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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin*)
§ 3
Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen
1.
Konstruktionstechnik,
2.
Metallgestaltung oder
3.
Nutzfahrzeugbau.
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