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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung - GewinnungsAbfV)
§ 10 Übergangsvorschriften

Beseitigungsanlagen für Gewinnungsabfälle, die am 1. Mai 2008 zugelassen waren oder die bis zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb sind, müssen spätestens am 1. Mai 2012 die Anforderungen der §§ 3 bis 6 und bis zum 1. Mai 2014 die Anforderungen nach § 7 erfüllen.