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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
Anlage 3 (zu § 9)
Ermittlung der Grenzlinie bei Oberleitung

(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 10 - 12)


1 Die halben Breitenmaße der Grenzlinie bei Oberleitung sind durch Addition folgender horizontal wirkender Einflußgrößen zu berechnen:

1.1 Halbes Breitenmaß des Stromabnehmers,

1.2 Schwingung des Stromabnehmers,

1.3 Auslenkung des Stromabnehmers im Gleisbogen,

1.4 Verschiebung infolge der Stellung eines Fahrzeugs im Gleisbogen und unter Berücksichtigung der Spurweite des Gleises (Ausladung),

1.5 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung, die sich beim Stand eines Fahrzeugs in einem Gleis mit Überhöhung oder bei Fahrt in einem Gleisbogen mit Überhöhungsfehlbetrag ergibt, wobei nur der Wert in Ansatz gebracht wird, der den bereits in 1.2 enthaltenen Anteil von 66 mm überschreitet,

1.6 Zufallsbedingte Verschiebungen aus Gleislageunregelmäßigkeiten; hierbei darf die geringe Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens aller ungünstigen Einflüsse berücksichtigen werden.

1.7 Mindestabstand von der Oberleitung

Nennspannung
kV
Abstand *)
mm
Wechselstrom15150(100)
Wechselstrom25220(150)
Gleichstrom1,535(25)
Gleichstrom350(35)

*)
Die Werte in Klammern dürfen nur bei vorübergehender Annäherung des Stromabnehmers an ortsfeste Bauteile angewendet werden.


2 Die Verschiebungen nach 1.2 bis 1.6 dürfen bei Geschwindigkeiten bis 160 km/h auch nach den folgenden Tabellen ermittelt werden:

2.1 Schwingung und Auslenkung (zu 1.2 und 1.3)

Arbeitshöhe des Stromabnehmers
mm
Verschiebung *)
mm
6500170
5000110

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.
*)
Bei einem Neigungskoeffizienten s = 0,225


2.2 Ausladung bei Radien von 100 m und mehr (zu 1.4)

Radius
m
Ausladung
mm
SpurweiteSpurweite
≤ 1445 mm≤ 1470 mm
100 43
120 39
150 34
200 30
2501528
3001326
4001124
5001023
600922
800821
1000820
2000619
3000618
ₒₒ518

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.

2.3 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung (zu 1.5)

Arbeitshöhe des
Stromabnehmers
Verschiebung *)
bei Überhöhung oder Überhöhungsfehlbetrag
mm
66100130150160
mmmm
6500031587685
5000023445764

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.
*)
Bei einem Neigungskoeffizienten s = 0,225


2.4 Zufallsbedingte Verschiebungen (zu 1.6)

Arbeitshöhe des
Stromabnehmers
Verschiebung
 bei nicht festgelegtem
Gleis
bei festgelegtem
Gleis
bei festgelegtem Gleis
und einem Überhöhungs-
oder Querhöhenfehler
≤ 5 mm
mmmm
6500999532
6000928729
5500858027
5000797325

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.

3 Mindestfahrdrahthöhe über Schienenoberkante

Nennspannung
kV
Höhe
mm
Wechselstrom154950
Wechselstrom255020
Gleichstrom1,54850
Gleichstrom34865