Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 14
Anpassung der Besoldung
Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst.
zum Seitenanfang
Datenschutz