Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz (Geprüfter Betriebswirt-Master Professional Business Management-Fortbildungsverordnung - GepBetrWMAProBusManFV)
§ 5 Handlungsbereich „Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten“

(1) Im Handlungsbereich „Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Entscheidungsgrundlagen dazu zu erarbeiten, mit welchen Mitteln und Maßnahmen gesichert, neue Erfolgspotentiale erschlossen und Risikopotentiale verringert werden können. Dabei sind wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen genauso wie arbeitsmarktpolitische Entwicklungen zu erfassen und zu bewerten.
(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
1.
eine von ethischen Grundsätzen geprägte Unternehmenspolitik formulieren,
2.
Grundsätze einer verantwortungsvollen, transparenten und auf eine langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtete Unternehmensführung einhalten,
3.
aus dem Unternehmensleitbild Unternehmensziele ableiten,
4.
Maßstäbe und Standards als strategische Elemente für ein integriertes Managementsystem festlegen,
5.
Trends erkennen und in der Unternehmensstrategie berücksichtigen,
6.
Formen der Marktforschung anwenden und Marktanalysen entsprechend den Gegebenheiten des Unternehmens entwickeln, durchführen und die Ergebnisse nutzen,
7.
Compliance bei der Ausgestaltung der Strategiefelder berücksichtigen,
8.
aus der Unternehmensstrategie abgeleitetes Personalmanagement ausgestalten,
9.
Logistik als unterstützendes Element in der Unternehmensstrategie berücksichtigen.