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Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack *)

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  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Gemeinsame Vorschriften
  § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
  § 2 Ausbildungsdauer
  § 3 Struktur der Berufsausbildung
Teil 2
 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Chemielaborant/Chemielaborantin
  § 4 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  § 5 Durchführung der Berufsausbildung
  § 6 Abschlussprüfung
  § 7 Teil 1 der Abschlussprüfung
  § 8 Teil 2 der Abschlussprüfung
  § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung
  § 10 Mündliche Ergänzungsprüfung
Teil 3
 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Biologielaborant/Biologielaborantin
  § 11 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  § 12 Durchführung der Berufsausbildung
  § 13 Abschlussprüfung
  § 14 Teil 1 der Abschlussprüfung
  § 15 Teil 2 der Abschlussprüfung
  § 16 Gewichtungs- und Bestehensregelung
  § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Teil 4
 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Lacklaborant/Lacklaborantin
  § 18 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  § 19 Durchführung der Berufsausbildung
  § 20 Abschlussprüfung
  § 21 Teil 1 der Abschlussprüfung
  § 22 Teil 2 der Abschlussprüfung
  § 23 Gewichtungs- und Bestehensregelung
  § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
Teil 5
 Schlussvorschriften
  § 25 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
  Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Chemielaboranten und zur Chemielaborantin
  Anlage 2 (zu § 11 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Biologielaboranten und zur Biologielaborantin
  Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Lacklaboranten und zur Lacklaborantin