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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle" (Deutsche-Welle-Gesetz - DWG)
§ 24
Organe
(1) Die Organe der Deutschen Welle sind:
1.
der Rundfunkrat,
2.
der Verwaltungsrat,
3.
der Intendant.
(2) Gremien der Deutschen Welle sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat.
(3) Die Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig.
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