(2) Die Berufsausbildung zum Biologielaboranten und zur Biologielaborantin gliedert sich wie folgt:
Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.1 und Nummer 1.2 Buchstabe b
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln:
- 3.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 3.2
Umweltschutz,
- 3.3
Einsetzen von Energieträgern,
- 3.4
Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung,
- 3.5
Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,
- 3.6
Wirtschaftlichkeit im Labor;
- 4.
Arbeitsorganisation und Kommunikation:
- 4.1
Arbeitsplanung, Arbeiten im Team,
- 4.2
Informationsbeschaffung und Dokumentation,
- 4.3
Kommunikations- und Informationssysteme,
- 4.4
Messdatenerfassung und -verarbeitung,
- 4.5
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben;
- 5.
Umgehen mit Arbeitsstoffen,
- 6.
Chemische und physikalische Methoden:
- 6.1
Probenahme und Probenvorbereitung,
- 6.2
Bestimmung physikalischer Größen und Stoffkonstanten,
- 6.3
Analyseverfahren,
- 6.4
Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen;
- 7.
Durchführen mikrobiologischer Arbeiten I,
- 8.
Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten I,
- 9.
Durchführen molekularbiologischer Arbeiten,
- 10.
Durchführen biochemischer Arbeiten,
- 11.
Durchführen diagnostischer Arbeiten I:
- 11.1
Durchführen hämatologischer Arbeiten,
- 11.2
Durchführen histologischer Arbeiten;
- 12.
Durchführen zoologisch-pharmakologischer Arbeiten,
- 13.
Bereichsspezifische qualitätssichernde Maßnahmen;
- 1.
Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten,
- 2.
Durchführen biotechnologischer Arbeiten,
- 3.
Durchführen botanischer und phytomedizinischer Arbeiten,
- 4.
Durchführen mikrobiologischer Arbeiten II,
- 5.
Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten,
- 6.
Durchführen pharmakologischer Arbeiten,
- 7.
Durchführen toxikologischer Arbeiten,
- 8.
Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten II,
- 9.
Durchführen pharmakokinetischer Arbeiten,
- 10.
Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion,
- 11.
Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen,
- 12.
Prozessbezogene Arbeitstechniken,
- 13.
Umweltbezogene Arbeitstechniken,
- 14.
Qualitätsmanagement,
- 15.
Anwenden chromatografischer Verfahren,
- 16.
Anwenden spektroskopischer Verfahren.