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Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

GOÄ

Ausfertigungsdatum: 12.11.1982

Vollzitat:

"Gebührenordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1996 (BGBl. I S. 210), die zuletzt durch Artikel 3b des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 197) geändert worden ist"

Stand:Neugefasst durch Bek. v. 9.2.1996 I 210;
 zuletzt geändert durch Art. 3b G v. 19.7.2023 I Nr. 197

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 31.12.1983 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109 Nr. 3
Buchst. g DBuchst. ff G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Abweichende Vereinbarung
§ 3Vergütungen
§ 4Gebühren
§ 5Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
§ 5aBemessung der Gebühren in besonderen Fällen
§ 5bBemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifes der privaten Krankenversicherung
§ 6Gebühren für andere Leistungen
§ 6aGebühren bei stationärer Behandlung
§ 7Entschädigungen
§ 8Wegegeld
§ 9Reiseentschädigung
§ 10Ersatz von Auslagen
§ 11Zahlung durch öffentliche Leistungsträger
§ 12Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
§ 13(weggefallen)
§ 14Inkrafttreten und Übergangsvorschrift
Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen (Anlage)*)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.
(2) Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 2 Abweichende Vereinbarung

(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Für Leistungen nach § 5a ist eine Vereinbarung nach Satz 1 ausgeschlossen. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Abs. 1 Satz 2) oder eines abweichenden Punktwerts (§ 5 Abs. 1 Satz 3) ist nicht zulässig. Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer Vereinbarung nach Satz 1 abhängig gemacht werden.
(2) Eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Arzt und Zahlungspflichtigem vor Erbringung der Leistung des Arztes in einem Schriftstück zu treffen. Dieses muß neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die Feststellung enthalten, daß eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Arzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.
(3) Für Leistungen nach den Abschnitten A, E, M und O ist eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 unzulässig. Im übrigen ist bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen Leistungen eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 nur für vom Wahlarzt höchstpersönlich erbrachte Leistungen zulässig.
Als Vergütungen stehen dem Arzt Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu.
(1) Gebühren sind Vergütungen für die im Gebührenverzeichnis (Anlage) genannten ärztlichen Leistungen.
(2) Der Arzt kann Gebühren nur für selbständige ärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen). Als eigene Leistungen gelten auch von ihm berechnete Laborleistungen des Abschnitts M II des Gebührenverzeichnisses (Basislabor), die nach fachlicher Weisung unter der Aufsicht eines anderen Arztes in Laborgemeinschaften oder in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Krankenhauslabors erbracht werden. Als eigene Leistungen im Rahmen einer wahlärztlichen stationären, teilstationären oder vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung gelten nicht
1.
Leistungen nach den Nummern 1 bis 62 des Gebührenverzeichnisses innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme und innerhalb von 24 Stunden vor der Entlassung,
2.
Visiten nach den Nummern 45 und 46 des Gebührenverzeichnisses während der gesamten Dauer der stationären Behandlung sowie
3.
Leistungen nach den Nummern 56, 200, 250, 250a, 252, 271 und 272 des Gebührenverzeichnisses während der gesamten Dauer der stationären Behandlung,
wenn diese nicht durch den Wahlarzt oder dessen vor Abschluß des Wahlarztvertrages dem Patienten benannten ständigen ärztlichen Vertreter persönlich erbracht werden; der ständige ärztliche Vertreter muß Facharzt desselben Gebiets sein. Nicht persönlich durch den Wahlarzt oder dessen ständigen ärztlichen Vertreter erbrachte Leistungen nach Abschnitt E des Gebührenverzeichnisses gelten nur dann als eigene wahlärztliche Leistungen, wenn der Wahlarzt oder dessen ständiger ärztlicher Vertreter durch die Zusatzbezeichnung "Physikalische Therapie" oder durch die Gebietsbezeichnung "Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin" qualifiziert ist und die Leistungen nach fachlicher Weisung unter deren Aufsicht erbracht werden.
(2a) Für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, kann der Arzt eine Gebühr nicht berechnen, wenn er für die andere Leistung eine Gebühr berechnet. Dies gilt auch für die zur Erbringung der im Gebührenverzeichnis aufgeführten operativen Leistungen methodisch notwendigen operativen Einzelschritte. Die Rufbereitschaft sowie das Bereitstehen eines Arztes oder Arztteams sind nicht berechnungsfähig.
(3) Mit den Gebühren sind die Praxiskosten einschließlich der Kosten für den Sprechstundenbedarf sowie die Kosten für die Anwendung von Instrumenten und Apparaten abgegolten, soweit nicht in dieser Verordnung etwas anderes bestimmt ist. Hat der Arzt ärztliche Leistungen unter Inanspruchnahme Dritter, die nach dieser Verordnung selbst nicht liquidationsberechtigt sind, erbracht, so sind die hierdurch entstandenen Kosten ebenfalls mit der Gebühr abgegolten.
(4) Kosten, die nach Absatz 3 mit den Gebühren abgegolten sind, dürfen nicht gesondert berechnet werden. Eine Abtretung des Vergütungsanspruchs in Höhe solcher Kosten ist gegenüber dem Zahlungspflichtigen unwirksam.
(5) Sollen Leistungen durch Dritte erbracht werden, die diese dem Zahlungspflichtigen unmittelbar berechnen, so hat der Arzt ihn darüber zu unterrichten.
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§ 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses

(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert beträgt 5,82873 Cent. Bei der Bemessung von Gebühren sind sich ergebende Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.
(2) Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein; dies gilt nicht für die in Absatz 3 genannten Leistungen. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3fachen des Gebührensatzes bemessen werden; ein Überschreiten des 2,3fachen des Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen.
(3) Gebühren für die in den Abschnitten A, E und O des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen bemessen sich nach dem Einfachen bis Zweieinhalbfachen des Gebührensatzes. Absatz 2 Satz 4 gilt mit der Maßgabe, daß an die Stelle des 2,3fachen des Gebührensatzes das 1,8fache des Gebührensatzes tritt.
(4) Gebühren für die Leistung nach Nummer 437 des Gebührenverzeichnisses sowie für die in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen bemessen sich nach dem Einfachen bis 1,3fachen des Gebührensatzes. Absatz 2 Satz 4 gilt mit der Maßgabe, daß an die Stelle des 2,3fachen des Gebührensatzes das 1,15fache des Gebührensatzes tritt.
(5) Bei wahlärztlichen Leistungen, die weder von dem Wahlarzt noch von dessen vor Abschluß des Wahlarztvertrages dem Patienten benannten ständigen ärztlichen Vertreter persönlich erbracht werden, tritt an die Stelle des Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 das 2,3fache des Gebührensatzes und an die Stelle des Zweieinhalbfachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 3 Satz 1 das 1,8fache des Gebührensatzes.
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§ 5a Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen

Im Falle eines unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 des Strafgesetzbuches vorgenommenen Abbruchs einer Schwangerschaft dürfen Gebühren für die in § 24b Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen nur bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2 berechnet werden.
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§ 5b Bemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifes der privaten Krankenversicherung

Für Leistungen, die in einem brancheneinheitlichen Standardtarif nach § 257 Abs. 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, dürfen Gebühren nur bis zum 1,7fachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2 berechnet werden. Bei Gebühren für die in den Abschnitten A, E und O des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des 1,7fachen des Gebührensatzes das 1,3fache des Gebührensatzes tritt. Bei Gebühren für die in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des 1,7fachen des Gebührensatzes das 1,1fache des Gebührensatzes tritt.
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§ 6 Gebühren für andere Leistungen

(1) Erbringen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Hals-Nasen-Ohrenärzte oder Chirurgen Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen - Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2316) - aufgeführt sind, sind die Vergütungen für diese Leistungen nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Zahnärzte in der jeweils geltenden Fassung zu berechnen.
(2) Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.
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§ 6a Gebühren bei stationärer Behandlung

(1) Bei vollstationären, stationsäquivalenten, tagesstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären privatärztlichen Leistungen sind die nach dieser Verordnung berechneten Gebühren einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 25 von Hundert zu mindern. Abweichend davon beträgt die Minderung für Leistungen und Zuschläge nach Satz 1 von Belegärzten oder niedergelassenen anderen Ärzten 15 vom Hundert. Ausgenommen von der Minderungspflicht ist der Zuschlag nach Buchstabe J in Abschnitt B V des Gebührenverzeichnisses.
(2) Neben den nach Absatz 1 geminderten Gebühren darf der Arzt Kosten nicht berechnen; die §§ 7 bis 10 bleiben unberührt.
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§ 7 Entschädigungen

Als Entschädigungen für Besuche erhält der Arzt Wegegeld und Reiseentschädigung; hierdurch sind Zeitversäumnisse und die durch den Besuch bedingten Mehrkosten abgegolten.
(1) Der Arzt kann für jeden Besuch ein Wegegeld berechnen. Das Wegegeld beträgt für einen Besuch innerhalb eines Radius um die Praxisstelle des Arztes von 1.
bis zu zwei Kilometern 7,- Deutsche Mark, bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) 14,- Deutsche Mark,
2.
mehr als zwei Kilometern bis zu fünf Kilometern 13,- Deutsche Mark, bei Nacht 20,- Deutsche Mark,
3.
mehr als fünf Kilometern bis zu zehn Kilometern 20,- Deutsche Mark, bei Nacht 30,- Deutsche Mark,
4.
mehr als zehn Kilometern bis zu 25 Kilometern 30,- Deutsche Mark, bei Nacht 50,- Deutsche Mark.
(2) Erfolgt der Besuch von der Wohnung des Arztes aus, so tritt bei der Berechnung des Radius die Wohnung des Arztes an die Stelle der Praxisstelle.
(3) Werden mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder in einem Heim, insbesondere in einem Alten- oder Pflegeheim besucht, darf der Arzt das Wegegeld unabhängig von der Anzahl der besuchten Patienten und deren Versichertenstatus insgesamt nur einmal und nur anteilig berechnen.
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§ 9 Reiseentschädigung

(1) Bei Besuchen über eine Entfernung von mehr als 25 Kilometern zwischen Praxisstelle des Arztes und Besuchsstelle tritt an die Stelle des Wegegeldes eine Reiseentschädigung.
(2) Als Reiseentschädigung erhält der Arzt
1.
50 Deutsche Pfennige für jeden zurückgelegten Kilometer, wenn er einen eigenen Kraftwagen benutzt, bei Benutzung anderer Verkehrsmittel die tatsächlichen Aufwendungen,
2.
bei Abwesenheit bis zu 8 Stunden 100,- Deutsche Mark, bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 200,- Deutsche Mark je Tag,
3.
Ersatz der Kosten für notwendige Übernachtungen.
(3) § 8 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
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§ 10 Ersatz von Auslagen

(1) Neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen nur berechnet werden
1.
die Kosten für diejenigen Arzneimittel, Verbandmittel und sonstigen Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist,
2.
Versand- und Portokosten, soweit deren Berechnung nach Absatz 3 nicht ausgeschlossen ist,
3.
die im Zusammenhang mit Leistungen nach Abschnitt O bei der Anwendung radioaktiver Stoffe durch deren Verbrauch entstandenen Kosten sowie
4.
die nach den Vorschriften des Gebührenverzeichnisses als gesondert berechnungsfähig ausgewiesenen Kosten.
Die Berechnung von Pauschalen ist nicht zulässig.
(2) Nicht berechnet werden können die Kosten für
1.
Kleinmaterialien wie Zellstoff, Mulltupfer, Schnellverbandmaterial, Verbandspray, Gewebeklebstoff auf Histoacrylbasis, Mullkompressen, Holzspatel, Holzstäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge,
2.
Reagenzien und Narkosemittel zur Oberflächenanästhesie,
3.
Desinfektions- und Reinigungsmittel,
4.
Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Puder, Salben und geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung sowie für
5.
folgende Einmalartikel: Einmalspritzen, Einmalkanülen, Einmalhandschuhe, Einmalharnblasenkatheter, Einmalskalpelle, Einmalproktoskope, Einmaldarmrohre, Einmalspekula.
(3) Versand- und Portokosten können nur von dem Arzt berechnet werden, dem die gesamten Kosten für Versandmaterial, Versandgefäße sowie für den Versand oder Transport entstanden sind. Kosten für Versandmaterial, für den Versand des Untersuchungsmaterials und die Übermittlung des Untersuchungsergebnisses innerhalb einer Laborgemeinschaft oder innerhalb eines Krankenhausgeländes sind nicht berechnungsfähig; dies gilt auch, wenn Material oder ein Teil davon unter Nutzung der Transportmittel oder des Versandweges oder der Versandgefäße einer Laborgemeinschaft zur Untersuchung einem zur Erbringung von Leistungen beauftragten Arzt zugeleitet wird. Werden aus demselben Körpermaterial sowohl in einer Laborgemeinschaft als auch von einem Laborarzt Leistungen aus Abschnitte M oder N ausgeführt, so kann der Laborarzt bei Benutzung desselben Transportweges Versandkosten nicht berechnen; dies gilt auch dann, wenn ein Arzt eines anderen Gebiets Auftragsleistungen aus Abschnitt M oder N erbringt. Für die Versendung der Arztrechnung dürfen Versand- und Portokosten nicht berechnet werden.
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§ 11 Zahlung durch öffentliche Leistungsträger

(1) Wenn ein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder ein sonstiger öffentlich-rechtlicher Kostenträger die Zahlung leistet, sind die ärztlichen Leistungen nach den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses (§ 5 Abs. 1 Satz 2) zu berechnen.
(2) Absatz 1 findet nur Anwendung, wenn dem Arzt vor der Inanspruchnahme eine von dem die Zahlung Leistenden ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird. In dringenden Fällen kann die Bescheinigung auch nachgereicht werden.
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§ 12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung

(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.
(2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten:
1.
das Datum der Erbringung der Leistung,
2.
bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten Mindestdauer sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz,
3.
bei Gebühren für stationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre privatärztliche Leistungen zusätzlich den Minderungsbetrag nach § 6a,
4.
bei Entschädigungen nach den §§ 7 bis 9 den Betrag, die Art der Entschädigung und die Berechnung,
5.
bei Ersatz von Auslagen nach § 10 den Betrag und die Art der Auslage; übersteigt der Betrag der einzelnen Auslage 50,- Deutsche Mark, ist der Beleg oder ein sonstiger Nachweis beizufügen.
(3) Überschreitet eine berechnete Gebühr nach Absatz 2 Nr. 2 das 2,3fache des Gebührensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen; das gleiche gilt bei den in § 5 Abs. 3 genannten Leistungen, wenn das 1,8fache des Gebührensatzes überschritten wird, sowie bei den in § 5 Abs. 4 genannten Leistungen, wenn das 1,15fache des Gebührensatzes überschritten wird. Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern. Soweit im Falle einer abweichenden Vereinbarung nach § 2 auch ohne die getroffene Vereinbarung ein Überschreiten der in Satz 1 genannten Steigerungssätze gerechtfertigt gewesen wäre, ist das Überschreiten auf Verlangen des Zahlungspflichtigen zu begründen; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. Die Bezeichnung der Leistung nach Absatz 2 Nr. 2 kann entfallen, wenn der Rechnung eine Zusammenstellung beigefügt wird, der die Bezeichnung für die abgerechnete Leistungsnummer entnommen werden kann. Leistungen, die auf Verlangen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2), sind als solche zu bezeichnen.
(4) Wird eine Leistung nach § 6 Abs. 2 berechnet, ist die entsprechend bewertete Leistung für den Zahlungspflichtigen verständlich zu beschreiben und mit dem Hinweis "entsprechend" sowie der Nummer und der Bezeichnung der als gleichwertig erachteten Leistung zu versehen.
(5) Durch Vereinbarung mit den in § 11 Abs. 1 genannten Leistungs- und Kostenträgern kann eine von den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 abweichende Regelung getroffen werden.
(weggefallen)
(Inkrafttreten und Übergangsvorschrift)
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Anlage Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen

(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 3 - 157)

NummerÜbersichtSeite
 A.Gebühren in besonderen Fällen5
1 bis 109B.Grundleistungen und allgemeine Leistungen5
1 bis 15 I.Allgemeine Beratungen und Untersuchungen5
A bis K 1 II.Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 87
20 bis 34 III.Spezielle Beratungen und Untersuchungen8
45 bis 62 IV.Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz10
E bis K 2 V.Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62, 100 und 10112
70 bis 96 VI.Berichte, Briefe13
100 bis 109 VII.Todesfeststellung14
200 bis 449C.Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen14
200 bis 247 I.Anlegen von Verbänden14
250 bis 298 II.Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation, Abstrichentnahmen16
300 bis 321 III.Punktionen19
340 bis 374 IV.Kontrastmitteleinbringungen20
375 bis 399 V.Impfungen und Testungen21
401 bis 424 VI.Sonographische Leistungen22
427 bis 437 VII.Intensivmedizinische und sonstige Leistungen24
440 bis 449 VIII.Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen25
450 bis 498D.Anästhesieleistungen27
500 bis 569E.Physikalisch-medizinische Leistungen29
500 bis 501 I.Inhalationen29
505 bis 518 II.Krankengymnastik und Übungsbehandlungen29
520 bis 527 III.Massagen30
530 bis 533 IV.Hydrotherapie und Packungen30
535 bis 539 V.Wärmebehandlung30
548 bis 558 VI.Elektrotherapie30
560 bis 569 VII.Lichttherapie31
600 bis 793F.Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie31
800 bis 887G.Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie40
1001 bis 1168H.Geburtshilfe und Gynäkologie43
1200 bis 1386I.Augenheilkunde48
1400 bis 1639J.Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde54
1700 bis 1860K.Urologie61
2000 bis 3321L.Chirurgie, Orthopädie67
2000 bis 2010 I.Wundversorgung, Fremdkörperentfernung67
2029 bis 2093 II.Extremitätenchirurgie68
2100 bis 2196 III.Gelenkchirurgie70
2203 bis 2241 IV.Gelenkluxationen73
2250 bis 2297 V.Knochenchirurgie75
2320 bis 2358 VI.Frakturbehandlung77
2380 bis 2454 VII.Chirurgie der Körperoberfläche79
2500 bis 2604 VIII.Neurochirurgie81
2620 bis 2732 IX.Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie84
2750 bis 2760 X.Halschirurgie87
2800 bis 2921 XI.Gefäßchirurgie87
2950 bis 3013 XII.Thoraxchirurgie90
3050 bis 3097 XIII.Herzchirurgie91
3120 bis 3241 XIV.Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie93
3280 bis 3288 XV.Hernienchirurgie96
3300 bis 3321 XVI.Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen97
3500 bis 4787M.Laboratoriumsuntersuchungen98
3500 bis 3532 I.Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis99
3541 bis 3621 II.Basislabor100
3630 bis 4469 III.Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen103
4500 bis 4787 IV.Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern129
4800 bis 4873N.Histologie, Zytologie und Zytogenetik138
4800 bis 4816 I.Histologie138
4850 bis 4860 II.Zytologie138
4870 bis 4873 III.Zytogenetik139
5000 bis 5855O.Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie139
5000 bis 5380 I.Strahlendiagnostik139
5400 bis 5607 II.Nuklearmedizin148
5700 bis 5735 III.Magnetresonanztomographie153
5800 bis 5855 IV.Strahlentherapie154
6000 bis 6018P.Sektionsleistungen157

