Die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes über
- 1.
die Einteilung der Wahlkreise in Wahlbezirke,
- 2.
die Öffentlichkeit der Wahlhandlung und unzulässige Wahlpropaganda,
- 3.
die Bildung und Tätigkeit der Wahlorgane,
- 4.
die Wahlehrenämter,
- 5.
die Aufstellung, Führung und Auslegung der Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen,
- 6.
die Stimmzettel,
- 7.
die Wahrung des Wahlgeheimnisses,
- 8.
die Briefwahl,
- 9.
die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren
sind entsprechend anzuwenden.