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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung - 8. GerüstbauerArbbV)
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.
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