A. Gebühren in besonderen Fällen
Für die nachfolgend genannten Leistungen dürfen Gebühren nach Maßgabe des § 5 nur bis zum Zweieinhalbfachen des Vergütungssatzes bemessen werden: Nummern 2 und 56 in Abschnitt B, Nummern 250, 250a, 402 und 403 in Abschnitt C, Nummern 602, 605 bis 617, 620 bis 624, 635 bis 647, 650, 651, 653, 654, 657 bis 661, 665 bis 666, 725, 726, 759 bis 761 in Abschnitt F, Nummern 855 bis 857 in Abschnitt G, Nummern 1001 und 1002 in Abschnitt H, Nummern 1255 bis 1257, 1259, 1260, 1262, 1263, 1268 bis 1270 in Abschnitt I, Nummern 1401, 1403 bis 1406, 1558 bis 1560 in Abschnitt J, Nummern 4850 bis 4873 in Abschnitt N.
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Allgemeine Bestimmungen
1.
Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.
2.
Die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
3.
Die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7 und/oder 8 können an demselben Tag nur dann mehr als einmal berechnet werden, wenn dies durch die Beschaffenheit des Krankheitsfalls geboten war. Bei mehrmaliger Berechnung ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung in der Rechnung anzugeben. Bei den Leistungen nach den Nummern 1, 5, 6, 7 und/oder 8 ist eine mehrmalige Berechnung an demselben Tag auf Verlangen, bei der Leistung nach Nummer 3 generell zu begründen.
4.
Die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 22, 30 und/oder 34 sind neben den Leistungen nach den Nummern 804 bis 812, 817, 835, 849, 861 bis 864, 870, 871, 886 sowie 887 nicht berechnungsfähig.
5.
Mehr als zwei Visiten an demselben Tag können nur berechnet werden, wenn sie durch die Beschaffenheit des Krankheitsfalls geboten waren. Bei der Berechnung von mehr als zwei Visiten an demselben Tag ist die jeweilige Uhrzeit der Visiten in der Rechnung anzugeben. Auf Verlangen ist die mehr als zweimalige Berechnung einer Visite an demselben Tag zu begründen.
Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und/oder 15 nicht berechnungsfähig.
6.
Besuchsgebühren nach den Nummern 48, 50 und/oder 51 sind für Besuche von Krankenhaus- und Belegärzten im Krankenhaus nicht berechnungsfähig.
7.
Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig.
8.
Neben einer Leistung nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 sind die Leistungen nach den Nummern 600, 601, 1203, 1204, 1228, 1240, 1400, 1401 und 1414 nicht berechnungsfähig.
I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
NummerLeistungPunktzahlGebühr in DM
1Beratung - auch mittels Fernsprecher -809,12
2Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes303,42
 Die Leistung nach Nummer 2 darf anläßlich einer Inanspruchnahme des Arztes nicht zusammen mit anderen Gebühren berechnet werden.  
3Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher -15017,10
 Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach Nummer 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung.  
4Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -22025,08
 Die Leistung nach Nummer 4 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.  
 Die Leistung nach Nummer 4 ist neben den Leistungen nach den Nummern 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und/oder 835 nicht berechnungsfähig.  
5Symptombezogene Untersuchung809,12
 Die Leistung nach Nummer 5 ist neben den Leistungen nach den Nummern 6 bis 8 nicht berechnungsfähig.  
6Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -10011,40
 Die vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystem nach der Leistung nach Nummer 6 beinhaltet insbesondere:  
 - bei den Augen: beidseitige Inspektion des äußeren Auges, beidseitige Untersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte sowie des Augenhintergrunds;  
 - bei dem HNO-Bereich: Inspektion der Nase, des Naseninnern, des Rachens, beider Ohren, beider äußerer Gehörgänge und beider Trommelfelle, Spiegelung des Kehlkopfs;  
 - bei dem stomatognathen System: Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie vollständiger Zahnstatus;  
 - bei den Nieren und ableitenden Harnwegen: Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs, Inspektion des äußeren Genitale sowie Digitaluntersuchung des Enddarms, bei Männern zusätzlich Digitaluntersuchung der Prostata, Prüfung der Bruchpforten sowie Inspektion und Palpation der Hoden und Nebenhoden;  
 - bei dem Gefäßstatus: Palpation und gegebenenfalls Auskultation der Arterien an beiden Handgelenken, Ellenbeugen, Achseln, Fußrücken, Sprunggelenken, Kniekehlen, Leisten sowie der tastbaren Arterien an Hals und Kopf, Inspektion und gegebenenfalls Palpation der oberflächlichen Bein- und Halsvenen.  
 Die Leistung nach Nummer 6 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5, 7 und/oder 8 nicht berechnungsfähig.  
7Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -16018,24
 Die vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems nach der Leistung nach Nummer 7 beinhaltet insbesondere:  
 - bei dem Hautorgan: Inspektion der gesamten Haut, Hautanhangsgebilde und sichtbaren Schleimhäute, gegebenenfalls einschließlich Prüfung des Dermographismus und Untersuchung mittels Glasspatel;  
 - bei den Stütz- und Bewegungsorganen: Inspektion, Palpation und orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und der Wirbelsäule einschließlich Prüfung der Reflexe;  
 - bei den Brustorganen: Auskultation und Perkussion von Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung;  
 - bei den Bauchorganen: Palpation, Perkussion und Auskultation der Bauchorgane einschließlich palpatorischer Prüfung der Bruchpforten und der Nierenlager;  
 - bei dem weiblichen Genitaltrakt: bimanuelle Untersuchung der Gebärmutter und der Adnexe, Inspektion des äußeren Genitale, der Vagina und der Portio uteri, Digitaluntersuchung des Enddarms, gegebenenfalls Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs.  
 Die Leistung nach Nummer 7 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5, 6 und/oder 8 nicht berechnungsfähig.  
8Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation26029,64
 Der Ganzkörperstatus beinhaltet die Untersuchung der Haut, der sichtbaren Schleimhäute, der Brust- und Bauchorgane, der Stütz- und Bewegungsorgane, sowie eine orientierende neurologische Untersuchung.  
 Die Leistung nach Nummer 8 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5, 6, 7 und/oder 800 nicht berechnungsfähig.  
11Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata606,84
15Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken30034,20
 Die Leistung nach Nummer 15 darf nur einmal im Kalenderjahr berechnet werden.  
 Neben der Leistung nach Nummer 15 ist die Leistung nach Nummer 4 im Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.  
II.
Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
Allgemeine Bestimmungen
Die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Sie dürfen unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden. Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 nicht berechnet werden. Die Zuschläge nach den Buchstaben B bis D dürfen von Krankenhausärzten nicht berechnet werden, es sei denn, die Leistungen werden durch den liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter nach § 4 Abs. 2 Satz 3 erbracht.
Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluß an die zugrundeliegende Leistung aufzuführen.
AZuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen707,98
 Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B, C und/oder D nicht berechnungsfähig.  
 Der Zuschlag nach Buchstabe A ist für Krankenhausärzte nicht berechnungsfähig.  
BZuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen18020,52
CZuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen32036,48
 Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nicht berechnungsfähig.  
DZuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen22025,08
 Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig.  
 Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig.  
 Der Zuschlag nach Buchstabe D ist für Krankenhausärzte im Zusammenhang mit zwischen 8 und 20 Uhr erbrachten Leistungen nicht berechnungsfähig.  
K 1Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten  
 4. Lebensjahr12013,68
III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen  
 20Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)12013,68
  Neben der Leistung nach Nummer 20 sind die Leistungen nach den Nummern 847, 862, 864, 871 und/oder 887 nicht berechnungsfähig.  
 21Eingehende humangenetische Beratung, je angefangene halbe Stunde und Sitzung36041,04
  Die Leistung nach Nummer 21 darf nur berechnet werden, wenn die Beratung in der Sitzung mindestens eine halbe Stunde dauert.  
  Die Leistung nach Nummer 21 ist innerhalb eines halben Jahres nach Beginn des Beratungsfalls nicht mehr als viermal berechnungsfähig.  
  Neben der Leistung nach Nummer 21 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 22 und 34 nicht berechnungsfähig.  
 22Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall über die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft - auch einschließlich Beratung über soziale Hilfen, gegebenenfalls auch einschließlich Beurteilung über das Vorliegen einer Indikation für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch -30034,20
  Neben der Leistung nach Nummer 22 sind die Leistungen nach Nummer 1, 3, 21 oder 34 nicht berechnungsfähig.  
 23Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins - einschließlich Erhebung der Anamnese und Anlegen des Mutterpasses sowie Beratung der Schwangeren über die Mutterschaftsvorsorge, einschließlich Hämoglobinbestimmung -30034,20
  Neben der Leistung nach Nummer 23 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 7 und/oder 3550 nicht berechnungsfähig.  
 24Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf -einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken -20022,80
  Neben der Leistung nach Nummer 24 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5 und/oder 7 nicht berechnungsfähig.  
 25Neugeborenen-Erstuntersuchung - gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) -20022,80
  Neben der Leistung nach Nummer 25 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7 und/oder 8 nicht berechnungsfähig.  
 26Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorganen) - gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) -45051,30
  Die Leistung nach Nummer 26 ist ab dem vollendeten 2. Lebensjahr je Kalenderjahr höchstens einmal berechnungsfähig.  
  Neben der Leistung nach Nummer 26 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7 und/oder 8 nicht berechnungsfähig.  
 27Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut - einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung -32036,48
  Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien abgegolten.  
  Neben der Leistung nach Nummer 27 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7, 8 297, 3500, 3511, 3650 und/oder 3652 nicht berechnungsfähig.  
 28Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut - einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung -28031,92
  Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien abgegolten.  
  Neben der Leistung nach Nummer 28 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7, 8, 11, 3500, 3511, 3650 und/oder 3652 nicht berechnungsfähig.  
 29Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen - einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung -44050,16
  Neben der Leistung nach Nummer 29 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7 und/oder 8 nicht berechnungsfähig.  
 30Erhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde nach biographischen und homöopathischindividuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung -einschließlich homöopathischer Repertorisation und Gewichtung der charakteristischen psychischen, allgemeinen und lokalen Zeichen und Symptome des jeweiligen Krankheitsfalls, unter Berücksichtigung der Modalitäten, Alternanzen, Kausal- und Begleitsymptome, zur Auffindung des homöopathischen Einzelmittels, einschließlich Anwendung und Auswertung standardisierter Fragebogen -900102,60
  Dauert die Erhebung einer homöopathischen Erstanamnese bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr weniger als eine Stunde, mindestens aber eine halbe Stunde, kann die Leistung nach Nummer 30 bei entsprechender Begründung mit der Hälfte der Gebühr berechnet werden.  
  Die Leistung nach Nummer 30 ist innerhalb von einem Jahr nur einmal berechnungsfähig.  
  Neben der Leistung nach Nummer 30 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3 und/oder 34 nicht berechnungsfähig.  
 31Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung des weiteren Vorgehens - einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen -45051,30
  Die Leistung nach Nummer 31 ist innerhalb von sechs Monaten höchstens dreimal berechnungsfähig.  
  Neben der Leistung nach Nummer 31 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 30 und/oder 34 nicht berechnungsfähig.  
 32Untersuchung nach den §§ 32 bis 35 und 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung - einschließlich einfacher Seh-, Hör- und Farbsinnprüfung -; Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten; Beratung des Jugendlichen; schriftliche gutachtliche Äußerung; Mitteilung für die Personensorgeberechtigten; Bescheinigung für den Arbeitgeber)40045,60
 33Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) - einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens -30034,20
  Die Leistung nach Nummer 33 ist innerhalb von einem Jahr höchstens dreimal berechnungsfähig.  
  Neben der Leistung nach Nummer 33 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 15, 20, 847, 862, 864, 871 und/oder 887 nicht berechnungsfähig.  
 34Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -30034,20
  Die Leistung nach Nummer 34 ist innerhalb von 6 Monaten höchstens zweimal berechnungsfähig.  
  Neben der Leistung nach Nummer 34 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 15 und/oder 30 nicht berechnungsfähig.  
IV.Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz  
 45Visite im Krankenhaus707,98
  Die Leistung nach Nummer 45 ist neben anderen Leistungen des Abschnitts B nicht berechnungsfähig.  
  Werden zu einem anderen Zeitpunkt an demselben Tag andere Leistungen des Abschnitts B erbracht, so können diese mit Angabe der Uhrzeit für die Visite und die anderen Leistungen aus Abschnitt B berechnet werden.  
  Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 15, 48, 50 und/oder 51 nicht berechnungsfähig.  
  Wird mehr als eine Visite an demselben Tag erbracht, kann für die über die erste Visite hinausgehenden Visiten nur die Leistung nach Nummer 46 berechnet werden.  
  Die Leistung nach Nummer 45 ist nur berechnungsfähig, wenn diese durch einen liquidationsberechtigten Arzt des Krankenhauses oder dessen ständigen ärztlichen Vertreter persönlich erbracht wird.  
 46Zweitvisite im Krankenhaus505,70
  Die Leistung nach Nummer 46 ist neben anderen Leistungen des Abschnitts B nicht berechnungsfähig.  
  Werden zu einem anderen Zeitpunkt an demselben Tag andere Leistungen des Abschnitts B erbracht, so können diese mit Angabe der Uhrzeit für die Visite und die anderen Leistungen aus Abschnitt B berechnet werden.  
  Anstelle oder neben der Zweitvisite im Krankenhaus sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 15, 45, 48, 50 und/oder 51 nicht berechnungsfähig.  
  Mehr als zwei Visiten dürfen nur berechnet werden, wenn sie durch die Beschaffenheit des Krankheitsfalls geboten waren oder verlangt wurden. Wurde die Visite verlangt, muß dies in der Rechnung angegeben werden.  
  Die Leistung nach Nummer 46 ist nur berechnungsfähig, wenn diese durch einen liquidationsberechtigten Arzt des Krankenhauses oder dessen ständigen ärztlichen Vertreter persönlich erbracht wird.  
 48Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z.B. in Alten- oder Pflegeheimen - bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten -12013,68
  Die Leistung nach Nummer 48 ist neben den Leistungen nach den Nummern 1, 50, 51 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.  
 50Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung32036,48
  Die Leistung nach Nummer 50 darf anstelle oder neben einer Leistung nach Nummer 45 oder 46 nicht berechnet werden.  
  Neben der Leistung nach Nummer 50 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.  
 51Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 - einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung -25028,50
  Die Leistung nach Nummer 51 darf anstelle oder neben einer Leistung nach Nummer 45 oder 46 nicht berechnet werden.  
  Neben der Leistung nach Nummer 51 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.  
 52Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)10011,40
  Die Pauschalgebühr nach Nummer 52 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
  Sie ist nicht berechnungsfähig, wenn das nichtärztliche Personal den Arzt begleitet.  
  Wegegeld ist daneben nicht berechnungsfähig.  
 55Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung - gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme -50057,--
  Neben der Leistung nach Nummer 55 sind die Leistungen nach den Nummern 56, 60 und/oder 833 nicht berechnungsfähig.  
 56Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen -wegen Erkrankung erforderlich -, je angefangene halbe Stunde18020,52
  Die Verweilgebühr darf nur berechnet werden, wenn der Arzt nach der Beschaffenheit des Krankheitsfalls mindestens eine halbe Stunde verweilen muß und während dieser Zeit keine ärztliche(n) Leistung(en) erbringt. Im Zusammenhang mit dem Beistand bei einer Geburt darf die Verweilgebühr nur für ein nach Ablauf von zwei Stunden notwendiges weiteres Verweilen berechnet werden.  
 60Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt12013,68
  Die Leistung nach Nummer 60 darf nur berechnet werden, wenn sich der liquidierende Arzt zuvor oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der konsiliarischen Erörterung persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befaßt hat.  
  Die Leistung nach Nummer 60 darf auch dann berechnet werden, wenn die Erörterung zwischen einem liquidationsberechtigten Arzt und dem ständigen persönlichen ärztlichen Vertreter eines anderen liquidationsberechtigten Arztes erfolgt.  
  Die Leistung nach Nummer 60 ist nicht berechnungsfähig, wenn die Ärzte Mitglieder derselben Krankenhausabteilung oder derselben Gemeinschaftspraxis oder einer Praxisgemeinschaft von Ärzten gleicher oder ähnlicher Fachrichtung (z.B. praktischer Arzt und Allgemeinarzt, Internist und praktischer Arzt) sind. Sie ist nicht berechnungsfähig für routinemäßige Besprechungen (z.B. Röntgenbesprechung, Klinik- oder Abteilungskonferenz, Team- oder Mitarbeiterbesprechung, Patientenübergabe).  
 61Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde13014,82
  Die Leistung nach Nummer 61 ist neben anderen Leistungen nicht berechnungsfähig.  
  Die Nummer 61 gilt nicht für Ärzte, die zur Ausführung einer Narkose hinzugezogen werden.  
  Die Leistung nach Nummer 61 darf nicht berechnet werden, wenn die Assistenz durch nicht liquidationsberechtigte Ärzte erfolgt.  
 62Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde15017,10
  Wird die Leistung nach Nummer 62 berechnet, kann der assistierende Arzt die Leistung nach Nummer 61 nicht berechnen.  
V.Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62, 100 und 101  
Allgemeine Bestimmungen
Die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Abweichend hiervon sind die Zuschläge nach den Buchstaben E bis H neben der Leistung nach Nummer 51 nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 45 bis 55 und 60 dürfen die Zuschläge unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden. Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 100 oder 101 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben F bis H unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden. Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 nicht berechnet werden.
Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluß an die zugrundeliegende Leistung aufzuführen.
EZuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung16018,24
 Der Zuschlag nach Buchstabe E ist neben Leistungen nach den Nummern 45 und/oder 46 nicht berechnungsfähig, es sei denn, die Visite wird durch einen Belegarzt durchgeführt. Der Zuschlag nach Buchstabe E ist neben Zuschlägen nach den Buchstaben F, G und/oder H nicht berechnungsfähig.  
FZuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen26029,64
 Der Zuschlag nach Buchstabe F ist neben den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48 und 52 nicht berechnungsfähig.  
GZuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen45051,30
 Der Zuschlag nach Buchstabe G ist neben den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48 und 52 nicht berechnungsfähig.  
 Neben dem Zuschlag nach Buchstabe G ist der Zuschlag nach Buchstabe F nicht berechnungsfähig.  
HZuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen34038,76
 Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, darf neben dem Zuschlag nach Buchstabe H ein Zuschlag nach Buchstabe F oder G berechnet werden.  
 Der Zuschlag nach Buchstabe H ist neben den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48 und 52 nicht berechnungsfähig.  
JZuschlag zur Visite bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes, je Tag809,12
K 2Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr12013,68
VI.Berichte, Briefe  
 70Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung404,56
 75Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)13014,82
  Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht ist mit der Gebühr für die zugrundeliegende Leistung abgegolten.  
 76Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt707,98
 77Schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur mit diätetischen, balneologischen und/oder klimatherapeutischen Maßnahmen unter Einbeziehung gesundheitserzieherischer Aspekte15017,10
  Die Leistung nach Nummer 77 ist für eine im zeitlichen Zusammenhang durchgeführte Kur unabhängig von deren Dauer nur einmal berechnungsfähig.  
 78Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt18020,52
 80Schriftliche gutachtliche Äußerung30034,20
 85Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand -gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung -, je angefangene Stunde Arbeitszeit50057,--
 90Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch12013,68
 95Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite606,84
 96Schreibgebühr, je Kopie30,34
  Die Schreibgebühren nach den Nummern 95 und 96 sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 80, 85 und 90 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
VII.Todesfeststellung  
Allgemeine Bestimmungen
1.
Begibt sich der Arzt zur Erbringung einer oder mehrerer Leistungen nach den Nummern 100 bis 109 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach § 8 oder Reiseentschädigung nach § 9 berechnen.
2.
Neben den Leistungen nach den Nummern 100 und 101 sind Zuschläge nach den Buchstaben F bis H berechnungsfähig.
3.
Neben den Leistungen nach den Nummern 100 und 101 sind die Leistungen nach den Nummern 48 bis 52 nicht berechnungsfähig.
4.
Die Leistungen nach den Nummern 100 und 101 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
5.
Die Leistungen nach den Nummern 100 und 101 sowie der Zuschlag nach Nummer 102 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

100Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich Aktenstudium und Einholung von Auskünften bei Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten (Dauer mindestens 20 Minuten), gegebenenfalls einschließlich Aufsuchen (vorläufige Leichenschau)
Dauert die Leistung nach Nummer 100 weniger als 20 Minuten (ohne Aufsuchen), mindestens aber 10 Minuten (ohne Aufsuchen), sind 60 Prozent der Gebühr zu berechnen.





