Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – (GntVDDVCSVDV) § 56Bestehen der Modulprüfungen des Hauptstudiums
Eine Modulprüfung des Hauptstudiums ist bestanden, wenn eine Rangpunktzahl von mindestens 5,00 erreicht wurde.