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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG)
§ 64c
Prüfung aufgelöster Genossenschaften
Auch aufgelöste Genossenschaften unterliegen den Vorschriften dieses Abschnitts.
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