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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
§ 2 Ersetzung des Begriffs Mehrarbeitsentschädigung durch Mehrarbeitsvergütung

Soweit in Gesetzen und Verordnung der Begriff "Mehrarbeitsentschädigung" verwendet wird, tritt an seine Stelle der Begriff "Mehrarbeitsvergütung".