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Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

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  Inhaltsübersicht
  Eingangsformel
Erster Abschnitt
 Allgemeines
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Allgemeine Anforderungen
  § 3 Ausnahmen, Genehmigungen
  § 3a Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken
Zweiter Abschnitt
 Bahnanlagen
  § 4 Begriffserklärungen
  § 5 Spurweite
  § 6 Gleisbogen
  § 7 Gleisneigung
  § 8 Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke
  § 9 Regellichtraum
  § 10 Gleisabstand
  § 11 Bahnübergänge
  § 12 Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen
  § 13 Bahnsteige, Rampen
  § 14 Signale und Weichen
  § 15 Streckenblock, Zugbeeinflussung
  § 16 Fernmeldeanlagen
  § 17 Untersuchen und Überwachen der Bahnanlagen
Dritter Abschnitt
 Fahrzeuge
  § 18 Einteilung, Begriffserklärungen
  § 19 Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit
  § 20
  § 21 Räder und Radsätze
  § 22 Begrenzung der Fahrzeuge
  § 23 Bremsen
  § 24 Zug- und Stoßeinrichtungen
  § 25 Freie Räume und Bauteile an den Fahrzeugenden
  §§ 26 und 27 (weggefallen)
  § 28 Ausrüstung und Anschriften
  §§ 29 bis 31 (weggefallen)
  § 32 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
  § 33 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
Vierter Abschnitt
 Bahnbetrieb
  § 34 Begriff, Art und Länge der Züge
  § 35 Bremsen der Züge
  § 36 Zusammenstellen der Züge
  § 37 Ausrüsten der Züge mit Mitteln zur ersten Hilfeleistung
  § 38 Fahrordnung
  § 39 Zugfolge
  § 40 Fahrgeschwindigkeit
  § 41
  § 42 Rangieren, Hemmschuhe
  § 43 Sichern stillstehender Fahrzeuge
  § 44
  § 45 Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge
  § 46
Fünfter Abschnitt
 Personal
  § 47 Betriebsbeamte
  § 48 Anforderungen an Betriebsbeamte
  §§ 49 bis 53 (weggefallen)
  § 54 Ausbildung, Prüfung
Sechster Abschnitt
 Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen
  §§ 55 bis 61 (weggefallen)
  § 62 Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge
  § 63 Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen
  § 64 Beschädigen der Bahn und betriebsstörende Handlungen
  § 64a Eisenbahnbedienstete
  § 64b Ordnungswidrigkeiten
  § 65 Übergangsregelung
  § 66 Inkrafttreten
  Schlußformel
  Anlage 1 (zu § 9)
  Anlage 2 (zu § 9)
Ermittlung der Grenzlinie
  Anlage 3 (zu § 9)
Ermittlung der Grenzlinie bei Oberleitung
  Anlage 4 (zu § 10)
Gleisabstand
  Anlage 5 (zu § 11)
  Anlage 6 (zu § 21)
Räder und Radsätze
  Anlage 7 (zu § 22)
  Anlage 8 (zu § 22)
  Anlage 9 (zu § 22)
Einschränkung der Fahrzeugmaße
  Anlage 10 (zu § 24)
Zug- und Stoßeinrichtungen
  Anlage 11 (zu § 25)
Freizuhaltende Räume an den Fahrzeugenden