Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ und der Realwirtschaft durch den Fonds „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“ (Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz - WStBG) § 12Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung
§ 43 des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch die Fonds.