1 | Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | - a)
Vorgaben auswerten und daraus Bild-, Ton- und Lichtequipment planen und disponieren und alternative Produktionsmethoden vorschlagen - b)
Spezialkamerasysteme und Zusatzequipment auswählen, vorbereiten und im Produktionsprozess einbinden und einsetzen - c)
Kamerasysteme und Tonequipment verkoppeln und synchronisieren - d)
mehrkanalige Tonaufnahmen auch mit Hochfrequenztechnik planen, vorbereiten, überprüfen, mischen und aufzeichnen
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2 | Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | - a)
Studio- und Außenübertragungskameras mit anwendungsbezogenen Optiken auf verschiedenen Stativsystemen aufbauen, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen - b)
Zusatzsysteme vorbereiten, konfigurieren, aufbauen, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen - c)
Kamerazüge inklusive Steuereinheit vorbereiten, konfigurieren, miteinander verbinden und vernetzen, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen - d)
unter Beachtung von technischen Richtlinien Neutralabgleich, Aussteuerung und Angleich der Kamerasysteme unter Nutzung von Messgeräten und Monitoren durchführen und während der Produktion situativ korrigieren
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3 | Regie-Serversysteme einsetzen (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) | - a)
Serversysteme für Aufzeichnungen und Wiedergaben, auch mehrkanalig, vorbereiten, konfigurieren, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen - b)
Serversysteme in Regiesysteme integrieren und vernetzen und Signalverteilungen herstellen - c)
Aufzeichnungen und Zuspielungen vorbereiten und durchführen - d)
produktionsrelevante Programmanteile bereitstellen
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4 | Bildmischungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) | - a)
inhaltliche Produktionskonzepte auswerten und aus den Anforderungen von Redaktion und Regie Handlungsschritte ableiten und Produktionsunterlagen, insbesondere Ablaufpläne, erstellen - b)
Bildmischeinheiten und ihre Geräteinfrastruktur anforderungsgerecht auswählen, vorbereiten und auf Funktionalität prüfen - c)
Sendungsablauf planerisch und gestalterisch mit Kamerapositionen und Bildgrößen auflösen - d)
Redaktionssysteme oder Automationsanwendungen nutzen - e)
Bildmischungen bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen selbständig und unter Regieanweisung durchführen - f)
Kommunikation mit allen am Sendeablauf Beteiligten führen
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5 | Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) | - a)
technische Vorbesichtigungen durchführen und dokumentieren, daraus Handlungsschritte und Arbeitsprozesse ableiten und Produktionsunterlagen nach technischen und gestalterischen Gesichtspunkten erstellen - b)
Medien- und Präsentationstechnik unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auswählen - c)
Medien- und Präsentationstechnik positionieren, installieren, in Betrieb nehmen und Produktionsbereitschaft sicherstellen - d)
Medieneinspielungen formatgerecht konfigurieren - e)
Präsentationen mittels geeigneter Bild- und Tonregieeinrichtungen durchführen
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6 | Montageformen anwenden (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) | - a)
Drehbücher auswerten und daraus Gestaltungs- und Montageformen ableiten - b)
Montagekonzepte unter Verwendung verschiedener Montageformen entwickeln - c)
Bildrhythmen entwickeln sowie dramaturgische Bögen in Bild und Ton aufbauen und ausführen - d)
Montagen unter Beachtung von dramaturgischen Regeln sowie der Wirkung und Bedeutung von Sprache, Musik, Geräuschen und Atmosphären ausführen
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7 | Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7) | - a)
Arbeitsplatz und Peripheriegeräte für Farbkorrekturen einrichten und in Betrieb nehmen - b)
Farbkorrekturen in den jeweiligen Farbräumen nach technischen und gestalterischen Prinzipien durchführen - c)
selektive Farbkorrekturen durchführen - d)
Farbstimmungen unter wahrnehmungspsychologischen Aspekten entwickeln und anwenden
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8 | Visuelle Effekte herstellen und gestalten (§ 4 Absatz 4 Nummer 8) | - a)
Bilder und Bildbereiche mit Hilfe von Retuschen bearbeiten - b)
Bilder und Bildsequenzen mit Hilfe von Rotoskopie herstellen
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Bildebenen verknüpfen - d)
Animationen nach inhaltlichen Vorgaben herstellen - e)
Bilder und Bildbereiche unter inhaltlichen und redaktionellen Vorgaben verfremden
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9 | Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 9) | - a)
Sprache, Musik, Mehrspurproduktionen von Programmelementen und -beiträgen, Podcasts und Sendungen aufnehmen - b)
Qualitätskontrolle und Optimierung von Audiomaterial durchführen und unterschiedliche Zuspielwege organisieren - c)
nach Vorgaben Sendepläne erstellen und Sendepläne aktualisieren und modifizieren - d)
Sendungen fahren - e)
Audiomaterial konfektionieren und für unterschiedliche Verbreitungswege bereitstellen - f)
Redaktionen bei mobilen und stationären Produktionen unterstützen und beraten
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10 | Sounddesign durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 10) | - a)
