Gemeinde | Wahlbezirk | |||||||||
Kreis | ||||||||||
Land | ||||||||||
Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses | ||||||||||
für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum | |||||||||
Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Europäischen Parlament nach den Vorschriften der Europawahlordnung (§§ 15 bis 17b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. | ||||||||||
Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vom | Datum der Bekanntmachung | |||||||||
in der Zeit vom | Datum | bis | Datum | |||||||
für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen. | ||||||||||
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden.1) | ||||||||||
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die | ||||||||||
Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am | Datum | |||||||||
ortsüblich bekannt gemacht worden.1) | ||||||||||
Das Wählerverzeichnis umfasst | Anzahl | Blätter. | ||||||||
Kenn- buchstabe | Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 der Europawahlordnung2) | Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 3 der Europawahlordnung3) | ||||||||
A 1 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen | ||||||
A 2 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen | ||||||
(A 1 + A 2) | Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragen | Personen | Personen | Personen | ||||||
Ort | Ort | |||||||||
Datum | Datum | |||||||||
Der Wahlvorsteher | Der Wahlvorsteher | |||||||||
Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | |||||||||
(Dienstsiegel) | ||||||||||
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