1896
 
101Eingehende Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer Todesbescheinigung, einschließlich Angaben zu Todesart und Todesursache gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich Aktenstudium und Einholung von Auskünften bei Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten (Dauer mindestens 40 Minuten), gegebenenfalls einschließlich Aufsuchen (eingehende Leichenschau)
Dauert die Leistung nach Nummer 101 weniger als 40 Minuten (ohne Aufsuchen), mindestens aber 20 Minuten (ohne Aufsuchen), sind 60 Prozent der Gebühr zu berechnen.






2844
 
102Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 100 oder 101 bei einer Leiche mit einer dem Arzt oder der Ärztin unbekannten Identität und/oder besonderen Todesumständen (zusätzliche Dauer mindestens 10 Minuten)

474
 
106Entnahme einer Körperflüssigkeit bei einem Toten150 
107Bulbusentnahme bei einem Toten250 
108Hornhautentnahme aus einem Auge bei einem Toten230 
109Entnahme eines Herzschrittmachers bei einem Toten220 
C.Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen  
I.Anlegen von Verbänden  

Allgemeine Bestimmungen
Wundverbände nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.
200Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -455,13
201Redressierender Klebeverband des Brustkorbs oder dachziegelförmiger Klebeverband - ausgenommen Nabelverband -657,41
204Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband9510,83
206Tape-Verband eines kleinen Gelenks707,98
207Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband10011,40
208Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband303,42
209Großflächiges Auftragen von Externa (z.B. Salben, Cremes, Puder, Lotionen, Lösungen) zur Behandlung von Hautkrankheiten mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken), je Sitzung15017,10
210Kleiner Schienenverband - auch als Notverband bei Frakturen -758,55
211Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -606,84
212Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - auch als Notverband bei Frakturen -16018,24
213Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -10011,40
214Abduktionsschienenverband - auch mit Stärke- oder Gipsfixation -24027,36
217Streckverband23026,22
218Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension66075,24
225Gipsfingerling707,98
227Gipshülse mit Gelenkschienen30034,20
228Gipsschienenverband oder Gipspantoffel19021,66
229Gipsschienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -13014,82
230Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor -30034,20
231Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels36041,04
232Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk)43049,02
235Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze - auch mit Schultergürtel -75085,50
236Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes940107,16
237Gips- oder Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk)37042,18
238Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -20022,80
239Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel75085,50
240Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf940107,16
245Quengelverband zusätzlich zum jeweiligen Gipsverband11012,54
246Abnahme des zirkulären Gipsverbands15017,10
247Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband11012,54
II.
Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation, Abstrichentnahmen
Allgemeine Bestimmungen
Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
Die Leistungen nach den Nummern 270, 273 bis 281, 283, 286 sowie 287 können jeweils nur einmal je Behandlungstag berechnet werden. Die Leistungen nach Nummer 271 oder 272 sind je Gefäßzugang einmal, insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal je Behandlungstag berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach den Nummern 271 oder 272 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße voraus.
Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistungen nach den Nummern 270 bis 287 und mit den Gebühren abgegolten.
Die Leistungen nach den Nummern 271 bis 276 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
250Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene404,56
250aKapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr404,56
251Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie606,84
252Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär404,56
253Injektion, intravenös707,98
254Injektion, intraarteriell809,12
255Injektion, intraartikulär oder perineural9510,83
256Injektion in den Periduralraum18521,09
257Injektion in den Subarachnoidalraum40045,60
258Injektion, intraaortal oder intrakardial -ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter -18020,52
259Legen eines Periduralkatheters - in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs -60068,40
260Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters - einschließlich Fixation -20022,80
 Die Leistung nach Nummer 260 ist neben Leistungen nach den Nummern 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder 648 nicht berechnungsfähig.  
261Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter303,42
 Die Leistung nach Nummer 261 ist im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose nicht berechnungsfähig für die Einbringung von Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidoten.  
 Wird die Leistung nach Nummer 261 im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose berechnet, ist das Medikament in der Rechnung anzugeben.  
262Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n)45051,30
263Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung), je Sitzung9010,26
264Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung12013,68
265Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung606,84
265aAuffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung9010,26
266Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung606,84
267Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung809,12
268Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung13014,82
269Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung20022,80
269aAkupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung35039,90
 Neben der Leistung nach Nummer 269a ist die Leistung nach Nummer 269 nicht berechnungsfähig.  
270Infusion, subkutan809,12
271Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer12013,68
272Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer18020,52
273Infusion, intravenös - gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene -, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr18020,52
 Die Leistungen nach den Nummern 271, 272 und 273 sind im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose nicht berechnungsfähig für die Einbringung von Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidoten.  
 Werden die Leistungen nach Nummer 271, 272 oder 273 im Zusammenhang mit einer Anästhesie/ Narkose berechnet, ist das Medikament in der Rechnung anzugeben.  
274Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer - gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung -32036,48
 Neben der Leistung nach Nummer 274 sind die Leistungen nach den Nummern 271 bis 273, 275 und/oder 276 nicht berechnungsfähig.  
275Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer36041,04
276Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer54061,56
277Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer18020,52
278Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer24027,36
279Infusion in das Knochenmark18020,52
280Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. ChargenNummer -33037,62
 Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, ist nicht nach der Leistung nach Nummer 280 berechnungsfähig.  
281Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen - einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer -45051,30
 Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, ist nicht nach der Leistung nach Nummer 281 berechnungsfähig.  
282Transfusion jeder weiteren Blutkonserve (auch Frischblut) oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluß an die Leistungen nach Nummer 280 oder 281 - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer -15017,10
 Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, ist nicht nach der Leistung nach Nummer 282 berechnungsfähig.  
283Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalem Aortenkatheter - einschließlich der Anlage des Katheters -50057,--
284Eigenbluteinspritzung - einschließlich Blutentnahme -9010,26
285Aderlaß aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Milliliter Blut - gegebenenfalls einschließlich Verband -11012,54
286Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) -22025,08
286aReinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) -10011,40
287Blutaustauschtransfusion (z.B. bei schwerster Intoxikation)80091,20
288Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve - gegebenenfalls einschließlich Konservierung -23026,22
289Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion - einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 Grad C bis +6 Grad C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 Grad C oder darunter -35039,90
290Infiltration gewebehärtender Mittel12013,68
291Implantation von Hormonpreßlingen707,98
297Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -455,13
 Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.  
298Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -404,56
 Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.  
III. Punktionen  
Allgemeine Bestimmungen
Zum Inhalt der Leistungen für Punktionen gehören die damit im Zusammenhang stehenden Injektionen, Instillationen, Spülungen sowie Entnahmen z.B. von Blut, Liquor, Gewebe.
 300Punktion eines Gelenks12013,68
 301Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenks16018,24
 302Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks25028,50
 303Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile809,12
 304Punktion der Augenhöhle16018,24
 305Punktion der Liquorräume (Subokzipital- oder Lumbalpunktion)35039,90
 305aPunktion der Liquorräume durch die Fontanelle25028,50
 306Punktion der Lunge - auch Abszeß- oder Kavernenpunktion in der Lunge -oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung50057,--
 307Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle25028,50
 308Gewebeentnahme aus der Pleura - gegebenenfalls einschließlich Punktion -35039,90
 310Punktion des Herzbeutels35039,90
 311Punktion des Knochenmarks - auch Sternalpunktion -20022,80
 312Knochenstanze - gegebenenfalls einschließlich Entnahme von Knochenmark -30034,20
 314Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens12013,68
 315Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)25028,50
 316Punktion des Douglasraums25028,50
 317Punktion eines Adnextumors - auch einschließlich Douglaspunktion -35039,90
 318Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs12013,68
 319Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse20022,80
 321Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters - gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Installation -505,70
IV.Kontrastmitteleinbringungen  

Allgemeine Bestimmungen
Die zur Einbringung des Kontrastmittels erforderlichen Maßnahmen wie Sondierungen, Injektionen, Punktionen, Gefäßkatheterismus oder Probeinjektionen und gegebenenfalls anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für gegebenenfalls notwendige Durchleuchtungen zur Kontrolle der Lage eines Katheters oder einer Punktionsnadel.
 340Einbringung des Kontrastmittels in die zerebralen und spinalen Liquorräume40045,60
 344Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer10011,40
 345Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer13014,82
 346Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion30034,20
 347Ergänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion bei bestehendem Zugang - im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 346 -15017,10
 350Intraarterielle Einbringung des Kontrastmittels15017,10
 351Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader50057,--
  Die Leistung nach Nummer 351 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig  
 355Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intrakardiale bzw. intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion zur Darstellung des Herzens und der herznahen Gefäße (Aorta ascendens, Arteria pulmonalis) -einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle -, je Sitzung60068,40
  Die Leistung nach Nummer 355 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig. Wird die Leistung nach Nummer 355 im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360 erbracht, ist die Leistung nach Nummer 355 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig  
 356Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 355 bei Herzkatheter-Einbringung(en) zur Untersuchung sowohl des linken als auch des rechten Herzens über jeweils gesonderte Gefäßzugänge während einer Sitzung40045,60
  Die Leistung nach Nummer 356 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig  
  Wird die Leistung nach Nummer 356 im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360 erbracht, ist die Leistung nach Nummer 356 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig  
 357Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels über einen Katheter mittels Hochdruckinjektion zur Übersichtsangiographie der Brust- und/oder Bauchaorta - einschließlich Röntgenkontrolle und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle -, je Sitzung50057,--
  Wird die Leistung nach Nummer 357 im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 351 erbracht, ist die Leistung nach Nummer 357 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig  
 360Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach selektiver arterieller Katheterplazierung zur selektiven Koronarangiographie - einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle -, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 360 kann je Sitzung nur einmal berechnet werden.1000114,--
  Die Leistung nach Nummer 360 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig.  
 361Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach erneuter Einbringung eines Herzkatheters zur Sondierung eines weiteren Gefäßes - im Anschluß an die Leistung nach Nummer 360 -60068,40
  Die Leistung nach Nummer 361 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig  
 365Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität40045,60
 368Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie40045,60
 370Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln - gegebenenfalls intraoperativ -20022,80
 372Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum28031,92
 373Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk25028,50
 374Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde15017,10
V.Impfungen und Testungen  

Allgemeine Bestimmungen
1.
Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.
2.
Erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung sind in den Leistungsansätzen enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig.
3.
Neben den Leistungen nach den Nummern 376 bis 378 sind die Leistungen nach den Nummern 1 und 2 und die gegebenenfalls erforderliche Eintragung in den Impfpaß nicht berechnungsfähig.
4.
Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 380 bis 382, 385 bis 391 sowie 395 und 396 sind die Kosten abgegolten.
5.
Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 393, 394, 397 und 398 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.

 375Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -809,12
 376Schutzimpfung (oral) - einschließlich beratendem Gespräch -809,12
 377Zusatzinjektion bei Parallelimpfung505,70
 378Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)12013,68
 380Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)303,42
 381Epikutantest, je Test (31. bis 50. Test je Behandlungsfall)202,28
 382Epikutantest, je Text (51. bis 100. Test je Behandlungsfall)151,71
Mehr als 100 Epikutantests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.  
 383Kutane Testung (z.B. von Pirquet, Moro)303,42
 384Tuberkulinstempeltest, Mendel-Mantoux-Test oder Stempeltest mit mehreren Antigenen (sog. Batterietests)404,56
 385Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)455,13
 386Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)303,42
 387Pricktest, je Test (41. bis 80. Test je Behandlungsfall)202,28
Mehr als 80 Pricktests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig  
 388Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, je Test (bis zu 10 Tests je Behandlungsfall)353,99
 389Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, jeder weitere Test252,85
 390Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)606,84
 391Intrakutantest, jeder weitere Test404,56
Mehr als 80 Intrakutantests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig  
 393Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzeloder Gruppenextrakt, je Test10011,40
 394Höchstwert für Leistungen nach Nummer 393, je Tag30034,20
 395Nasaler Schleimhautprovokationstest (auch beidseitig) mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test28031,92
 396Höchstwert für Leistungen nach Nummer 395, je Tag56063,84
 397Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung, je Test38043,32
 398Höchstwert für Leistungen nach Nummer 397, je Tag76086,64
 399Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien - einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen -20022,80
VI.Sonographische Leistungen  

Allgemeine Bestimmungen
1.
Die Zuschläge nach den Nummern 401 sowie 404 bis 406 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
2.
Die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nummern 401 bis 418 sowie 422 bis 424 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
3.
Die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
4.
Die Leistungen nach den Nummern 422 bis 424 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
5.
Mit den Gebühren für die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nummern 401 bis 424 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.
6.
Als Organe im Sinne der Leistungen nach den Nummern 410 und 420 gelten neben den anatomisch definierten Organen auch der Darm, Gelenke als Funktionseinheiten sowie Muskelgruppen, Lymphknoten und/oder Gefäße einer Körperregion. Als Organ gilt die jeweils untersuchte Körperregion unabhängig davon, ob nur Gefäße oder nur Lymphknoten oder Gefäße und Lymphknoten bzw. Weichteile untersucht werden. Die Darstellung des Darms gilt als eine Organuntersuchung unabhängig davon, ob der gesamte Darm, mehrere Darmabschnitte oder nur ein einziger Darmabschnitt untersucht werden.
7.
Die sonographische Untersuchung eines Organs erfordert die Differenzierung der Organstrukturen in mindestens zwei Ebenen und schließt gegebenenfalls die Untersuchung unterschiedlicher Funktionszustände und die mit der gezielten Organuntersuchung verbundene Darstellung von Nachbarorganen mit ein.
 401Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -40045,60
  Der Zuschlag nach Nummer 401 ist neben den Leistungen nach den Nummern 406, 422 bis 424, 644, 645, 649 und/oder 1754 nicht berechnungsfähig.  
 402Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung25028,50
  Der Zuschlag nach Nummer 402 ist neben den Leistungen nach den Nummern 403 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.  
 403Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung15017,10
Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.  
 404Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation -25028,50
  Der Zuschlag nach Nummer 404 ist neben den Leistungen nach den Nummern 422, 423, 644, 645, 649 und/oder 1754 nicht berechnungsfähig.  
 405Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 - bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler -20022,80
 406Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 - bei zusätzlicher Farbkodierung -20022,80
 408Transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäß(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung20022,80
 410Ultraschalluntersuchung eines Organs20022,80
Das untersuchte Organ ist in der Rechnung anzugeben.  
 412Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr28031,92
 413Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr28031,92
 415Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge - gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung -30034,20
 417Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse21023,94
 418Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse - gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten -21023,94
 420Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ809,12
  Die untersuchten Organe sind in der Rechnung anzugeben.  
  Die Leistung nach Nummer 420 kann je Sitzung höchstens dreimal berechnet werden.  
 422Eindimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Time-Motion-Diagramm, mit Bilddokumentation - gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger EKG-Kontrolle -20022,80
 423Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Real-Time-Verfahren (B-Mode), mit Bilddokumentation -einschließlich der Leistung nach Nummer 422 -50057,--
 424Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation -einschließlich der Leistung nach Nummer 423 -(Duplex-Verfahren)70079,80
VII.Intensivmedizinische und sonstige Leistungen  
 427Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bis zu 12 Stunden Dauer15017,10
 428Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bei mehr als 12 Stunden Dauer, je Tag22025,08
Neben den Leistungen nach den Nummern 427 und 428 sind die Leistungen nach den Nummern 462, 463 und/oder 501 nicht berechnungsfähig.  
 429Wiederbelebungsversuch - einschließlich künstlicher Beatmung und extrathorakaler indirekter Herzmassage, gegebenenfalls einschließlich Intubation -40045,60
 430Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens40045,60
  Die Leistung nach Nummer 430 ist auch bei mehrfacher Verabfolgung von Stromstößen in engem zeitlichen Zusammenhang zur Erreichung der Defibrillation nur einmal berechnungsfähig.  
 431Elektrokardioskopie im Notfall10011,40
 433Ausspülung des Magens - auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums -14015,96
 435Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer900102,60
  Neben der Leistung nach Nummer 435 sind für die Dauer der stationären intensivmedizinischen Überwachung und Behandlung Leistungen nach den Abschnitten C III und M sowie die Leistungen nach den Nummern 1 bis 56, 61 bis 96, 200 bis 211, 247, 250 bis 268, 270 bis 286a, 288 bis 298, 401 bis 424, 427 bis 433, 483 bis 485, 488 bis 490, 500, 501, 505, 600 bis 609, 634 bis 648, 650 bis 657, 659 bis 661, 665 bis 672, 1529 bis 1532, 1728 bis 1733 und 3055 nicht berechnungsfähig. Diese Leistungen dürfen auch nicht anstelle der Leistung nach Nummer 435 berechnet werden.  
  Teilleistungen sind auch dann mit der Gebühr abgegolten, wenn sie von verschiedenen Ärzten erbracht werden. Die Leistung nach Nummer 60 kann nur von dem Arzt berechnet werden, der die Leistung nach Nummer 435 nicht berechnet.  
  Mit der Gebühr für die Leistung nach Nummer 435 sind Leistungen zur Untersuchung und/oder Behandlung von Störungen der Vitalfunktionen, der zugrundeliegenden Erkrankung und/oder sonstiger Erkrankungen abgegolten.  
 437Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435, bis zu 24 Stunden Dauer50057,--
Neben der Leistung nach Nummer 437 sind Leistungen nach Abschnitt M - mit Ausnahme von Leistungen nach den Abschnitten M III 13 (Blutgruppenmerkmale, HLA-System) und M IV (Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern) -nicht berechnungsfähig.  
VIII.Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen  