dramaturgische Konzepte auswerten und Konzeptionen für mögliche Klangsynthesen entwickeln - b)
Audiomaterial nach technischen, gestalterischen und dramaturgischen Vorgaben analysieren - c)
Geräusche, Atmosphären und Nachvertonungen produzieren, für Bildaufnahmen synchron zum Bild - d)
Mehrspurprojekte anlegen, arrangieren und eine Mischung erstellen - e)
Abnahmen vorbereiten, durchführen, protokollieren und Produkte für den weiteren Herstellungsprozess zur Verfügung stellen
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11 | Musikproduktionen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 11) | - a)
Tonabnahmen von Musikinstrumenten unter Berücksichtigung der klanglichen Eigenschaften planen und durchführen - b)
Tonaufnahmen, auch unter Berücksichtigung der Notation, durchführen - c)
Audiomaterial unter Beachtung von Harmonik und Rhythmik montieren - d)
Mehrspuraufnahmen genregerecht mischen und bearbeiten - e)
Mehrspuraufnahmen und -projekte organisieren und archivieren
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12 | Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 12) | - a)
Studio-, Set- oder Bühnenmikrofonie, insbesondere mit drahtlosen Mehrkanalsystemen, vorbereiten, aufbauen, in Betrieb nehmen und prüfen - b)
Tonmischpulte für Live-Tonmischungen vorbereiten, konfigurieren, aufbauen, in Betrieb nehmen und prüfen - c)
Live-Tonmischungen durchführen - d)
Live-Tonmischungen für eine spätere Weiterverarbeitung als Mehrspuraufzeichnung sichern
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13 | Redaktionell arbeiten (§ 4 Absatz 4 Nummer 13) | - a)
thematische Vorgaben im Redaktionsteam besprechen und ausarbeiten und inhaltliche Ideen zur Umsetzung eigenständig entwickeln - b)
Exposé, Treatment, filmische Umsetzung oder Realisierungsskizze entwickeln, Sprechertexte formulieren, Aufnahmen und die Nutzung vorhandenen Materials planen sowie erforderliche Produktionsunterlagen erstellen - c)
Archivmaterial auswählen - d)
Stil- und Gestaltungsmittel wie Texte, Grafiken und Effekte für unterschiedliche Formate und Vertriebswege planen und entwickeln - e)
Änderungswünsche nach Abnahmestadien durch die Redaktion oder den Kunden oder die Kundin aufnehmen und umsetzen - f)
fertige Produkte für unterschiedliche Distributionswege aufbereiten und veröffentlichen
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14 | Eigenständig Beiträge herstellen (§ 4 Absatz 4 Nummer 14) | - a)
beauftragte Themen recherchieren - b)
Ideen für die Umsetzung ausarbeiten und Produktionsabläufe planen - c)
Bild- und Tonaufnahmen mit Hilfe von speziellen Produktionsmitteln und -techniken sowie Nachbearbeitungsphasen durchführen - d)
Abnahme mit Auftraggebern und Auftraggeberinnen durchführen und Änderungen umsetzen
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15 | Fiktionale Formate produzieren und gestalten (§ 4 Absatz 4 Nummer 15) | - a)
Vorlagen auswerten, genrespezifische Umsetzungskonzepte entwickeln, szenische Auflösungen planen und Stilmittel auswählen - b)
technische, koordinierende sowie gestalterische Absprachen mit beteiligten Gewerken treffen und deren Umsetzung sicherstellen - c)
Herstellungsphasen gemäß der gestalterischen Konzeption durchführen - d)
Änderungen aus den Abnahmestadien umsetzen
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16 | Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln (§ 4 Absatz 4 Nummer 16) | - a)
Ideen für plattformgerechte Umsetzung von Inhalten entsprechend den Zielgruppen und Vorgaben im Team entwickeln - b)
Inhalte in geeigneter Erzählweise herstellen und dabei grafische Gestaltungselemente einsetzen - c)
vorhandene Inhalte für unterschiedliche Plattformen adaptieren - d)
Endprodukte entsprechend den technischen Anforderungen der Plattform konvertieren und veröffentlichen
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17 | Produktionen organisieren und koordinieren (§ 4 Absatz 4 Nummer 17) | - a)
Vorgaben für die produktionstechnische Realisierung auswerten und Umsetzungskonzepte formatgerecht entwickeln - b)
zeitliche, organisatorische und finanzielle Rahmen festlegen, für die Einhaltung sorgen sowie bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen ergreifen
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Produktionsplanung und Disposition erstellen und Einsatz von Produktionsmitteln und der beteiligten Gewerke planen - d)
organisatorische Absprachen mit Agenturen, mit Darstellern und Darstellerinnen und mit künstlerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen treffen - e)
entsprechend den Absprachen in der Abnahme mit den Auftraggebern und Auftraggeberinnen Änderungen planen und veranlassen
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18 | Produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen (§ 4 Absatz 4 Nummer 18) | - a)
produktionsbezogene Daten verwalten und Datenkonsistenz sicherstellen - b)
Datenstrukturen abstimmen und Daten für die Verwendung in produktionstechnischen Systemen bereitstellen - c)
Daten für Schnittstellen von technischen Produktionssystemen konvertieren - d)
Arbeitsabläufe für den Umgang mit Daten entwickeln, umsetzen und dokumentieren, insbesondere bei serverbasierten Systemen und Netzwerken für Bild- und Tonproduktionen - e)
bei der Benutzung von serverbasierten Systemen unterstützen und beraten - f)
Datensicherheit bei der Übertragung von Mediendaten sicherstellen
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