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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement und zur Kauffrau für Digitalisierungsmanagement* (Digitalisierungsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung - DigiManKflAusbV)
§ 11 Prüfungsbereich Digitale Entwicklung von Prozessen

(1) Im Prüfungsbereich Digitale Entwicklung von Prozessen besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1.
Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse zu analysieren,
2.
Digitalisierungsvorhaben unter wirtschaftlicher Betrachtung zu planen,
3.
Daten zu erheben, zu kategorisieren und bereitzustellen,
4.
Prozessdaten auszuwählen und Entscheidungsoptionen abzuleiten,
5.
die Durchführung eines Kundenauftrags zu begleiten,
6.
Datenschutz und -sicherheit sicherzustellen und
7.
Projektergebnisse kundengerecht darzustellen.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
(3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1.
die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
2.
seine Vorgehensweisen bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
1.
die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und
2.
die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent.