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Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

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  Inhaltsübersicht
  Eingangsformel
Art I
 Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
Art II
 Änderung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Art III
 Anwendung der Übergangsvorschriften des Art II des 1. BesVNG auf Versorgungsempfänger
  § 1 Geltendes Recht für vorhandene Versorgungsempfänger
  § 2 Mindestversorgung
  § 3 Erhöhte Unfallfürsorge
Art IV
 Änderung des Bundesbeamtengesetzes und des Beamtenrechtsrahmengesetzes
  §§ 1 und 2 (weggefallen)
  § 3 (weggefallen)
Art V
 Änderung anderer Gesetze
Art VI
 Neufassung des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung
Art VII
 Anpassung der Versorgungsbezüge in Bund und Ländern
  § 1 Allgemeine Anpassung
  § 2 Anpassungszuschlag
  § 3 Begriffsbestimmungen
  § 4 Berechnung des Anpassungszuschlages
  § 5 Feststellungsverfahren
  § 6 Zahlung des Anpassungszuschlages
  § 7 Zusammenfassung von Anpassungszuschlägen
Art VIII
 Besondere Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung
  § 1
  § 2
  § 3
  § 4
Art IX
 Übergangsvorschriften
  § 1 Begriff Dienstbezüge, Verweisungen
  § 2 Ersetzung des Begriffs Mehrarbeitsentschädigung durch Mehrarbeitsvergütung
  § 3 Gleichstellung von Beamten
  § 4 Überleitung der Beamten
  § 5 Überleitung von Beamten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in den Ländern
  § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten
  § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren
  § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte
  § 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte
  § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiter
  § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen
  § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten
  § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen
  § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder
  § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse
  § 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen
  § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen
  § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen
  § 19 Ortszuschlag für Kasernierte
  § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes
  § 21 Zulage für Beamte an Theatern
  § 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten
  § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze
  § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger
  § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII
  § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII
  § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer
  § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste
Art X
 Überleitung von Beamten an den Hochschulen
  § 1 Übergangsregelung für Hochschullehrer
  § 2 Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
  § 3 Überführung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter
  § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
  § 5 Wahrung des Besitzstandes
Art XI
 Schlußvorschriften
  § 1
  § 2 Berlin-Klausel
  § 3 Inkrafttreten