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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin *)
§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“

Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Bergbautechnische Prozesse,
2.
Bergbautechnik und Bergrecht,
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.