Allgemeine Bestimmungen
1.
Bei ambulanter Durchführung von Operations- und Anästhesieleistungen in der Praxis niedergelassener Ärzte oder in Krankenhäusern können für die erforderliche Bereitstellung von Operationseinrichtungen und Einrichtungen zur Vor- und Nachsorge (z.B. Kosten für Operations- oder Aufwachräume oder Gebühren bzw. Kosten für wiederverwendbare Operationsmaterialien bzw. -geräte) Zuschläge berechnet werden.
Für die Anwendung eines Operationsmikroskops oder eines Lasers im Zusammenhang mit einer ambulanten operativen Leistung können Zuschläge berechnet werden, wenn die Anwendung eines Operationsmikroskops oder eines Lasers in der Leistungsbeschreibung der Gebührennummer für die operative Leistung nicht beinhaltet ist.
2.
Die Zuschläge nach den Nummern 440 bis 449 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
3.
Die Zuschläge nach den Nummern 440, 441, 442, 443, 444 und 445 sind operativen Leistungen
-
nach den Nummern 679, 695, 700, 701, 765 in Abschnitt F,
-
nach den Nummern 1011, 1014, 1041, 1043 bis 1045, 1048, 1052, 1055, 1056, 1060, 1085, 1086, 1089, 1097 bis 1099, 1104, 1111 bis 1113, 1120 bis 1122, 1125, 1126, 1129, 1131, 1135 bis 1137, 1140, 1141, 1145, 1155, 1156, 1159, 1160 in Abschnitt H,
-
nach den Nummern 1283 bis 1285, 1292, 1299, 1301, 1302, 1304 bis 1306, 1310, 1311, 1321, 1326, 1330 bis 1333, 1341, 1345, 1346, 1348 bis 1361, 1365, 1366, 1367, 1369 bis 1371, 1374, 1375, 1377, 1382, 1384, 1386 in Abschnitt I,
-
nach den Nummern 1428, 1438, 1441, 1445 bis 1448, 1455, 1457, 1467 bis 1472, 1485, 1486, 1493, 1497, 1513, 1519, 1520, 1527, 1528, 1534, 1535, 1576, 1586, 1588, 1595, 1597, 1598, 1601, 1610 bis 1614, 1622, 1628, 1635 bis 1637 in Abschnitt J,
-
nach den Nummern 1713, 1738, 1740, 1741, 1753, 1755, 1756, 1760, 1761, 1763 bis 1769, 1782, 1797, 1800, 1802, 1815, 1816, 1827, 1851 in Abschnitt K,
-
oder nach den Nummern 2010, 2040, 2041, 2042 bis 2045, 2050 bis 2052, 2062, 2064 bis 2067, 2070, 2072 bis 2076, 2080 bis 2084, 2087 bis 2089, 2091, 2092, 2100 bis 2102, 2105, 2106, 2110 bis 2112, 2117 bis 2122, 2130, 2131, 2133 bis 2137, 2140, 2141, 2156 bis 2158, 2170 bis 2172, 2189 bis 2191, 2193, 2210, 2213, 2216, 2219, 2220, 2223 bis 2225, 2230, 2235, 2250, 2253, 2254, 2256, 2257, 2260, 2263, 2268, 2269, 2273, 2279, 2281 bis 2283, 2291, 2293 bis 2297, 2325, 2339, 2340, 2344, 2345, 2347 bis 2350, 2354 bis 2356, 2380 bis 2386, 2390, 2392 bis 2394, 2396, 2397, 2402, 2404, 2405, 2407, 2408, 2410 bis 2412, 2414 bis 2421, 2427, 2430 bis 2432, 2440 bis 2442, 2454, 2540, 2541, 2570, 2580, 2581, 2583, 2584, 2586 bis 2589, 2597, 2598, 2620, 2621, 2625, 2627, 2640, 2642, 2650, 2651, 2655 bis 2658, 2660, 2670, 2671, 2675 bis 2677, 2682, 2687, 2688, 2690, 2692 bis 2695, 2698, 2699, 2701, 2705, 2706, 2710, 2711, 2730, 2732, 2751 bis 2754, 2800, 2801, 2803, 2809, 2823, 2881 bis 2883, 2887, 2890, 2891, 2895 bis 2897, 2950 bis 2952, 2970, 2990 bis 2993, 3095 bis 3097, 3120, 3156, 3173, 3200, 3208, 3219 bis 3224, 3237, 3240, 3241, 3283 bis 3286, 3300 in Abschnitt L
zuzuordnen.
Die Zuschläge nach den Nummern 446 und 447 sind anästhesiologischen Leistungen des Abschnitts D zuzuordnen.
Die Zuschläge nach den Nummern 448 und 449 dürfen nur im Zusammenhang mit einer an einen Zuschlag nach den Nummern 442 bis 445 gebundenen ambulanten Operation und mit einer an einen Zuschlag nach den Nummern 446 bis 447 gebundenen Anästhesie bzw. Narkose berechnet werden.
Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluß an die zugeordnete operative bzw. anästhesiologische Leistung aufzuführen.
4.
Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach den Nummern 442 bis 445 sowie 446 oder 447 ist die erbrachte Operations- bzw. Anästhesieleistung mit der höchsten Punktzahl. Eine Zuordnung des Zuschlags nach den Nummern 442 bis 445 sowie 446 bis 447 zu der Summe der jeweils ambulant erbrachten einzelnen Operations- bzw. Anästhesieleistungen ist nicht möglich.
5.
Die Leistungen nach den Nummern 448 und 449 sind im Zusammenhang mit derselben Operation nur von einem der an dem Eingriff beteiligten Ärzte und nur entweder neben den Leistungen nach den Nummern 442 bis 445 oder den Leistungen nach den Nummern 446 bis 447 berechnungsfähig. Neben den Leistungen nach Nummer 448 oder 449 darf die Leistung nach Nummer 56 nicht berechnet werden.
6.
Die Zuschläge nach den Nummern 442 bis 449 sind nicht berechnungsfähig, wenn der Patient an demselben Tag wegen derselben Erkrankung in stationäre Krankenhausbehandlung aufgenommen wird; das gilt nicht, wenn die stationäre Behandlung wegen unvorhersehbarer Komplikationen während oder nach der ambulanten Operation notwendig und entsprechend begründet wird.

440Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen40045,60
Der Zuschlag nach Nummer 440 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.  
441Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung  
Der Zuschlag nach Nummer 441 beträgt 100 v.H. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung, jedoch nicht mehr als 132 Deutsche Mark.  
Der Zuschlag nach Nummer 441 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.  
442Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind40045,60
Der Zuschlag nach Nummer 442 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.  
Der Zuschlag nach Nummer 442 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 443 bis 445 nicht berechnungsfähig.  
443Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind75085,50
Der Zuschlag nach Nummer 443 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.  
Der Zuschlag nach Nummer 443 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 444 und/oder 445 nicht berechnungsfähig.  
444Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind1300148,20
 Der Zuschlag nach Nummer 444 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.  
 Der Zuschlag nach Nummer 444 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 443 und/oder 445 nicht berechnungsfähig.  
445Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind2200250,80
Der Zuschlag nach Nummer 445 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.  
Der Zuschlag nach Nummer 445 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442 bis 444 nicht berechnungsfähig.  
446Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit Punktzahlen von 200 bis 399 Punkten bewertet sind30034,20
Der Zuschlag nach Nummer 446 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.  
Der Zuschlag nach Nummer 446 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 447 nicht berechnungsfähig.  
447Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind65074,10
Der Zuschlag nach Nummer 447 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.  
Der Zuschlag nach Nummer 447 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 446 nicht berechnungsfähig.  
448Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als zwei Stunden während der Aufwach- und/ oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen60068,40
Der Zuschlag nach Nummer 448 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.  
Der Zuschlag nach Nummer 448 ist neben den Leistungen nach den Nummern 1 bis 8 und 56 sowie dem Zuschlag nach Nummer 449 nicht berechnungsfähig.  
449Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen900102,60
Der Zuschlag nach Nummer 449 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.  
Der Zuschlag nach Nummer 449 ist neben den Leistungen nach den Nummern 1 bis 8 und 56 sowie dem Zuschlag nach Nummer 448 nicht berechnungsfähig.  
D. Anästhesieleistungen
Allgemeine Bestimmungen Bei der Anwendung mehrerer Narkose- oder Anästhesieverfahren nebeneinander ist nur die jeweils höchstbewertete dieser Leistungen berechnungsfähig; eine erforderliche Prämedikation ist Bestandteil dieser Leistung. Als Narkosedauer gilt die Dauer von zehn Minuten vor Operationsbeginn bis zehn Minuten nach Operationsende.
 450Rauschnarkose - auch mit Lachgas -768,66
 451Intravenöse Kurznarkose12113,79
 452Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)19021,66
 453Vollnarkose21023,94
 460Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät - auch Insufflationsnarkose -, bis zu einer Stunde40446,06
 461Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät - auch Insufflationsnarkose -, jede weitere angefangene halbe Stunde20223,03
 462Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis zu einer Stunde51058,14
 463Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde34839,67
 469Kaudalanästhesie25028,50
 470Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bis zu einer Stunde Dauer40045,60
 471Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bis zu zwei Stunden Dauer60068,40
 472Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bei mehr als zwei Stunden Dauer80091,20
 473Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bis zu fünf Stunden Dauer60068,40
 474Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bei mehr als fünf Stunden Dauer900102,60
 475Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 474 für den zweiten und jeden weiteren Tag, je Tag45051,30
 476Einleitung und Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, bis zu einer Stunde Dauer38043,32
 477Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, jede weitere angefangene Stunde19021,66
 478Intravenöse Anästhesie einer Extremität, bis zu einer Stunde Dauer23026,22
 479Intravenöse Anästhesie einer Extremität, jede weitere angefangene Stunde11513,11
 480Kontrollierte Blutdrucksenkung während der Narkose22225,31
 481Kontrollierte Hypothermie während der Narkose47554,15
 483Lokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte - gegebenenfalls einschließlich des Rachens -, auch beidseitig465,24
 484Lokalanästhesie des Kehlkopfes465,24
 485Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle465,24
 488Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase465,24
 489Lokalanästhesie des Bronchialgebietes - gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens -14516,53
 490Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke616,95
 491Infiltrationsanästhesie großer Bezirke - auch Parazervikalanästhesie -12113,79
 493Leitungsanästhesie, perineural - auch nach Oberst -616,95
 494Leitungsanästhesie, endoneural - auch Pudendusanästhesie -12113,79
 495Leitungsanästhesie, retrobulbär12113,79
 497Blockade des Truncus sympathicus (lumbaler Grenzstrang oder Ganglion stellatum) mittels Anästhetika22025,08
 498Blockade des Truncus sympathicus (thorakaler Grenzstrang oder Plexus solaris) mittels Anästhetika30034,20
E.Physikalisch-medizinische Leistungen  

