- 1.
Austreiben oder Anscheren von Litzen und Schlagen von Seilen,
- 2.
Anfertigen eines verlöteten oder verschweißten Drahtseilendes in Litzenspiralseilkonstruktion,
- 3.
Prüfen der Bruchfestigkeit von Seilen verschiedener Abmessungen nach Norm,
- 4.
Anfertigen eines Kauschenspleißes an einem Draht- oder Kunststoffseil von mindestens 18 Millimeter Durchmesser,
- 5.
Ausführen eines Schlaufenspleißes an einem Sicherheitsseil nach Norm,
- 6.
Anfertigen einer Preßverbindung an einem Drahtseil mit Stahlseele von mindestens 20 Millimeter Durchmesser,
- 7.
Anfertigen eines flämischen Auges mit Stahlhülsenverpressung nach Norm,
- 8.
Anfertigen eines Langspleißes in ein drei- oder vierschäftiges Hanfseil oder einer Grummetschlinge in Kabelschlag von jeweils mindestens 24 Millimeter Durchmesser,
- 9.
Anfertigen eines Langspleißes und eines verjüngten Schlaufenspleißes in ein Drahtseil von mindestens 10 Millimeter Durchmesser,
- 10.
Filieren und Herstellen eines Netzes nach Norm,
- 11.
Anfertigen einer endlosen Drahtseilschlinge in Grummetausführung von mindestens 16 Millimeter Durchmesser und 2 Meter Umfang,
- 12.
Anfertigen eines vergossenen Kegels an einem blanken Drahtseil von mindestens 20 Millimeter Durchmesser,
- 13.
Anfertigen von zehn verschiedenen Knoten.