für Windenergieanlagen an Land, die bereits vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, Anforderungen
- aa)
an das Verhalten der Anlagen im Fehlerfall,
- bb)
an die Frequenzhaltung,
- cc)
an das Nachweisverfahren,
- dd)
an den Versorgungswiederaufbau und
- ee)
bei der Nachrüstung von Altanlagen in bestehenden Windparks,