Allgemeine Bestimmungen
In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten mit Ausnahme der für Inhalationen sowie für die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel.
I. Inhalationen
 500Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallvernebelung -384,33
 501Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung (z.B. Bird-Respirator)869,80
  Neben der Leistung nach Nummer 501 sind die Leistungen nach den Nummern 500 und 505 nicht berechnungsfähig.  
II.Krankengymnastik und Übungsbehandlungen  
 505Atmungsbehandlung - einschließlich aller unterstützenden Maßnahmen -859,69
 506Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n) -12013,68
 507Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n) -809,12
 508Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung im Bewegungsbad11012,54
 509Krankengymnastik in Gruppen (Orthopädisches Turnen) - auch im Bewegungsbad -, bei mehr als drei bis acht Teilnehmern, je Teilnehmer384,33
 510Übungsbehandlung auch mit Anwendung mediko-mechanischer Apparate, je Sitzung707,98
  Neben der Leistung nach Nummer 510 ist die Leistung nach Nummer 521 nicht berechnungsfähig.  
 514Extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels Gerät10511,97
 515Extensionsbehandlung (z.B. Glissonschlinge)384,33
 516Extensionsbehandlung mit Schrägbett, Extensionstisch, Perlgerät657,41
 518Prothesengebrauchsschulung des Patienten -gegebenenfalls einschließlich seiner Betreuungsperson -, auch Fremdkraftprothesenschulung, Mindestdauer 20 Minuten, je Sitzung12013,68
III.Massagen  
 520Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)455,13
 521Großmassage (z.B. Massage beider Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels, eines Armes und eines Beines, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes, beider Füße, beider Hände, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen mehrerer Körperteile), je Sitzung657,41
 523Massage im extramuskulären Bereich (z.B. Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage)657,41
 525Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremität, je Sitzung353,99
 526Intermittierende apparative Kompressionstherapie an mehreren Extremitäten, je Sitzung556,27
 527Unterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mindestens 400 Liter, Leistung der Apparatur mindestens 4 bar)9410,72
IV.Hydrotherapie und Packungen  
 530Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung353,99
 531Leitung eines ansteigenden Teilbades465,24
 532Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)768,66
 533Subaquales Darmbad15017,10
V.Wärmebehandlung  
 535Heißluftbehandlung eines Körperteils (z.B. Kopf oder Arm)333,76
 536Heißluftbehandlung mehrerer Körperteile (z.B. Rumpf oder Beine)515,81
 538Infrarotbehandlung, je Sitzung404,56
 539Ultraschallbehandlung445,02
VI.Elektrotherapie  
 548Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme)374,22
 549Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) bei Behandlung verschiedener Körperregionen in einer Sitzung556,27
 551Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) - auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impuls- oder Stromformen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden -485,47
  Wird Reizstrombehandlung nach Nummer 551 gleichzeitig neben einer Leistung nach Nummer 535, 536, 538, 539, 548, 549, 552 oder 747 an demselben Körperteil oder an denselben Körperteilen verabreicht, so ist nur die höherbewertete Leistung berechnungsfähig; dies gilt auch bei Verwendung eines Apparatesystems an mehreren Körperteilen.  
 552Iontophorese445,02
 553Vierzellenbad465,24
 554Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad)9110,37
 555Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen, je Sitzung12013,68
 558Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung12013,68
VII.Lichttherapie  
 560Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung313,53
  Werden mehrere Kranke gleichzeitig mit Ultraviolettlicht behandelt, so darf die Nummer 560 nur einmal berechnet werden.  
 561Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht313,53
 562Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung465,24
  Die Leistungen nach den Nummern 538, 560, 561 und 562 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.  
 563Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes465,24
 564Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder in einer Sitzung9110,37
 565Photochemotherapie, je Sitzung12013,68
 566Phototherapie eines Neugeborenen, je Tag50057,--
 567Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung9110,37
 569Photo-Patch-Test (belichteter Läppchentest), bis zu drei Tests je Sitzung, je Test303,42
F.Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
 600Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung738,32
 601Hyperventilationsprüfung445,02
 602Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -15217,33
 603Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode - gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung -9010,26
  Neben der Leistung nach Nummer 603 ist die Leistung nach Nummer 608 nicht berechnungsfähig.  
 604Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen - gegebenenfalls einschließlich Phasenwinkelbestimmung und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung -16018,24
  Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten. Neben der Leistung nach der Nummer 604 sind die Leistungen nach den Nummern 603 und 608 nicht berechnungsfähig.  
 605Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden24227,59
 605aDarstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -14015,96
 606Spiroergometrische Untersuchung - einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie -37943,21
 607Residualvolumenbestimmung (Fremdgasmethode)24227,59
 608Ruhespirographische Teiluntersuchung (z.B. Bestimmung des Atemgrenzwertes, Atemstoßtest), insgesamt768,66
 609Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität vor und nach Inhalation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen18220,75
  Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.  
 610Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwegwiderstandes) - gegebenenfalls mit Bestimmung der Lungendurchblutung -60568,97
  Neben der Leistung nach Nummer 610 sind die Leistungen nach den Nummern 605 und 608 nicht berechnungsfähig.  
 611Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) - einschließlich Einführung des Ösophaguskatheters -60568,97
 612Ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität und des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen . Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.75786,30
  Neben der Leistung nach Nummer 612 sind die Leistungen nach den Nummern 605, 608, 609 und 610 nicht berechnungsfähig.  
 614Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks15017,10
 615Untersuchung der CO-Diffusionskapazität mittels Ein-Atemzugmethode (single-breath)22725,88
 616Untersuchung der CO-Diffusionskapazität als fortlaufende Bestimmung (steady state) in Ruhe oder unter Belastung30334,54
  Neben der Leistung nach Nummer 616 ist die Leistung nach Nummer 615 nicht berechnungsfähig.  
 617Gasanalyse in der Exspirationsluft mittels kontinuierlicher Bestimmung mehrerer Gase34138,87
 620Rheographische Untersuchung der Extremitäten15217,33
  Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.  
 621Mechanisch-oszillographische Untersuchung (Gesenius-Keller)12714,48
 622Akrale infraton-oszillographische Untersuchung18220,75
 623Temperaturmessung(en) an der Hautoberfläche (z.B. der Brustdrüse) mittels Flüssig-Kristall-Thermographie (Plattenthermographie) einschließlich der notwendigen Aufnahmen14015,96
  Die Leistung nach Nummer 623 zur Temperaturmessung an der Hautoberfläche der Brustdrüse ist nur bei Vorliegen eines abklärungsbedürftigen mammographischen Röntgenbefundes berechnungsfähig.  
 624Thermographische Untersuchung mittels elektronischer Infrarotmessung mit Schwarzweiß-Wiedergabe und Farbthermogramm einschließlich der notwendigen Aufnahmen, je Sitzung33037,62
  Neben der Leistung nach Nummer 624 ist die Leistung nach Nummer 623 nicht berechnungsfähig.  
 626Rechtsherzkatheterismus - einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG-und Röntgenkontrolle -1000114,--
  Die Leistung nach Nummer 626 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.  
  Neben der Leistung nach Nummer 626 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.  
 627Linksherzkatheterismus - einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle -1500171,--
  Die Leistung nach Nummer 627 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.  
  Neben der Leistung nach Nummer 627 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.  
 628Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen - einschließlich fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle - im zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 36080091,20
  Die Leistung nach Nummer 628 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.  
  Neben der Leistung nach Nummer 628 sind die Leistungen nach den Nummern 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.  
 629Transseptaler Linksherzkatheterismus -einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle -2000228,--
  Die Leistung nach Nummer 629 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.  
  Neben der Leistung nach Nummer 629 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.  
630Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters - einschließlich Druckmessungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle -908103,51
 Die Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten.  
 Neben der Leistung nach Nummer 630 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.  
631Anlegung eines transvenösen temporären Schrittmachers - einschließlich Venenpunktion, Elektrodeneinführung, Röntgendurchleuchtung des Brustkorbs und fortlaufender EKG-Kontrolle -1110126,54
632Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters - einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle - gegebenenfalls auch unter Röntgen-Kontrolle -1210137,94
 Die Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten.  
 Neben der Leistung nach Nummer 632 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.  
634Lichtreflex-Rheographie12013,68
635Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten22725,88
636Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung (z.B. mit Temperaturreizen)37943,21
637Pulswellenlaufzeitbestimmung - gegebenenfalls einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung -22725,88
638Punktuelle Arterien - und/oder Venenpulsschreibung12113,79
639Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik (photoplethysmographische Registrierung der Blutfüllung und photoplethysmographische Simultanregistrierung der Füllungsschwankungen peripherer Arterien an mindestens vier peripheren Gefäßabschnitten sowie gleichzeitige Registrierung des Volumenpulsbandes)45451,76
640Phlebodynamometrie65074,10
641Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung41347,08
642Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung mit reaktiver Hyperämiebelastung55463,16
643Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung12013,68
644Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -18020,52
645Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den hirnversorgenden Arterien und den Periorbitalarterien mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -65074,10
646Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arterialisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen Verfahren)60568,97
647Kardiologische und/oder hepatologische Kreislaufzeitmessung(en) mittels Indikatorverdünnungsmethoden - einschließlich Kurvenschreibung an verschiedenen Körperstellen mit Auswertung und einschließlich Applikation der Testsubstanz -22025,08
648Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung, -einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle -60568,97
649Transkranielle, doppler-sonographische Untersuchung - einschließlich graphischer Registrierung -65074,10
650Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle - gegebenenfalls als Notfall-EKG -15217,33
651Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)25328,84
652Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens neun Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) - gegebenenfalls auch Belastungsänderung -44550,73
653Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege25328,84
 Die Leistungen nach den Nummern 650 bis 653 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.  
654Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer - einschließlich Aufzeichnung und Auswertung -15017,10
655Elektrokardiographische Untersuchung mittels Ösophagusableitung - einschließlich Einführen der Elektrode - zusätzlich zu den Nummern 651 oder 65215217,33
656Elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel einschließlich Röntgenkontrolle1820207,48
657Vektorkardiographische Untersuchung25328,84
659Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) - gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung -, mit Auswertung40045,60
660Phonokardiographische Untersuchung mit mindestens zwei verschiedenen Ableitpunkten in mehreren Frequenzbereichen - einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung sowie gegebenenfalls mit Karotispulskurve und/oder apexkardiographischer Untersuchung -30334,54
661Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers - gegebenenfalls mit Magnettest -53060,42
665Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung12113,79
666Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung22725,88
669Ultraschallechographie des Gehirns (Echoenzephalographie)21224,17
670Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur Druckentlastung12013,68
671Fraktionierte Ausheberung des Magensaftes - auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit -12013,68
672Ausheberung des Duodenalsaftes - auch mit Gallenreflex oder Duodenalspülung, gegebenenfalls fraktioniert -12013,68
674Anlage eines Pneumothorax - gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung -37042,18
675Pneumothoraxfüllung - gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung -27531,35
676Magenuntersuchung unter Sichtkontrolle (Gastroskopie) mittels endogastral anzuwendender Kamera einschließlich Aufnahmen80091,20
 Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.  
677Bronchoskopie oder Thorakoskopie60068,40
678Bronchoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z.B. Probeexzision, Katheterbiopsie, periphere Lungenbiopsie, Segmentsondierungen) -gegebenenfalls einschließlich Lavage -900102,60
679Mediastinoskopie - gegebenenfalls einschließlich Skalenoskopie und/oder Probeexzision und/oder Probepunktion -1100125,40
680Ösophagoskopie - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -55062,70
681Ösophagoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z.B. Fremdkörperentfernung) -gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -82594,05
682Gastroskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -85096,90
683Gastroskopie einschließlich Ösophagoskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente -gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -1000114,--
684Bulboskopie - gegebenenfalls einschließlich Ösophago- und Gastroskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion -1200136,80
685Duodeno-/Jejunoskopie - gegebenenfalls einschließlich einer vorausgegangenen Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion -1350153,90
686Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks Einbringung von Kontrastmittel und/oder Entnahme von Sekret - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -1500171,--
687Hohe Koloskopie bis zum Coecum - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -1500171,--
688Partielle Koloskopie - gegebenenfalls einschließlich Rektoskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion -900102,60
689Sigmoidoskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente - einschließlich Rektoskopie sowie gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -70079,80
690Rektoskopie - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -35039,90
691Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie mit nachfolgender Sklerosierung von Ösophagusvarizen - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -1400159,60
692Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks Einbringung von Kontrastmittel und/oder Entnahme von Sekret - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion - mit Papillotomie (Hochfrequenzelektroschlinge) und Steinentfernung1900216,60
692aPlazierung einer Drainage in den Gallenoder Pankreasgang - zusätzlich zu einer Leistung nach Nummer 685, 686 oder 692 -40045,60
693Langzeit-pH-metrie des Ösophagus - einschließlich Sondeneinführung -30034,20
694Manometrische Untersuchung des Ösophagus50057,--
695Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion - zusätzlich zu den Nummern 682 bis 685 und 687 bis 689 -40045,60
696Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion - zusätzlich zu Nummer 690 -20022,80
697Saugbiopsie des Dünndarms - gegebenenfalls einschließlich Röntgenkontrolle, Probeexzision und/oder Probepunktion -40045,60
698Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich20022,80
699Infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung12013,68
700Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) oder Nephroskopie -gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -80091,20
701Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) mit intraabdominalem Eingriff - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -1050119,70
703Ballonsondentamponade bei blutenden Ösophagus- und/oder Fundusvarizen50057,--
705Proktoskopie15217,33
706Licht- oder Laserkoagulation(en) zur Beseitigung von Stenosen oder zur Blutstillung bei endoskopischen Eingriffen, je Sitzung60068,40
714Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichts und der Statomotorik18020,52
715Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens nach standardisierten Skalen mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes22025,08
 Neben der Leistung nach Nummer 715 sind die Leistungen nach den Nummern 8 und 26 nicht berechnungsfähig.  
716Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Säugling oder Kleinkind (z.B. Bewegungs- und Wahrnehmungsvermögen) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang697,87
717Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind (z.B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialverhalten) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang11012,54
718Höchstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und 717, auch bei deren Nebeneinanderberechnung25128,61
 Bei Berechnung des Höchstwertes sind die Arten der Untersuchungen anzugeben.  
719Funktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen in der Motorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten25128,61
725Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung - gegebenenfalls einschließlich individueller Beratung der Betreuungsperson -, Dauer mindestens 45 Minuten30034,20
 Neben der Leistung nach Nummer 725 sind die Leistungen nach den Nummern 505 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig.  
726Systematische sensomotorische Behandlung von zentralbedingten Sprachstörungen - einschließlich aller dazugehörender psychotherapeutischer, atemgymnastischer, physikalischer und sedierender Maßnahmen sowie gegebenenfalls auch Dämmerschlaf - als zeitaufwendige Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten30034,20
 Neben der Leistung nach Nummer 726 sind die Leistungen nach den Nummern 719, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig.  
 Die Leistung nach Nummer 726 ist neben der Leistung nach Nummer 725 an demselben Tage nur berechnungsfähig, wenn beide Behandlungen zeitlich getrennt voneinander mit einer Dauer von jeweils mindestens 45 Minuten erbracht werden.  
740Kryotherapie der Haut, je Sitzung718,09
741Verschorfung mit heißer Luft oder heißen Dämpfen, je Sitzung768,66
742Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z.B. Hirsutismus), je Sitzung16518,81
743Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung758,55
744Stanzen der Haut, je Sitzung809,12
745Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel465,24
746Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung465,24
747Setzen von Schröpfköpfen, Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung445,02
748Hautdrainage768,66
750Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung12013,68
752Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiß durch Widerstandsmessung - einschließlich Stimulation der Schweißsekretion -15017,10
755Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen, je Sitzung24027,36
756Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, auch in mehreren Sitzungen12113,79
757Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose - gegebenenfalls in mehreren Sitzungen -15017,10
758Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung758,55
759Bestimmung der Alkalineutralisationszeit768,66
760Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode)12113,79
761UV-Erythemschwellenwertbestimmung - einschließlich Nachschau -768,66
762Entleerung des Lymphödems an Arm oder Bein durch Abwicklung mit Gummischlauch13014,82
763Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten mit Thrombus-Expressionen - gegebenenfalls einschließlich Naht -14816,87
764Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung19021,66
765Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen)28031,92
766Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung22525,65
768Ätzung im Enddarmbereich als selbständige Leistung505,70
770Ausräumung des Mastdarms mit der Hand14015,96
780Apparative Dehnung (Sprengung) eines Kardiospasmus24227,59
781Bougierung der Speiseröhre, je Sitzung768,66
784Erstanlegen einer externen Medikamentenpumpe - einschließlich Einstellung sowie Beratung und Schulung des Patienten - gegebenenfalls in mehreren Sitzungen -27531,35
785Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Sitzung33037,62
786Peritonealdialyse bei liegendem Katheter einschließlich Überwachung, jede (weitere) Spülung556,27
790Ärztliche Betreuung bei Hämodialyse als Training des Patienten und gegebenenfalls seines Dialysepartners zur Vorbereitung auf Heim- oder Limited-Care-Dialysen, auch als Hämofiltration, je Dialyse50057,--
791Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Heimdialyse oder Limited-Care-Dialyse, auch als Hämofiltration, je Dialyse32036,48
792Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Zentrums- oder Praxisdialyse (auch als Feriendialyse) - auch als Hämofiltration oder bei Plasmapherese -, je Dialyse bzw. Sitzung44050,16
793Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag11513,11
 Der Leistungsinhalt der Nummern 790 bis 793 umfaßt insbesondere die ständige Bereitschaft von Arzt und gegebenenfalls Dialysehilfspersonal, die regelmäßigen Beratungen und Untersuchungen des Patienten, die Anfertigung und Auswertung der Dialyseprotokolle sowie die regelmäßigen Besuche bei Heimdialyse-Patienten mit Gerätekontrollen im Abstand von mindestens drei Monaten.  
 Bei der Zentrums- und Praxisdialyse ist darüber hinaus die ständige Anwesenheit des Arztes während der Dialyse erforderlich.  
 Leistungen nach den Abschnitten B und C (mit Ausnahme der Leistung nach Nummer 50 in Verbindung mit einem Zuschlag nach den Buchstaben E, F, G und/oder H) sowie die Leistungen nach den Nummern 3550, 3555, 3557, 3558, 3562.H1, 3565.H1, 3574, 3580.H1, 3584.H1, 3585.H1, 3587.H1, 3592.H1, 3594.H1, 3595.H1, 3620, 3680, 3761 und 4381, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Dialysebehandlung erbracht werden, sind nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für Auftragsleistungen.  
G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
800Eingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes -19522,23
Neben der Leistung nach Nummer 800 sind die Leistungen nach den Nummern 8, 26, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig.  
801Eingehende psychiatrische Untersuchung - gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson -25028,50
Neben der Leistung nach Nummer 801 sind die Leistungen nach den Nummern 4, 8, 715 bis 718, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig.  
804Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch - auch mit gezielter Exploration -15017,10
806Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation - gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten -, Mindestdauer 20 Minuten25028,50
807Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen40045,60
Die Leistung nach Nummer 807 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.  
808Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie - einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten -40045,60
812Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch50057,--
816Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung - gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- oder Umstellung und auch mit Einschaltung von Kontaktpersonen -18020,52
817Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter Kinder oder Jugendlicher anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen18020,52
825Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven, als selbständige Leistung839,46
826Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung - gegebenenfalls einschließlich kalorisch-otologischer Prüfung -9911,29
Neben der Leistung nach Nummer 826 ist die Leistung nach Nummer 1412 nicht berechnungsfähig.  
827Elektroenzephalographische Untersuchung - auch mit Standardprovokationen -60568,97
827aLangzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer - einschließlich Aufzeichnung und Auswertung -950108,30
828Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP)60568,97
829Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie -16018,24
830Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen809,12
831Vegetative Funktionsdiagnostik - auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z.B. Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen -809,12
832Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder Galvanisation15818,01
833Begleitung eines psychisch Kranken bei Überführung in die Klinik - einschließlich Ausstellung der notwendigen Bescheinigungen -28532,49
Verweilgebühren sind nach Ablauf einer halben Stunde zusätzlich berechnungsfähig.  
835Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind647,30
836Intravenöse Konvulsionstherapie19021,66
837Elektrische Konvulsionstherapie27331,12
838Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln55062,70
839Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit70079,80
840Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie -70079,80
842Apparative isokinetische Muskelfunktionsdiagnostik50057,--
Die Leistung nach Nummer 842 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.  
845Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose15017,10
846Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten15017,10
847Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer455,13
849Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten23026,22
855Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt72282,31
856Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE(K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt36141,15
Neben der Leistung nach Nummer 856 sind die Leistungen nach den Nummern 715 bis 718 nicht berechnungsfähig.  
857Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt11613,22
Neben der Leistung nach Nummer 857 sind die Leistungen nach den Nummern 716 und 717 nicht berechnungsfähig.  
860Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen920104,88
Die Nummer 860 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.  
Neben der Leistung nach Nummer 860 sind die Leistungen nach den Nummern 807 und 835 nicht berechnungsfähig.  
861Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten69078,66
862Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer34539,33
863Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten69078,66
864Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer34539,33
865Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung34539,33
870Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten - gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten -75085,50
871Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer15017,10
Bei einer Sitzungsdauer von mindestens 100 Minuten kann die Leistung nach Nummer 871 zweimal berechnet werden.  
885Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge50057,--
886Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer mindestens 40 Minuten70079,80
887Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer20022,80
H. Geburtshilfe und Gynäkologie

