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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG)
§ 61 Evaluierung

Der Unabhängige Kontrollrat erstellt alle fünf Jahre einen Bericht zur Evaluierung der Effektivität seiner Kontrolltätigkeit und übermittelt diesen dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Das Bundeskanzleramt erhält vorab die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Bericht.