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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
§ 10 

Dienstreisen von Richterinnen und Richtern sind dem Präsidenten anzuzeigen. Die Gegenzeichnung macht kenntlich, dass gegen die Behandlung der Reise als Dienstreise keine Einwendungen bestehen. Die Teilnahme an Fachtagungen im Inland gilt immer als Dienstreise.