Allgemeine Bestimmungen
Werden mehrere Eingriffe in der Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung der Bauchhöhle enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 3135 zu kürzen.
1001Tokographische Untersuchung12013,68
1002Externe kardiotokographische Untersuchung20022,80
1003Interne kardiotokographische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich einer im zeitlichen Zusammenhang des Geburtsvorganges vorausgegangenen externen Kardiotokographie -37943,21
Neben den Leistungen nach den Nummern 1002 und 1003 ist die Leistung nach Nummer 1001 nicht berechnungsfähig.  
1010Amnioskopie14816,87
1011Amniozentese - einschließlich Fruchtwasserentnahme -26630,32
1012Blutentnahme beim Fetus748,44
1013Blutentnahme beim Fetus - einschließlich pH-Messung(en) im Blut -17820,29
1014Blutentnahme beim Fetus mittels Amnioskopie - einschließlich pH-Messung(en) im Blut -29633,74
1020Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt - gegebenenfalls einschließlich Eipollösung -14816,87
1021Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer Geburt, die auf natürlichem Wege nicht beendet werden kann, ausschließlich Kunsthilfe26630,32
1022Beistand bei einer Geburt, auch Risikogeburt, regelwidriger Kindslage, Mehrlingsgeburt, ausschließlich Kunsthilfe, sofern der Arzt die Geburt auf natürlichem Wege bis zur Beendigung geleitet hat1300148,20
1025Entbindung durch Manualextraktion am Beckenende55463,16
1026Entbindung durch Vakuumextraktion83294,85
1027Entbindung durch Zange83294,85
1028Äußere Wendung37042,18
1029Innere oder kombinierte Wendung - auch mit Extraktion -1110126,54
1030Entbindung bei vorliegendem Mutterkuchen, zusätzlich37042,18
Neben den Leistungen nach den Nummern 1025 bis 1030 kann jeweils eine Leistung nach der Nummer 1021 oder 1022 zusätzlich berechnet werden.  
1031Entbindung durch Perforation oder Embryotomie, mit Extraktion1950222,30
1032Schnittentbindung von der Scheide oder von den Bauchdecken aus2310263,34
1035Operation der Uterusruptur ohne Uterusexstirpation2030231,42
1036Operation der Uterusruptur mit Uterusexstirpation2770315,78
1040Reanimation eines asphyktischen Neugeborenen durch apparative Beatmung - auch mit Intubation und gegebenenfalls einschließlich extrathorakaler indirekter Herzmassage -35039,90
1041Entfernung der Nachgeburt oder von Resten durch inneren Eingriff mit oder ohne Kürettement82493,94
1042Behandlung einer Blutung nach der Geburt durch innere Eingriffe55463,16
1043Naht des Gebärmutterhalses - einschließlich der vorangegangenen Erweiterung durch Schnitt oder Naht eines frischen Mutterhalsrisses -62070,68
1044Naht der weichen Geburtswege - auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung - und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses42047,88
Neben der Leistung nach Nummer 1044 ist die Leistung nach Nummer 1096 nicht berechnungsfähig.  
1045Naht eines vollkommenen Dammrisses (III. Grades)924105,34
Neben der Leistung nach Nummer 1045 ist die Leistung nach Nummer 1044 nicht berechnungsfähig.  
1048Operation einer Extrauterinschwangerschaft2310263,34
1049Aufrichtung der eingeklemmten Gebärmutter einer Schwangeren - auch mit Einlage eines Ringes -29633,74
1050Instrumentale Einleitung einer Geburt oder Fehlgeburt, als selbständige Leistung29633,74
1051Beistand bei einer Fehlgeburt ohne operative Hilfe18521,09
1052Beistand bei einer Fehlgeburt und deren Beendigung durch inneren Eingriff73984,25
1055Abbruch einer Schwangerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -80091,20
1056Abbruch einer Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -1200136,80
Neben den Leistungen nach den Nummern 1055 und 1056 ist die intravaginale oder intrazervikale Applikation von Prostaglandin-Gel nicht gesondert berechnungsfähig.  
1060Ausräumung einer Blasenmole oder einer missed abortion924105,34
1061Abtragung des Hymens oder Eröffnung eines Hämatokolpos18521,09
1062Vaginoskopie bei einer Virgo17820,29
1063Vaginoskopie bei einem Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr24027,36
1070Kolposkopie738,32
1075Vaginale Behandlung - auch einschließlich Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter, Ätzung des Gebärmutterhalses und/oder Behandlung von Portioerosionen -455,13
1080Entfernung eines Fremdkörpers aus der Scheide eines Kindes10612,08
1081Ausstopfung der Scheide zur Blutstillung, als selbständige Leistung596,73
1082Ausstopfung der Gebärmutter - gegebenenfalls einschließlich Scheide - zur Blutstillung, als selbständige Leistung17820,29
1083Kauterisation an der Portio und/oder der Zervix, als selbständige Leistung707,98
1084Thermokoagulation an der Portio und/oder der Zervix, als selbständige Leistung11813,45
1085Kryochirurgischer Eingriff im Vaginalbereich, als selbständige Leistung29633,74
1086Konisation der Portio29633,74
1087Einlegen oder Wechseln eines Ringes oder Anlegen eines Portio-Adapters556,27
1088Lageverbesserung der Gebärmutter mit Einlegen eines Ringes9310,60
1089Operative Entfernung eines eingewachsenen Ringes aus der Scheide46352,78
1090Einlegen oder Wechseln eines Okklusivpessars525,93
1091Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars10612,08
1092Entfernung eines Intrauterinpessars525,93
1095Operative Reposition der umgestülpten Gebärmutter2310263,34
1096Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung14816,87
1097Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Schnitt - gegebenenfalls einschließlich Naht -29633,74
1098Durchtrennung oder Sprengung eines stenosierenden Narbenstranges der Scheide29633,74
1099Operative Behandlung der Hämato- oder Pyometra64773,76
1102Entfernung eines oder mehrerer Polypen und/oder Abrasio aus dem Gebärmutterhals oder dem Muttermund14816,87
1103Probeexzision aus dem Gebärmutterhals und/oder dem Muttermund und/oder der Vaginalwand - gegebenenfalls einschließlich Abrasio und auch einschließlich Entfernung eines oder mehrerer Polypen -18521,09
1104Ausschabung und/oder Absaugung der Gebärmutterhöhle einschließlich Ausschabung des Gebärmutterhalses - gegebenenfalls auch mit Probeexzision aus Gebärmutterhals und/oder Muttermund und/oder Vaginalwand sowie gegebenenfalls einschließlich Entfernung eines oder mehrerer Polypen -64773,76
1105Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung - einschließlich Kosten -18020,52
1110Hysteroskopie44450,62
1111Hysteroskopie mit zusätzlichem(n) operativem(n) Eingriff(en)73984,25
1112Tubendurchblasung29633,74
1113Tubendurchblasung mit Druckschreibung42047,88
1114Insemination - auch einschließlich Konservierung und Aufbereitung des Samens -37042,18
1120Operation eines alten unvollkommenen Dammrisses - auch einschließlich Naht von Einrissen der Vulva und/oder Vagina -64773,76
1121Operation eines alten vollkommenen Dammrisses1660189,24
Neben der Leistung nach Nummer 1121 ist die Leistung nach Nummer 1126 nicht berechnungsfähig.  
1122Operation eines alten Gebärmutterhalsrisses73984,25
1123Plastische Operation bei teilweisem Verschluß der Scheide2770315,78
1123aPlastische Operation zur Öffnung der Scheide bei anogenitaler Fehlbildung im Kindesalter2270258,78
1124Plastische Operation bei gänzlichem Fehlen der Scheide3700421,80
1125Vordere Scheidenplastik924105,34
1126Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik1290147,06
1127Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik1660189,24
1128Scheiden- und Portioplastik - gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z.B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik -2220253,08
1129Plastische Operation am Gebärmutterhals und/oder operative Korrektur einer Isthmusinsuffizienz des Uterus (z.B. nach Shirodkar)73984,25
1131Operative Entfernung eines Stützbandes oder einer Metallnaht nach Isthmusinsuffizienzoperation37943,21
1135Zervixamputation55463,16
1136Vordere und/oder hintere Kolpozöliotomie - auch Eröffnung eines Douglas-Abszesses -, als selbständige Leistung37943,21
1137Vaginale Myomenukleation1290147,06
1138Vaginale oder abdominale Totalexstirpation des Uterus ohne Adnexentfernung2770315,78
1139Vaginale oder abdominale Totalexstirpation des Uterus mit Adnexentfernung3330379,62
1140Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Nachblutung nach vaginaler Uterusoperation33337,96
1141Operation im Vaginal- oder Vulvabereich (z.B. Exstirpation von Vaginalzysten oder Bartholinischen Zysten oder eines Scheidenseptums)55463,16
1145Ovarektomie, Ovariotomie, Salpingektomie, Salpingotomie, Salpingolyse und/oder Neoostomie durch vaginale oder abdominale Eröffnung der Bauchhöhle, einseitig1660189,24
1146Ovarektomie, Ovariotomie, Salpingektomie, Salpingotomie, Salpingolyse und/oder Neoostomie durch vaginale oder abdominale Eröffnung der Bauchhöhle, beidseitig2220253,08
1147Antefixierende Operation des Uterus mit Eröffnung der Bauchhöhle1480168,72
1148Plastische Operation bei Tubensterilität (z.B. Implantation, Anastomose), einseitig2500285,--
1149Plastische Operation bei Tubensterilität (z.B. Implantation, Anastomose), beidseitig3500399,--
1155Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -80091,20
1156Pelviskopie mit Anlegen einer druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters einschließlich Durchführung intraabdominaler Eingriffe - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -1050119,70
1158Kuldoskopie - auch mit operativen Eingriffen -73984,25
1159Abtragung großer Geschwülste der äußeren Geschlechtsteile - auch Vulvektomie -1660189,24
1160Operative Beseitigung von Uterusmißbildungen (z.B. Uterus bicornis, Uterus subseptus)2770315,78
1161Uterusamputation, supravaginal1480168,72
1162Abdominale Myomenukleation1850210,90
1163Fisteloperation an den Geschlechtsteilen - gegebenenfalls einschließlich der Harnblase und/oder Operation einer Darmscheiden- oder Darmharnröhrenfistel auch mit hinterer Scheidenplastik und Beckenbodenplastik -2770315,78
1165Radikaloperation des Scheiden- und Vulvakrebses3140357,96
1166Radikaloperation des Zervixkrebses, vaginal oder abdominal, mit Entfernung der regionären Lymphknoten4620526,68
1167Radikaloperation des Zervixkrebses, abdominal, mit Entfernung der Lymphstromgebiete, auch paraaortal4900558,60
1168Exenteration des kleinen Beckens5900672,60
I. Augenheilkunde
1200Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern596,73
1201Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern8910,15
1202Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Anwendung eines Refraktometers748,44
1203Messung der Maximal- oder Gebrauchsakkommodation mittels Akkommodometer oder Optometer606,84
1204Messung der Hornhautkrümmungsradien455,13
1207Prüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen mit Bestimmung der Fern- und Nahpunkte bei subjektiver Brillenunverträglichkeit707,98
1209Nachweis der Tränensekretionsmenge (z.B. Schirmer-Test)202,28
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.  
1210Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinse (Haftschale) für ein Auge zum Zwecke der Verordnung - einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -22825,99
1211Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinsen (Haftschalen) für beide Augen zum Zwecke der Verordnung - einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -30034,20
1212Prüfung auf Sitz und Funktion der verordneten Kontaktlinse (Haftschale) für ein Auge und gegebenenfalls Anpassung einer anderen Kontaktlinse (Haftschale) - einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -13215,05
1213Prüfung auf Sitz und Funktion der verordneten Kontaktlinsen (Haftschalen) für beide Augen und gegebenenfalls Anpassung anderer Kontaktlinsen (Haftschalen) - einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -19822,57
Neben den Leistungen nach den Nummern 1210 bis 1213 sind die Leistungen nach den Nummern 5 und/oder 6 nicht berechnungsfähig.  
Wurden harte Kontaktlinsen (Haftschalen) nicht vertragen und müssen deshalb weiche Kontaktlinsen angepaßt werden, sind die Leistungen nach der Nummer 1210 oder 1211 nicht erneut, sondern lediglich die Leistungen nach der Nummer 1212 oder 1213 berechnungsfähig.  
1215Bestimmung von Fernrohrbrillen oder Lupenbrillen, je Sitzung12113,79
1216Untersuchung auf Heterophorie bzw. Strabismus - gegebenenfalls einschließlich qualitativer Untersuchung des binokularen Sehaktes -9110,37
1217Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes24227,59
Neben der Leistung nach Nummer 1217 sind die Leistungen nach den Nummern 5 und/oder 6 nicht berechnungsfähig.  
1218Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen, mindestens 36 Blickrichtungen pro Auge70079,80
1225Kampimetrie (z.B. Bjerrum) - auch Perimetrie nach Förster -12113,79
1226Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte18220,75
1227Quantitativ abgestufte (statische) Profilperimetrie24828,27
1228Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z.B. Farbtafeln)616,95
1229Farbsinnprüfung mit Anomaloskop18220,75
1233Vollständige Untersuchung des zeitlichen Ablaufs der Adaptation48455,18
Neben der Leistung nach Nummer 1233 ist die Leistung nach Nummer 1234 nicht berechnungsfähig.  
1234Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung9110,37
1235Untersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung9110,37
1236Untersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung (Readaptation)9110,37
1237Elektroretinographische Untersuchung (ERG) und/oder elektrookulographische Untersuchung (EOG)60068,40
1240Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte - gegebenenfalls einschließlich der binokularen Untersuchung des hinteren Poles (z.B. Hruby-Linse) -748,44
1241Gonioskopie15217,33
1242Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich der äußeren Peripherie (z.B. Dreispiegelkontaktglas, Schaepens) - gegebenenfalls einschließlich der Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte und/oder diasklerale Durchleuchtung -15217,33
1243Diasklerale Durchleuchtung616,95
1244Exophthalmometrie505,70
1248Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund - einschließlich Applikation des Teststoffes -24227,59
1249Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund - einschließlich Aufnahmen und Applikation des Teststoffes -48455,18
Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 1248 und 1249 sind die Kosten abgegolten.  
1250Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt27331,12
1251Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff27331,12
1252Fotographische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie10011,40
1253Fotographische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrunds mittels Fundusfotografie15017,10
1255Tonometrische Untersuchung mit Anwendung des Impressionstonometers707,98
1256Tonometrische Untersuchung mit Anwendung des Applanationstonometers10011,40
1257Tonometrische Untersuchung (mehrfach in zeitlichem Zusammenhang zur Anfertigung tonometrischer Kurven, mindestens vier Messungen) - auch fortlaufende Tonometrie zur Ermittlung des Abflußwiderstandes -24227,59
1259Pupillographie24227,59
1260Elektromyographie der äußeren Augenmuskeln56063,84
1262Ophthalmodynamometrie - gegebenenfalls einschließlich Tonometrie -, erste Messung24227,59
1263Ophthalmodynamometrie - gegebenenfalls einschließlich Tonometrie -, jede weitere Messung15217,33
1268Aktive Behandlung der Schwachsichtigkeit (Pleoptik) mittels Spezial-Ophthalmoskop, Mindestdauer 20 Minuten15217,33
1269Behandlung der gestörten Binokularfunktion (Orthoptik) mit Geräten nach dem Prinzip des Haploskops (z.B. Synoptophor, Amblyoskop), Mindestdauer 20 Minuten15217,33
1270Unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zusatz- oder Übungsgeräten, Mindestdauer 20 Minuten546,16
1271Auswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges465,24
1275Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern von der Bindehaut und/oder der Hornhaut374,22
1276Instrumentelle Entfernung von Fremdkörpern von der Hornhautoberfläche, aus der Lederhaut und/oder von eingebrannten Fremdkörpern aus der Bindehaut und/oder der Hornhaut748,44
1277Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkörpern aus der Hornhaut mit Ausfräsen des Rostringes15217,33
1278Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus der Hornhaut mittels Präparation27831,69
1279Entfernung von Korneoskleralfäden10011,40
1280Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten - einschließlich Eröffnung des Augapfels -1290147,06
1281Entfernung von nichtmagnetischen Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus dem Augeninnern2220253,08
1282Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus den Lidern eines Auges oder aus der Augapfelbindehaut15217,33
1283Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand und ohne Muskelablösung55463,16
1284Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand mit Muskelablösung924105,34
1285Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand1480168,72
1290Vorbereitende operative Maßnahmen zur Rekonstruktion einer Orbita unter Verwendung örtlichen Materials, ausgenommen das knöcherne Gerüst1500171,--
1291Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle (z.B. nach Fraktur)1850210,90
1292Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone27831,69
1293Dehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege, auch beidseitig748,44
1294Sondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern, auch beidseitig13014,82
1297Operation des evertierten Tränenpünktchens15217,33
1298Spaltung von Strikturen des Tränennasenkanals13215,05
1299Tränensackexstirpation55463,16
1300Tränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung1220139,08
1301Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse46352,78
1302Plastische Korrektur der verengten oder erweiterten Lidspalte oder des Epikanthus924105,34
1303Vorübergehende Spaltung der verengten Lidspalte23026,22
1304Plastische Korrektur des Ektropiums oder Entropiums, der Trichiasis oder Distichiasis924105,34
1305Operation der Lidsenkung (Ptosis)73984,25
1306Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung1110126,54
1310Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates1480168,72
1311Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung1110126,54
1312Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung und freier Transplantation1850210,90
1313Abreiben, Skarifizieren oder chemische Ätzung der Bindehaut, auch beidseitig303,42
1318Ausrollen oder Ausquetschen der Übergangsfalte748,44
1319Plastische Wiederherstellung des Bindehautsackes durch Transplantation von Lippenschleimhaut und/oder Bindehaut bei erhaltenem Augapfel - einschließlich Entnahme des Transplantates und gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen am Lidknorpel -1850210,90
1320Einspritzung unter die Bindehaut525,93
1321Operation des Flügelfells29633,74
1322Operation des Flügelfells mit lamellierender Keratoplastik1660189,24
1323Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung677,64
1325Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut- oder nicht perforierenden Lederhautwunde23026,22
1326Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde - auch mit Reposition oder Abtragung der Regenbogenhaut und gegebenenfalls mit Bindehautdeckung -1110126,54
1327Wiederherstellungsoperation bei perforierender Hornhaut- oder Lederhautverletzung mit Versorgung von Regenbogenhaut und Linse1850210,90
1328Wiederherstellungsoperation bei schwerverletztem Augapfel, Zerschneidung von Hornhaut und Lederhaut, Beteiligung der Iris, der Linse, des Glaskörpers und der Netzhaut3230368,22
1330Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem geraden Augenmuskel73984,25
1331Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren geraden Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer 133055463,16
1332Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem schrägen Augenmuskel1110126,54
1333Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer 133273984,25
1338Chemische Ätzung der Hornhaut566,38
1339Abschabung der Hornhaut14816,87
1340Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen (z.B. Herpes ulcus) mit Epithelentfernung18521,09
1341Tätowierung der Hornhaut33337,96
1345Hornhautplastik1660189,24
1346Hornhauttransplantation2770315,78
1347Einpflanzung einer optischen Kunststoffprothese in die Hornhaut (Keratoprothesis)3030345,42
1348Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars83294,85
1349Operation des weichen Stars (Saug-Spül-Vorgang) - gegebenenfalls mit Extraktion zurückgebliebener Linsenteile -1850210,90
1350Staroperation - gegebenenfalls mit Iridektomie - einschließlich Nahttechnik2370270,18
1351Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer intraokularen Kunststofflinse2770315,78
1352Einpflanzung einer intraokularen Linse, als selbständige Leistung1800205,20
1353Extraktion einer eingepflanzten Linse83294,85
1354Extraktion der luxierten Linse2220253,08
1355Partielle oder totale Extraktion des Nachstars1110126,54
1356Eröffnung (Parazentese), Spülung oder Wiederherstellung der Augenvorderkammer, als selbständige Leistung37042,18
1357Hintere Sklerotomie37042,18
1358Zyklodialyse, Iridektomie1000114,--
1359Zyklodiathermie-Operation oder Kryozyklothermie-Operation50057,--
1360Laseroperation am Trabekelwerk des Auges bei Glaukom (Lasertrabekuloplastik)1000114,--
1361Fistelbildende Operation und Eingriff an den kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom1850210,90
1362Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom3030345,42
1365Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, je Sitzung924105,34
1366Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung oder operativer Eingriff bei vaskulären Netzhauterkrankungen1110126,54
1367Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen2220253,08
1368Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen und Glaskörperchirurgie3030345,42
1369Koagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder Aderhauttumors1850210,90
1370Operative Entfernung des Augapfels924105,34
1371Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe1290147,06
1372Wiederherstellung eines prothesenfähigen Bindehautsackes mittels Transplantation1850210,90
1373Operative Ausräumung der Augenhöhle1110126,54
1374Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug-Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) - gegebenenfalls einschließlich Iridektomie -3050347,70
1375Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug-Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) - gegebenenfalls einschließlich Iridektomie -, mit Implantation einer intraokularen Linse3500399,--
1376Rekonstruktion eines abgerissenen Tränenröhrchens1480168,72
1377Entfernung einer Silikon-/Silastik-/ Rutheniumplombe28031,92
1380Operative Entfernung eines Iristumors2000228,--
1381Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors (Zyklektomie)2770315,78
1382Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei Glaukom2500285,--
1383Vitrektomie, Glaskörperstrangdurchtrennung, als selbständige Leistung2500285,--
1384Vordere Vitrektomie (Glaskörperentfernung aus der Augenvorderkammer), als selbständige Leistung83094,62
1386Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut1290147,06
J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
1400Genaue Hörprüfung mit Einschluß des Tongehörs (Umgangs- und Flüstersprache, Luft- und Knochenleitung)768,66
1401Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren (mindestens fünf Frequenzen)606,84
1403Tonschwellenaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig, (Bestimmung der Hörschwelle mit 8 bis 12 Prüffrequenzen oder mittels kontinuierlicher Frequenzänderung im Hauptfrequenzbereich des menschlichen Gehörs, in Luft- und in Knochenleitung, auch mit Vertäubung) - auch mit Bestimmung der Intensitätsbreite und gegebenenfalls einschließlich überschwelliger audiometrischer Untersuchung -15818,01
1404Sprachaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig, (Ermittlung des Hörverlustes für Sprache und des Diskriminationsverlustes nach DIN-Norm, getrennt für das rechte und linke Ohr über Kopfhörer, erforderlichenfalls auch über Knochenleitung, gegebenenfalls einschließlich Prüfung des beidohrigen Satzverständnisses über Lautsprecher)15818,01
 Neben den Leistungen nach den Nummern 1403 und 1404 sind die Leistungen nach den Nummern 1400 und 1401 nicht berechnungsfähig.  
1405Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepaßter Hörgeräte im freien Schallfeld637,18
1406Kinderaudiometrie (in der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) zur Ermittlung des Schwellengehörs (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von bedingten und/oder Orientierungsreflexen - gegebenenfalls einschließlich überschwelliger audiometrischer Untersuchung und Messungen zur Hörgeräteanpassung -18220,75
 Neben der Leistung nach Nummer 1406 sind die Leistungen nach den Nummern 1400, 1401, 1403 und 1404 nicht berechnungsfähig.  
1407Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln (z.B. Stapedius-Lautheitstest), auch beidseitig18220,75
1408Audioelektroenzephalographische Untersuchung888101,23
1409Messung otoakustischer Emissionen40045,60
 Die Leistung nach Nummer 1409 ist neben den Leistungen nach den Nummern 827 bis 829 nicht berechnungsfähig.  
1412Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts (Drehversuch, kalorische Prüfung und Lagenystagmus)9110,37
1413Elektronystagmographische Untersuchung26530,21
1414Diaphanoskopie der Nebenhöhlen der Nase424,79
1415Binokularmikroskopische Untersuchung des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle zwecks diagnostischer Abklärung, als selbständige Leistung9110,37
1416Stroboskopische Untersuchung der Stimmbänder12113,79
1417Rhinomanometrische Untersuchung10011,40
1418 Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums - gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder -18020,52
 Neben der Leistung nach Nummer 1418 ist die Leistung nach Nummer 1466 nicht berechnungsfähig.  
1425Ausstopfung der Nase von vorn, als selbständige Leistung505,70
1426Ausstopfung der Nase von vorn und hinten, als selbständige Leistung10011,40
1427Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern, als selbständige Leistung9510,83
1428Operativer Eingriff zur Entfernung festsitzender Fremdkörper aus der Nase37042,18
1429Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung768,66
1430Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/oder Probeexzision11913,57
1435Stillung von Nasenbluten mittels Ätzung und/oder Tamponade und/oder Kauterisation, auch beidseitig9110,37
1436Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig364,10
1438Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel37042,18
1439Teilweise oder vollständige Abtragung von Auswüchsen der Nasenscheidewand einer Seite37042,18
1440Operative Entfernung einzelner Nasenpolypen oder anderer Neubildungen einer Nasenseite13014,82
1441Operative Entfernung mehrerer Nasenpolypen oder schwieriger zu operierender Neubildungen einer Nasenseite, auch in mehreren Sitzungen29633,74
1445Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand46352,78
1446Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der ausgedehnten knöchernen Leiste73984,25
1447Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen1660189,24
1448Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen und am knöchernen Nasengerüst zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen2370270,18
1449Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen3700421,80
1450Rekonstruierende Totalplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen7400843,60
1452Umfangreiche operative Teilentfernung der äußeren Nase80091,20
1453Operative Entfernung der gesamten Nase1100125,40
1455Plastische Operation zum Verschluß einer Nasenscheidewandperforation55062,70
1456Operative Verschmälerung des Nasensteges23226,45
1457Operative Korrektur eines Nasenflügels37042,18
1458Beseitigung eines knöchernen Choanenverschlusses1290147,06
1459Eröffnung eines Abszesses der Nasenscheidewand748,44
1465Punktion einer Kieferhöhle - gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten -11913,57
1466Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) - gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 1465 -17820,29
1467Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus - einschließlich Fensterung -40746,40
1468Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus29633,74
1469Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus55463,16
1470Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus - einschließlich teilweiser oder vollständiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der Nasenscheidewand -73984,25
1471Operative Eröffnung der Stirnhöhle - gegebenenfalls auch der Siebbeinzellen - vom Naseninnern aus1480168,72
1472Anbohrung der Stirnhöhle von außen22225,31
1473 Plastische Rekonstruktion der Stirnhöhlenvorderwand, auch in mehreren Sitzungen2220253,08
 Neben der Leistung nach Nummer 1473 ist die Nummer 1485 nicht berechnungsfähig.  
1478Sondierung und/oder Bougierung der Stirnhöhle vom Naseninnern aus - gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln -17820,29
1479Ausspülung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle von der natürlichen oder künstlichen Öffnung aus - auch Spülung mehrerer dieser Höhlen, auch einschließlich Instillation von Arzneimitteln -596,73
1480Absaugen der Nebenhöhlen455,13
1485Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen924105,34
1486Radikaloperation der Kieferhöhle1110126,54
1487Radikaloperation einer Stirnhöhle einschließlich der Siebbeinzellen von außen1480168,72
1488Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen einer Seite1850210,90
1492Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena1290147,06
1493Entfernung der vergrößerten Rachenmandel (Adenotomie)29633,74
1495Entfernung eines Nasenrachenfibroms1110126,54
1496Eröffnung des Türkensattels vom Naseninnern aus2220253,08
1497Tränensackoperation vom Naseninnern aus1110126,54
1498Konservative Behandlung der Gaumenmandeln (z.B. Schlitzung, Saugung)445,02
1499Ausschälung und Resektion einer Gaumenmandel mit der Kapsel (Tonsillektomie)46352,78
 1500Ausschälung und Resektion beider Gaumenmandeln mit den Kapseln (Tonsillektomie)73984,25
 1501Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Nachblutung nach Tonsillektomie33337,96
 1505Eröffnung eines peritonsillären Abszesses14816,87
 1506Eröffnung eines retropharyngealen Abszesses18521,09
 1507Wiedereröffnung eines peritonsillären Abszesses566,38
 1508Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund9310,60
 1509Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone46352,78
 1510Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis- Ausführungsganges - gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen -19021,66
 1511Eröffnung eines Zungenabszesses18521,09
 1512Teilweise Entfernung der Zunge - gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis -1110126,54
 1513Keilexzision aus der Zunge37042,18
 1514Entfernung der Zunge mit Unterbindung der Arteriae linguales2220253,08
 1518Operation einer Speichelfistel73984,25
 1519Operative Entfernung von Speichelstein(en)55463,16
 1520Exstirpation der Unterkiefer- und/oder Unterzungenspeicheldrüse(n)900102,60
 1521Speicheldrüsentumorexstirpation einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes1850210,90
 1522Parotisexstirpation mit Präparation des Nervus facialis - gegebenenfalls einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes -2000228,--
 1525Einbringung von Arzneimitteln in den Kehlkopf unter Spiegelbeleuchtung465,24
 1526Chemische Ätzung im Kehlkopf768,66
 1527Galvanokaustik oder Elektrolyse oder Kürettement im Kehlkopf37042,18
 1528Fremdkörperentfernung aus dem Kehlkopf55463,16
 1529Intubation oder Einführung von Dehnungsinstrumenten in den Kehlkopf, als selbständige Leistung15217,33
 1530Untersuchung des Kehlkopfes mit dem Laryngoskop18220,75
 1532Endobronchiale Behandlung mit weichem Rohr18220,75
Die Leistung nach Nummer 1532 ist im Zusammenhang mit einer Intubationsnarkose nicht berechnungsfähig.  
 1533Schwebe- oder Stützlaryngoskopie, jeweils als selbständige Leistung50057,--
 1534Probeexzision aus dem Kehlkopf46352,78
 1535Entfernung von Polypen oder anderen Geschwülsten aus dem Kehlkopf64773,76
 1540Endolaryngeale Resektion oder frontolaterale Teilresektion eines Stimmbandes1850210,90
 1541Operative Beseitigung einer Stenose im Glottisbereich1390158,46
 1542Kehlkopfplastik mit Stimmbandverlagerung1850210,90
 1543Teilweise Entfernung des Kehlkopfes1650188,10
 1544Teilweise Entfernung des Kehlkopfes - einschließlich Zungenbeinresektion und Pharynxplastik -1850210,90
 1545Totalexstirpation des Kehlkopfes2220253,08
 1546Totalexstirpation des Kehlkopfes - einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes und gegebenenfalls von benachbarten Organen -3700421,80
 1547Kehlkopfstenosenoperation mit Thyreochondrotomie - einschließlich plastischer Versorgung und gegebenenfalls Verlagerung eines Aryknorpels -2770315,78
 1548Einführung einer Silastikendoprothese im Larynxbereich2060234,84
 1549Fensterung des Schildknorpels zur Spickung mit Radionukliden1200136,80
 1550Spickung des Kehlkopfes mit Radionukliden bei vorhandener Fensterung des Schildknorpels30034,20
 1551Operative Versorgung einer Trümmerverletzung des Kehlkopfes und/oder der Trachea - gegebenenfalls mit Haut- und/oder Schleimhautplastik, auch mit Sternotomie -3000342,--
 1555Untersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren (Prüfung der Sprachentwicklung, der Artikulation, der Satzstruktur, des Sprachverständnisses, der zentralen Sprachverarbeitung und des Redeflusses)11913,57
Neben der Leistung nach Nummer 1555 sind die Leistungen nach den Nummern 715 und 717 nicht berechnungsfähig.  
 1556Untersuchung der Stimme nach standardisierten Verfahren (Prüfung der Atmung, des Stimmklanges, des Stimmeinsatzes, der Tonhaltedauer, des Stimmumfanges und der Sprachstimmlage, gegebenenfalls auch mit Prüfung der Stimme nach Belastung)11913,57
 1557Elektroglottographische Untersuchung10612,08
 1558Stimmtherapie bei Kehlkopflosen (Speiseröhrenersatzstimme oder elektronische Ersatzstimme), je Sitzung14816,87
 1559Sprachübungsbehandlung - einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z.B. Artikulationsübung, Ausbildung fehlender Laute, Satzstrukturübung, Redeflußübung, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) -, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten20723,60
 1560Stimmübungsbehandlung - einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z.B. Stimmeinsatz, Stimmhalteübungen und -entspannungsübungen, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) -, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten20723,60
 1565Entfernung von obturierenden Ohrenschmalz- pfröpfen, auch beidseitig455,13
 1566Ausspülung des Kuppelraumes455,13
 1567Spaltung von Furunkeln im äußeren Gehörgang748,44
 1568Operation im äußeren Gehörgang (z.B. Entfernung gutartiger Hautneubildungen)18521,09
 1569Entfernung eines nicht festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle748,44
 1570Entfernung eines festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle14816,87
 1575Inzision des Trommelfells (Parazentese)13014,82
 1576Anlage einer Paukenhöhlendauerdrainage (Inzision des Trommelfells mit Entleerung der Paukenhöhle und Einlegen eines Verweilröhrchens)32036,48
 1577Einsetzen oder Auswechseln einer Trommelfellprothese oder Wiedereinlegen eines Verweilröhrchens455,13
 1578Gezielte chemische Ätzung im Gehörgang unter Spiegelbeleuchtung, auch beidseitig404,56
 1579Chemische Ätzung in der Paukenhöhle - gegebenenfalls einschließlich der Ätzung im Gehörgang -707,98
 1580Galvanokaustik im Gehörgang oder in der Paukenhöhle8910,15
 1585Entfernung einzelner Granulationen vom Trommelfell und/oder aus der Paukenhöhle unter Anwendung des scharfen Löffels oder ähnliche kleinere Eingriffe13014,82
 1586Entfernung eines oder mehrerer größerer Polypen oder ähnlicher Gebilde aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle, auch in mehreren Sitzungen29633,74
 1588Hammer-Amboß-Extraktion oder ähnliche schwierige Eingriffe am Mittelohr vom Gehörgang aus (z.B. operative Deckung eines Trommelfelldefektes)55463,16
 1589Dosierte luftdruck-kontrollierte Insufflation der Eustachischen Röhre unter Verwendung eines manometerbestückten Druckkompressors303,42
 1590Katheterismus der Ohrtrompete - auch mit Bougierung und/oder Einbringung von Arzneimitteln und gegebenenfalls einschließlich Luftdusche -, auch beidseitig748,44
 1591Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der Drucksonde, auch beidseitig404,56
 1595Operative Beseitigung einer Stenose im äußeren Gehörgang1850210,90
 1596Plastische Herstellung des äußeren Gehörganges bei Atresie1480168,72
 1597Operative Eröffnung des Warzenfortsatzes1110126,54
 1598Aufmeißelung des Warzenfortsatzes mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume (Radikaloperation)1660189,24
 1600Eröffnung der Schädelhöhle mit Operation einer Sinus- oder Bulbusthrombose, des Labyrinthes oder eines Hirnabszesses - gegebenenfalls mit Aufmeißelung des Warzenfortsatzes und Freilegung sämtlicher Mittelohrräume -2770315,78
 1601Operation eines gutartigen Mittelohrtumors, auch Cholesteatom - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1597 oder Nummer 1598 -1660189,24
 1602Operation eines destruktiv wachsenden Mittelohrtumors - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1597, Nummer 1598 oder Nummer 1600 -2770315,78
 1610Tympanoplastik mit Interposition, zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 1598, 1600 bis 16021480168,72
 1611Myringoplastik vom Gehörgang aus1480168,72
 1612Eröffnung der Paukenhöhle durch temporäre Trommelfellaufklappung, als selbständige Leistung1110126,54
 1613Tympanoplastik mit Interposition, als selbständige Leistung2350267,90
 1614Tympanoplastik - einschließlich Interposition und Aufbau der Gehörknöchelchenkette -3140357,96
 1620Fensterungsoperation - einschließlich Eröffnung des Warzenfortsatzes -2350267,90
 1621Plastische Rekonstruktion der hinteren Gehörgangswand, als selbständige Leistung1110126,54
 1622Plastische Rekonstruktion der hinteren Gehörgangswand im Zusammenhang mit anderen Operationen70079,80
 1623Otoskleroseoperation vom Gehörgang aus (Fußplattenresektion) - gegebenenfalls einschließlich Interposition -2350267,90
 1624Dekompression des Saccus endolymphaticus oder des Innenohres mit Eröffnung des Sacculus2350267,90
 1625Fazialisdekompression, als selbständige Leistung2220253,08
 1626Fazialisdekompression, im Zusammenhang mit anderen operativen Leistungen1330151,62
 1628Plastischer Verschluß einer retroaurikulären Öffnung oder einer Kieferhöhlenfistel73984,25
 1629Extraduraler oder transtympanaler operativer Eingriff im Bereich des inneren Gehörganges3700421,80
 1635Operative Korrektur eines abstehenden Ohres (z.B. durch einfache Ohrmuschelanlegeplastik mit Knorpelexzision)73984,25
 1636Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform887101,12
 1637Plastische Operation zur Korrektur von Form, Größe und Stellung der Ohrmuschel1400159,60
 1638Plastische Operation zum Aufbau einer Ohrmuschel bei Aplasie oder Ohrmuschelverlust, auch in mehreren Sitzungen4500513,--
 1639Unterbindung der Vena jugularis55463,16
K.Urologie  

