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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Europawahlordnung (EuWO)
Anlage 16B (zu § 32 Absatz 4 Nummer 2b)

(Fundstelle: BGBl. I 2003, 2597 - 2599;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)





Versicherung an Eides statt
eines Unionsbürgers1)
gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes

- Erstausfertigung -
              
(1)
Familienname - ggf. auch Geburtsname -, Vornamen



(2)
Geburtsdatum
Tag
Monat
Jahr
Geburtsort
   
        
             
(3)Ich bin im Besitz eines
Ausweisnummer



  
 gültigen Identitätsausweises
ausgestellt am



von (ausstellende Behörde)



 Reisepasses
zuletzt verlängert am



von (ausstellende Behörde)



              
(4)Ich versichere gegenüber dem zuständigen Wahlleiter an Eides statt:2)
              
(5)
- Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union1)



(6)
- Meine derzeitige Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) in der Bundesrepublik Deutschland



(7)
- Vor meinem Fortzug war ich im Herkunftsmitgliedstaat1) im Wählerverzeichnis folgender Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/folgenden Wahlkreises eingetragen



 
- Meine letzte Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) im Herkunftsmitgliedstaat



 
- Ich bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)



nach (Ort, Staat)



   
              
(8)- Ich bewerbe mich in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union1) zur Wahl zum Europäischen Parlament.
              
(9)- Ich bin im Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.1)
              
              
(10)
Datum
        
Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname)
              
              
              
              
1)
Maßgeblicher Stichtag ist der Wahltag.
2)
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.



Datenschutzhinweise auf der Rückseite






Versicherung an Eides statt
eines Unionsbürgers1)
gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes

- Zweitausfertigung -
              
(1)
Familienname - ggf. auch Geburtsname -, Vornamen



(2)
Geburtsdatum
Tag
Monat
Jahr
Geburtsort
   
        
             
(3)Ich bin im Besitz eines
Ausweisnummer



  
 gültigen Identitätsausweises
ausgestellt am



von (ausstellende Behörde)



 Reisepasses
zuletzt verlängert am



von (ausstellende Behörde)



              
(4)Ich versichere gegenüber dem zuständigen Wahlleiter an Eides statt:2)
              
(5)
- Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union1)



(6)
- Meine derzeitige Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) in der Bundesrepublik Deutschland



(7)
- Vor meinem Fortzug war ich im Herkunftsmitgliedstaat1) im Wählerverzeichnis folgender Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/folgenden Wahlkreises eingetragen



 
- Meine letzte Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) im Herkunftsmitgliedstaat



 
- Ich bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)



nach (Ort, Staat)



   
              
(8)- Ich bewerbe mich in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union1) zur Wahl zum Europäischen Parlament.
              
(9)- Ich bin im Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.1)
              
              
(10)
Datum
        
Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname)
              
              
              
              
1)
Maßgeblicher Stichtag ist der Wahltag.
2)
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.


Rückseite der Zweitausfertigung
   
   
   
   
(Bitte hier Anschrift der vom Herkunftsmitgliedstaat
des Antragstellers benannten Stelle einsetzen)
  
  Vom Antragsteller nicht auszufüllen.

Wird von dem Beauftragten des Bundeswahlleiters
ausgefüllt und übersandt.
   
   
   
   
   
Betr.: Bewerbung eines Unionsbürgers1) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
   
Der umseitig genannte Unionsbürger1) bewirbt sich zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland.
   
Name und Anschrift des Bundeswahlleiters
  
   
   
   
   
Bundesrepublik Deutschland  
   
   
   
Ort, Datum
 
Unterschrift des Beauftragen des Bundeswahlleiters
   
   
  i.A.

1)
Maßgeblicher Stichtag ist der Wahltag.
2)
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.


Rückseite
der Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers
– Erstausfertigung –


Informationen zum Datenschutz



Für die in Ihren Angaben auf der Vorderseite enthaltenen personenbezogenen Daten gilt:
1.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, die nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c erforderliche Versicherung an Eides statt nachzuweisen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6b, 11, 13 und 14 Europawahlgesetz und den §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung.
2.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.
Die Versicherung an Eides statt ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig.
3.
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Vorderseite ist die den Wahlvorschlag einreichende Partei oder sonstige politische Vereinigung (.......... )1) . 
Nach Einreichung des Wahlvorschlags beim Bundeswahlleiter ist der Bundeswahlleiter (Postanschrift: Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden; E-Mail: post@bundeswahlleiter.de) verantwortlich.
4.
Empfänger der personenbezogenen Daten sind der Bundeswahlausschuss (Postanschrift: c/o Bundeswahlleiter, siehe oben Nummer 3) und die von Ihrem Herkunftsmitgliedstaat benannte Kontaktstelle.
Im Falle von Wahleinsprüchen können auch der Deutsche Bundestag, die sonstigen nach dem Wahlprüfungsgesetz am Verfahren Beteiligten sowie das Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein.
5.
Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 83 Absatz 3 Europawahlordnung: Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Europäischen Parlaments vernichtet werden. Der Landeswahlleiter kann zulassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
6.
Nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft verlangen.
7.
Nach Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Dadurch wird Ihre Versicherung an Eides statt nicht zurückgenommen. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können Sie die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 13 Europawahlgesetz verlangen.
8.
Nach Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden nicht mehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist. Dadurch wird Ihre Versicherung an Eides statt nicht zurückgenommen.
9.
Nach Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden nicht mehr notwendig sind oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der Verarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 13 Europawahlgesetz verlangen. Durch einen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung wird Ihre Versicherung an Eides statt nicht zurückgenommen.
10.
Beschwerden können Sie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Postanschrift: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bdfi.bund.de) oder an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten und gegebenenfalls an den Datenschutzbeauftragten des jeweils für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe oben Nummer 3) richten.
11.
Sie können diese Informationen auch auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de ansehen.

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1)
Name und Kontaktdaten sind von der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung einzutragen.