- 1.
in den Kurs in Fahrt befindlicher Fahrzeuge hineinschwimmen,
- 2.
näher als 50 m an in Fahrt befindliche Fahrzeuge heranschwimmen sowie zwischen Anhängen in Fahrt befindlicher Schleppzüge durchschwimmen,
- 3.
sich an fremde oder in Fahrt befindliche Fahrzeuge anhängen oder sie erklettern,
- 4.
Schifffahrtszeichen erklimmen sowie diese bzw. ihre Befestigungen beschädigen,
- 5.
Uferanlagen oder -böschungen beschädigen.