Allgemeine Bestimmungen
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.
1700Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von Arzneimitteln455,13
1701Dehnung der männlichen Harnröhre - auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln -, je Sitzung748,44
1702Dehnung der männlichen Harnröhre mit filiformen Bougies und/oder Bougies mit Leitsonde - auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln -, erste Sitzung17820,29
1703Unblutige Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre14816,87
1704Operative Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre55463,16
1708Kalibrierung der männlichen Harnröhre758,55
1709Kalibrierung der weiblichen Harnröhre606,84
1710Dehnung der weiblichen Harnröhre - auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln -, je Sitzung596,73
1711Unblutige Fremdkörperentfernung aus der weiblichen Harnröhre748,44
1712Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie)11913,57
1713Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z.B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/oder Spaltung einer Striktur)29633,74
1714Entfernung einer oder mehrerer Geschwülste an der Harnröhrenmündung23026,22
1715Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis30034,20
1720Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm55463,16
1721Verschluß einer Harnröhrenfistel durch Naht55463,16
1722Verschluß einer Harnröhrenfistel durch plastische Operation1110126,54
1723Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung1660189,24
1724Plastische Operation zur Beseitigung einer Striktur der Harnröhre oder eines Harnröhrendivertikels, je Sitzung1660189,24
1728Katheterisierung der Harnblase beim Mann596,73
1729Spülung der Harnblase beim Mann und/oder Instillation von Arzneimitteln - einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula -10411,86
1730Katheterisierung der Harnblase bei der Frau374,22
Wird eine Harnblasenkatheterisierung lediglich ausgeführt, um eine gynäkologische Untersuchung nach Nummer 7 zu erleichtern, so ist sie neben der Leistung nach Nummer 7 nicht berechnungsfähig.  
1731Spülung der Harnblase bei der Frau und/oder Instillation von Medikamenten - einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula -748,44
1732Einlegung eines Verweilkatheters - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1728 oder Nummer 1730 -748,44
Neben der Leistung nach Nummer 1732 ist die Leistung nach Nummer 1733 nicht berechnungsfähig.  
1733Spülung der Harnblase und/oder Instillation bei liegendem Verweilkatheter404,56
1737Meatomie748,44
1738Plastische Versorgung einer Meatusstriktur55463,16
1739Unblutige Beseitigung einer Paraphimose und/oder Lösung einer Vorhautverklebung606,84
1740Operative Beseitigung einer Paraphimose29633,74
1741Phimoseoperation37042,18
1742Operative Durchtrennung des Frenulum praeputii859,69
1745Operative Aufrichtung des Penis als Voroperation zu Nummer 174655463,16
1746Operation einer Epispadie oder Hypospadie1110126,54
1747Penisamputation55463,16
1748Penisamputation mit Skrotumentfernung und Ausräumung der Leistendrüsen - einschließlich Verlagerung der Harnröhre -2220253,08
1749Anlage einer einseitigen Gefäßanastomose bei Priapismus2500285,--
1750Anlage einer beidseitigen Gefäßanastomose bei Priapismus3200364,80
1751Transkutane Fistelbildung durch Punktionen und Stanzungen der Glans penis und Corpora cavernosa bei Priapismus924105,34
1752Operative Implantation einer hydraulisch regulierbaren Penis-Stützprothese2500285,--
1753Entfernen einer Penisprothese55062,70
1754Direktionale doppler-sonographische Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Penisgefäßen und/oder Skrotalfächern einschließlich graphischer Registrierung -18020,52
1755Unterbindung eines Samenleiters - auch mit Teilresektion -, als selbständige Leistung46352,78
1756Unterbindung beider Samenleiter - auch mit Teilresektion(en) -, als selbständige Leistung83294,85
1757Unterbindung beider Samenleiter, in Verbindung mit einer anderen Operation55463,16
1758Operative Wiederherstellung der Durchgängigkeit eines Samenleiters1110126,54
1759Transpenile oder transskrotale Venenembolisation2800319,20
1760Varikozelenoperation mit hoher Unterbindung der Vena spermatica (Bauchschnitt)1480168,72
1761Operation eines Wasserbruchs73984,25
1762Inguinale Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung1200136,80
1763Einlegen einer Hodenprothese74084,36
1764Entfernen einer Hodenprothese46052,44
1765Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung derselben Seite -, einseitig73984,25
1766Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung(en) -, beidseitig1200136,80
1767Operative Freilegung eines Hodens mit Entnahme von Gewebematerial46352,78
1768Operation eines Leistenhodens, einseitig1200136,80
1769Operation eines Leistenhodens, beidseitig1480168,72
1771Entfernung eines Nebenhodens, als selbständige Leistung924105,34
1772Entfernung beider Nebenhoden, als selbständige Leistung1480168,72
1775Behandlung der Prostata mittels physikalischer Heilmethoden (auch Massage) - gegebenenfalls mit Gewinnung von Prostata-Exprimat -455,13
1776Eröffnung eines Prostataabszesses vom Damm aus37042,18
1777Elektro- oder Kryo-(Teil-)resektion der Prostata924105,34
1778Operative Entfernung eines Prostataadenoms, auch transurethral1850210,90
1779Totale Entfernung der Prostata einschließlich der Samenblasen2590295,26
1780Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz1850210,90
1781Operative Behandlung der Harninkontinenz mittels Implantation eines künstlichen Schließmuskels2770315,78
1782Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau1110126,54
1783Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung1850210,90
1784Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung3500399,--
1785Zystoskopie20723,60
1786Zystoskopie einschließlich Entnahme von Gewebematerial35540,47
1787Kombinierte Zystourethroskopie25228,73
1788Zystoskopie mit Harnleitersondierung29633,74
1789Chromozystoskopie - einschließlich intravenöser Injektion -32537,05
1790Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) - einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken -37042,18
1791Tonographische Untersuchung der Harnblase und/oder Funktionsprüfung des Schließmuskels einschließlich Katheterisierung14816,87
1792Uroflowmetrie einschließlich Registrierung21224,17
1793Manometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender Registrierung - einschließlich physikalischer Provokationstests -40045,60
Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig.  
1794Simultane, elektromanometrische Blasen- und Abdominaldruckmessung mit fortlaufender Registrierung - einschließlich physikalischer Provokationstests -68077,52
Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig.  
Neben der Leistung nach Nummer 1794 ist die Leistung nach Nummer 1793 nicht berechnungsfähig.  
1795Anlegung einer perkutanen Harnblasenfistel durch Punktion einschließlich Kathetereinlegung27331,12
1796Anlegung einer Harnblasenfistel durch Operation73984,25
1797Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase, als selbständige Leistung35540,47
1798Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung - einschließlich physikalischer Provokationstests -55062,70
Neben den Leistungen nach den Nummern 1793, 1794 und 1798 sind die Leistungen nach den Nummern 1700, 1701, 1710, 1728, 1729, 1730, 1731, 1732 und 1733 nicht berechnungsfähig.  
1799Nierenbeckendruckmessung15017,10
1800Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung .......1480168,72
1801Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen und/oder Fremdkörpern und/oder Koagulation von Geschwülsten - gegebenenfalls einschließlich Anlegung eines Fistelkatheters - ..1480168,72
1802Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z.B. Koagulation kleiner Geschwülste und/oder Blutungsherde und/oder Fremdkörperentfernung) unter endoskopischer Kontrolle - auch einschließlich Probeexzision - ...................73984,25
1803Transurethrale Resektion von großen Harnblasengeschwülsten unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung ..........................................1110126,54
 Neben der Leistung nach Nummer 1803 ist die Leistung nach Nummer 1802 nicht berechnungsfähig.  
1804Operation von Harnblasendivertikel(n), als selbständige Leistung ............................1850210,90
1805Operation einer Harnblasengeschwulst mit Teilresektion ....................................1850210,90
1806Operation einer Harnblasengeschwulst mit Teilresektion und Verpflanzung eines Harnleiters .2220253,08
1807Operative Bildung einer Harnblase aus Ileum oder Kolon ............................................4070463,98
1808Totale Exstirpation der Harnblase mit Verpflanzung der Harnleiter - gegebenenfalls einschließlich Prostata-, Harnröhren- und/oder Samenblasenentfernung - ..........................4800547,20
1809Totale retroperitoneale Lymphadenektomie .........4610525,54
1812Anlegen einer Ureterverweilschiene bzw. eines Ureterkatheters ..................................34038,76
 Die Kosten für die Schiene bzw. den Katheter sind gesondert berechnungsfähig.  
1814Harnleiterbougierung .............................900102,60
1815Schlingenextraktion oder Versuch der Extraktion von Harnleitersteinen - gegebenenfalls einschließlich Schlitzung des Harnleiterostiums -1110126,54
 Die Kosten für die Schlinge sind nicht gesondert berechnungsfähig.  
1816Schlitzung des Harnleiterostiums, als selbständige Leistung .........................................48154,83
1817Operative Entfernung eines oder mehrerer Harnleitersteine(s) ..............................2220253,08
1818Ureterektomie - gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette - ...............................2770315,78
1819Resektion eines Harnleitersegments mit End-zu-End-Anastomose ............................3750427,50
    
