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
k)
Einbauteile einbauen, insbesondere Fugenbänder, Fugenbleche und Verankerungsschienen
l)
Ver- und Entsorgungsleitungen aus verschiedenen Materialien einbauen und verankern
8
Beton:
m)
Betonfestigkeitsklasse auswählen
n)
Bindemittel und Zuschlag auswählen
o)
Frischbetonprüfungen durchführen
p)
Beton mit Baumaschinen fördern und einbringen
q)
Maschinen und Geräte zur Verdichtung des Betons einsetzen
r)
Oberfläche des Frischbetons durch Abziehen und Glätten von Hand bearbeiten
s)
Oberfläche des Frischbetons mit Baugeräten und Baumaschinen bearbeiten
t)
Festbetonprüfungen durchführen
u)
Festbeton bearbeiten, insbesondere Fugen schneiden sowie Bohrungen und Durchbrüche herstellen und schließen
v)
Stahlbetonfertigteile herstellen, transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen
w)
Bauwerke aus Beton und Stahlbeton gegen nichtdrückendes Wasser durch Beschichtungen abdichten
8
7Herstellen von Baukörpern aus Steinen
(§ 5 Nr. 12)
a)
Mörtelgruppe auswählen
b)
Bindemittel und Zuschlag für Mauermörtel auswählen
c)
Außen- und Innenwände mit mittel- und großformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen
d)
Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten
e)
Abgasanlagen und -schächte aus Fertigteilen versetzen
f)
Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile einsetzen und anbringen, insbesondere Trag- und Haltekonstruktionen sowie Zargen einbauen
g)
Durchbrüche und Bohrungen mit Hilfe von Abstützungen und Unterfangungen herstellen und schließen
13
8Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
(§ 5 Nr. 13)
a)
Voraussetzungen zum Dämmen prüfen
b)
Dämmstoffe auswählen, nach Herstellerangaben lagern und verarbeiten
9Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
(§ 5 Nr. 21)
a)
ausgeführte Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung prüfen
b)
Tagesbericht erstellen
c)
ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen
2*)
In überbetrieblichen Ausbildungsstätten sind Fertigkeiten und Kenntnisse aus den laufenden Nummern 6 bis 8 zu ergänzen und zu vertiefen.
----------
*)
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
 
noch II. Berufliche Fachbildung - 2. Ausbildungsjahr -
C. Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten
1Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
(§ 5 Nr. 5)
Auftragsübernahme, Leistungserfassung:
a)
Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen
b)
Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen anwenden
c)
Vorleistungen anderer Gewerke auf Sicht prüfen
Arbeitsplan und Ablaufplan:
d)
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
e)
Arbeitsschritte festlegen
f)
Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen
6*)
2Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
(§ 5 Nr. 6)
Einrichten:
a)
Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen
b)
Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhalten
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle:
c)
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden
d)
Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigung schützen
e)
Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten
f)
Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen
g)
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen
h)
Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
i)
bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
Arbeits-, Schutz- und Traggerüste:
k)
Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf- und abbauen
l)
Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilen
Geräte und Maschinen:
m)
Werkzeuge und Kleingeräte auswählen und einsetzen
n)
Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung des Bodens vermeiden
o)
Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen
p)
Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern
Umweltschutz:
q)
Abfall auf der Baustelle sortenrein trennen und für den Abtransport vorbereiten
Räumen:
r)
Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
3Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
(§ 5 Nr. 7)
a)
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen
b)
Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Fertigteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
c)
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen
4Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
(§ 5 Nr. 8)
a)
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
b)
Aufmaß- und Bestandsskizzen anfertigen
5Durchführen von Messungen
(§ 5 Nr. 9)
Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Meßinstrumenten einmessen
6Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
(§ 5 Nr. 11)
Schalungen:
a)
Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken aus Schalplatten, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen, aufbauen, versteifen und abspannen
b)
Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen
c)
Schalungen abbauen, reinigen und lagern
Bewehrungen:
d)
Bewehrungen aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten für rechteckige Baukörper herstellen und einbauen
e)
Einbauteile einbauen, insbesondere Fugenbänder, Fugenbleche und Verankerungsschienen
Beton:
f)
Betonfestigkeitsklasse auswählen
g)
Bindemittel und Zuschlag für Beton auswählen
h)
Beton mit Baumaschinen fördern und einbringen
i)
Maschinen und Geräte zur Verdichtung des Betons einsetzen
k)
Oberfläche des Frischbetons durch Abziehen und Glätten von Hand bearbeiten
l)
Stahlbetonfertigteile transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen
10
7Herstellen von Baukörpern aus Steinen
(§ 5 Nr. 12)
a)
Mörtelgruppe auswählen
b)
Bindemittel und Zuschlag für Mauermörtel auswählen
c)
Feuerfest- und Isoliermörtel zubereiten
d)
feuerfeste Steine und Dämmstoffe verarbeiten
10
e)
ein- und mehrschichtiges Mauerwerk für Feuerungsanlagen und Mauerwerk für Abgasanlagen herstellen
f)
Bewegungs-, Trenn- und Gleitfugen herstellen
g)
Schornsteine aus Mauerwerk herstellen
h)
Abgasanlagen und -schächte aus Fertigteilen versetzen
i)
Futter für Schornsteine mit Wärmedämmungen herstellen und verfugen
k)
Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile einsetzen und anbringen, insbesondere Schornsteinbänder, Schornsteinkopfabdeckungen, Steigeisen, Schutzbügel und Steigleitern
l)
Umgänge für die Hindernisbefeuerung anbringen
22
8Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
(§ 5 Nr. 13)
a)
Voraussetzungen zum Dämmen prüfen
b)
Dämmstoffe auswählen, nach Herstellerangaben lagern und verarbeiten
2
9Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
(§ 5 Nr. 21)
a)
ausgeführte Arbeiten auf fehlerhafte Ausführung prüfen
b)
Tagesbericht erstellen
c)
ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen
2*)
In überbetrieblichen Ausbildungsstätten sind Fertigkeiten und Kenntnisse aus den laufenden Nummern 6 bis 8 zu ergänzen und zu vertiefen.
----------
*)
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.