1823Verpflanzung eines Harnleiters in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, einseitig ........................................2590295,26
1824Verpflanzung beider Harnleiter in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, beidseitig .......................................3330379,62
1825Harnleiterplastik (z.B. durch Harnblasenlappen) einschließlich Antirefluxplastik .................2770315,78
1826Eröffnung eines paranephritischen Abszesses ......46352,78
1827Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung - gegebenenfalls einschließlich Stein- und/oder Tumorentfernung -, zusätzlich zu den Leistungen nach Nummer 1785, 1786 oder 1787 .................1500171,--
1828Ureterpyeloskopie - gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme/Steinentfernung - .................1500171,--
1829Harnleiterfreilegung (Ureterolyse bei retroperitonealer Fibrose und gegebenenfalls intraperitonealen Verwachsungen des Harnleiters) .....................................2590295,26
1829aUreterolyse, als selbständige Leistung ...........1110126,54
 Die Leistungen nach den Nummern 1829 und 1829a sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.  
1830Operative Freilegung einer Niere - gegebenenfalls mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses - ..............1110126,54
1831Dekapsulation einer Niere und/oder Senknierenoperation (Nephropexie), als selbständige Leistung ............................1480168,72
1832Anlage einer Nierenfistel, als selbständige operative Leistung ...............................1660189,24
1833Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband ...............23727,02
1834Operation eines aberrierenden Nierengefäßes - ohne Eröffnung des Nierenbeckens -, als selbständige Leistung ............................1480168,72
1835Trennung der Hufeisenniere .......................3230368,22
1836Nierenpolresektion, als selbständige Leistung .........................................2770315,78
1837Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation ................................1660189,24
1838Nierensteinentfernung durch Pyelotomie ...........2220253,08
1839Nierenausgußsteinentfernung durch Nephrotomie ....2770315,78
1840Nierenbeckenplastik ..............................2770315,78
1841Nephrektomie .....................................2220253,08
1842Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors (auch transabdominal oder transthorakal) - .............3230368,22
1843Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionären Lymphstromgebietes (auch transabdominal oder transthorakal) - .............4160474,24
1845Implantation einer Niere .........................4990568,86
1846Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden ....4160474,24
1847Explantation einer Niere bei einem Lebenden zur Transplantation ..............................3230368,22
1848Explantation einer Niere an einem Toten zur Transplantation ..................................2220253,08
1849Explantation beider Nieren an einem Toten zur Transplantation ..................................3500399,--
1850Explantation, plastische Versorgung und Replantation einer Niere .........................6500741,--
1851Perkutane Anlage einer Nierenfistel - gegebenenfalls einschließlich Spülung, Katheterfixation und Verband - ...................1250142,50
1852Transkutane Pyeloskopie - einschließlich Bougierung der Nierenfistel - ....................70079,80
1853Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung ..................................1200136,80
 Neben der Leistung nach Nummern 1853 ist die Leistung nach Nummer 1852 nicht berechnungsfähig.  
1858Operative Entfernung einer Nebenniere ............3230368,22
1859Operative Entfernung beider Nebennieren ..........4160474,24
1860Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie - einschließlich Probeortung, Grob- und/oder Feineinstellung, Dokumentation und Röntgenkontrolle -, je Sitzung ...................6000684,--
 
 
NummerLeistungPunktzahlGebühr in DM
L. Chirurgie, Orthopädie
Allgemeine Bestimmungen
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.
I.Wundversorgung, Fremdkörperentfernung  
 2000Erstversorgung einer kleinen Wunde707,98
 2001Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht13014,82
 2002Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht16018,24
 2003Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde13014,82
 2004Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht24027,36
 2005Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht40045,60
Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 ist die Leistung nach Nummer 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.  
 2006Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -637,18
 2007Entfernung von Fäden oder Klammern404,56
 2008Wund- oder Fistelspaltung9010,26
 2009Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers10011,40
 2010Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen37943,21
 2015Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang - gegebenenfalls einschließlich Spülung -606,84
II.Extremitätenchirurgie  
 2029Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre an einer Extremität505,70
 2030Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder der Paronychie - gegebenenfalls einschließlich Extraktion eines Finger- oder Zehennagels -13014,82
 2031Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage18921,55
 2032Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage25028,50
 2033Extraktion eines Finger- oder Zehennagels576,50
 2034Ausrottung eines Finger- oder Zehennagels mit Exzision der Nagelwurzel11413,--
 2035Plastische Operation am Nagelwall eines Fingers oder einer Zehe - auch mit Defektdeckung -18020,52
 2036Anlegen einer Finger- oder Zehennagelspange455,13
 2040Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B. Hämangiom)55463,16
 2041Operative Beseitigung einer Schnürfurche an einem Finger mit Z-Plastik70079,80
 2042Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich Trennung1100125,40
 2043Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie1450165,30
 2044Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung einschließlich Osteotomie1700193,80
 2045Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk60068,40
 2050Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik1800205,20
 2051Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk60068,40
 2052Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk55463,16
 2053Replantation eines Fingers einschließlich Gefäß-, Muskel-, Sehnen- und Knochenversorgung2400273,60
 2054Plastischer Daumenersatz durch Fingertransplantation einschließlich aller Maßnahmen oder Daumen-Zeigefingerbildung bei Daumenhypoplasie2400273,60
 2055Replantation einer Hand im Mittelhandbereich, Handwurzelbereich oder Unterarmbereich7000798,--
 2056Replantation eines Armes oder eine Beines8000912,--
 2060Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk)23026,22
 2061Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060748,44
 2062Drahtstiftung zur Fixierung von mehreren kleinen Gelenken, Drahtstiftung an der Daumenbasis oder an der Mittelhand oder am Mittelfuß mittels gekreuzter Drähte37042,18
 2063Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 206212614,36
 2064Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische Ausschneidung924105,34
 2065Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung25028,50
 2066Eröffnung der Hohlhandphlegmone45051,30
 2067Operation einer Hand- oder Fußmißbildung (gleichzeitig an Knochen, Sehnen und/oder Bändern)1660189,24
 2070Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven1660189,24
 2071Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat1850210,90
 2072Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung46352,78
 2073Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -65074,10
 2074Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels1100125,40
 2075Sehnenverkürzung oder -raffung924105,34
 2076Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung950108,30
 2080Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung46352,78
 2081Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/oder plastischer Sehnenoperation - gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion eines Knochenteils -924105,34
 2082Operative Herstellung eines Sehnenbettes einschließlich einer alloplastischen Einlage an der Hand -1650188,10
 2083Freie Sehnentransplantation1650188,10
 2084Sehnenscheidenstenosenoperation - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision -40746,40
 2087Operation einer Dupuytren'schen Kontraktur mit teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose924105,34
 2088Operation einer Dupuytren'schen Kontraktur mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose1100125,40
 2089Operation der Dupuytren'schen Kontraktur mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose und mit Strangresektion an einzelnen Fingern gegebenenfalls einschließlich Z- und/oder Zickzackplastiken -1800205,20
 2090Spülung bei eröffnetem Sehnenscheidenpanaritium, je Sitzung637,18
 2091Sehnenscheidenradikaloperation(Tendosynovektomie)- gegebenenfalls mit Entfernung von vorspringenden Knochenteilen und Sehnenverlagerung -924105,34
 2092Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers75085,50
 2093Spülung bei liegender Drainage505,70
III.Gelenkchirurgie  
Allgemeine Bestimmungen
Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189, 2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Neben den Leistungen nach den Nummern 2189 bis 2196 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302 sowie 3300 nicht berechnungsfähig.
Die Leistungen nach den Nummern 2192, 2195 und/oder 2196 sind für operative Eingriffe an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
2100Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks .....................................27831,69
2101Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks .......................................55463,16
2102Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder eines Wirbelgelenks ....................................1110126,54
2103Muskelentspannungsoperation am Hüftgelenk - gegebenenfalls einschließlich Abtragung oder Verpflanzung von Sehnenansatzstellen am Knochen - ........................................1850210,90
2104Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern) ...............2310263,34
2105Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks ........................55062,70
2106Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose ....................1110126,54
2110Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk ...75085,50
2111Synovektomie in einem Hand- oder Fußgelenk .......1110126,54
2112Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk .......................................1480168,72
2113Synovektomie in einem Hüftgelenk .................1850210,90
2117Meniskusoperation ................................1480168,72
2118Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk ...46352,78
2119Operative Entfernung freier Gelenkkörper oder Fremdkörperentfernung aus dem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk ......................1480168,72
2120Denervation eines Finger- oder Zehengelenks ......65074,10
2121Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks ......................................1300148,20
2122Resektion eines Finger- oder Zehengelenks ........40746,40
2123Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks ...1110126,54
2124Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks .................................1850210,90
2125Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk .................2220253,08
2126Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk mit Osteotomie am koxalen Femurende - gegebenenfalls mit Osteosynthese - ..................................2770315,78
2130Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks .....................................65074,10
2131Operative Versteifung eines Hand- oder Fußgelenks .......................................1300148,20
2132Operative Versteifung eines Hüftgelenks - auch einschließlich Fixation durch Knochenspäne oder alloplastisches Material - .......................2770315,78
2133Operative Versteifung eines Kniegelenks ..........2100239,40
2134Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks ....924105,34
2135Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks .......................................1400159,60
2136Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks1660189,24
2137Arthroplastik eines Schultergelenks ..............2100239,40
2140Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese ...........1000114,--
2141Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese ...................................1800205,20
2142Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks .......................................2700307,80
2143Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks ................4860554,04
2144Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks .................................3600410,40
2145Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks .........6480738,72
2146Operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks ..................................1800205,20
2147Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks ......................3240369,36
2148Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie - auch Pfannendachplastik - .....2100239,40
2149Ersatz eines Hüftkopfes oder einer Hüftpfanne durch biologische oder alloplastische Transplantate ....................................2770315,78
2150Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne .......................................4980567,72
2151Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik) .....................3700421,80
2152Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik) .................6660759,24
2153Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks (Alloarthroplastik) ..............................3700421,80
2154Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes eines Kniegelenks (Alloarthroplastik) ..............................6660759,24
2155Eröffnung eines vereiterten Finger- oder Zehengelenks .....................................14816,87
2156Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks .......................................46352,78
2157Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen- oder Hüft- oder Kniegelenks oder von Gelenken benachbarter Wirbel .....................924105,34
2158Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe .....37042,18
2159Exartikulation einer Hand oder eines Fußes .......924105,34
2160Exartikulation in einem Ellenbogen- oder Kniegelenk .......................................1110126,54
2161Exartikulation in einem Schultergelenk ...........1290147,06
2162Exartikulation in einem Hüftgelenk ...............1480168,72
2163Operative Entfernung einer Schultergürtelhälfte ..1850210,90
2164Operative Entfernung einer Beckenhälfte einschließlich plastischer Deckung, auch in mehreren Sitzungen ...............................3700421,80
2165Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials - gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation - ..................6000684,--
2167Ersatzlose Entfernung eines künstlichen Hüftgelenkes mit Ausräumung von nekrotischem Gewebe und Knochenzement .........................3200364,80
2168Operative Entfernung einer Kniegelenksendoprothese - einschließlich operativer Versteifung des Gelenks - .............3200364,80
2170Amputation eines Fingers oder einer Zehe oder eines Finger- oder Zehengliedteils - einschließlich plastischer Deckung - .............46352,78
2171Amputation eines Fingerstrahles in der Mittelhand oder eines Zehenstrahles im Mittelfuß oder Amputation nach Pirogow oder Gritti - einschließlich plastischer Deckung - .............1110126,54
2172Amputation eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens - einschließlich plastischer Deckung - ........................................924105,34
2173Amputation im Unterarm-, Unterschenkel- oder Oberarmbereich - einschließlich plastischer Deckung - ........................................1110126,54
2174Amputation im Oberschenkelbereich - einschließlich plastischer Deckung - .............1290147,06
2181Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks ...................22725,88
2182Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks ...37943,21
2183Operatives Anlegen einer Extension am Schädel bei Behandlung von Halswirbelverletzungen/-instabilitäten (z.B. Crutchfieldzange) ..........................74084,36
2184Anlegen von Halo-Extensionen zur Vorbereitung der operativen Behandlung von Skoliosen und Kyphosen .....................................1000114,--
2189Arthroskopische Operation mit Entfernung oder Teilresektion eines Meniskus im Kniegelenk - gegebenenfalls einschließlich Plicateilresektion, Teilresektion des Hoffa`schen Fettkörpers und/oder Entfernung freier Gelenkkörper - .................1500171,--
2190Arthroskopische erhaltende Operation an einem Meniskus (z.B. Meniskusnaht, Refixation) in einem Kniegelenk ..............................1800205,20
2191Arthroskopische Operation mit primärer Naht, Reinsertion, Rekonstruktion oder plastischem Ersatz eines Kreuz- oder Seitenbands an einem Kniegelenk - einschließlich Kapselnaht - .....................................2000228,--
2192Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2191 für die primäre Naht, Reinsertion, Rekonstruktion oder den plastischen Ersatz eines weiteren Bands in demselben Kniegelenk im Rahmen derselben Sitzung ................................50057,--
2193Arthroskopische Operation mit Synovektomie an einem Knie- oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung - gegebenenfalls einschließlich Abtragung von Osteophyten .........1800205,20
2195Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk - zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2117, 2119, 2136, 2189 bis 2191 oder 2193 - ......30034,20
2196Diagnostische Arthroskopie im direkten zeitlichen Zusammenhang mit arthroskopischen Operationen nach den Nummern 2189 bis 2191 sowie 2193 .................25028,50
 
IV. Gelenkluxationen
Allgemeine Bestimmungen
Bei Einrenkung von Luxationen sind Verbände Bestandteil der Leistung.
2203Einrenkung der Luxationen von Wirbelgelenken im Durchhang73984,25
2204Einrenkung alter Luxationen von Wirbelgelenken im Durchhang1110126,54
2205Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks9310,60
2206Einrenkung der alten Luxation eines Finger- oder Zehengelenks14015,96
2207Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks14816,87
2208Einrenkung der alten Luxation eines Daumengelenks22025,08
2209Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks mit Anlegen eines Drahtzuges37042,18
2210Operative Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks40746,40
2211Einrenkung der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks27831,69
2212Einrenkung der alten Luxation eines Hand- oder Fußgelenks42047,88
2213Operative Einrenkung der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks1110126,54
2214Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks37042,18
2215Einrenkung der alten Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks54061,56
2216Operative Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks1850210,90
2217Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks37042,18
2218Einrenkung der alten Luxation eines Schultergelenks54061,56
2219Operative Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks1850210,90
2220Operation der habituellen Luxation eines Schultergelenks mit Spanübertragung2250256,50
2221Einrenkung der Luxation eines Schlüsselbeingelenks oder einer Kniescheibe11112,65
2222Einrenkung der alten Luxation eines Schlüsselbeingelenks oder einer Kniescheibe17019,38
2223Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks40045,60
2224Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese80091,20
2225Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese und Rekonstruktion des Bandapparates1000114,--
2226Einrenkung eines eingeklemmten Meniskus, der Subluxation eines Radiusköpfchens (Chassaignac) oder der Luxation eines Sternoklavikulargelenks12013,68
2230Operation der Luxation einer Kniescheibe900102,60
2231Einrenkung der Luxation eines Hüftgelenks73984,25
2232Einrenkung der alten Luxation eines Hüftgelenks1110126,54
2233Einrenkung der angeborenen Luxation eines Hüftgelenks55062,70
2234Stellungsänderung oder zweite und folgende einrenkende Behandlung im Verlauf der Therapie nach Nummer 223347353,92
2235Operation der habituellen Luxation eines Kniegelenks1660189,24
2236Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation - einschließlich Rekonstruktion des Kapselbandapparates -1850210,90
2237Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation mit Rekonstruktion des Kopfes und/oder der Hüftpfanne - einschließlich Osteosynthese und Rekonstruktion des Kapselbandapparates -2770315,78
2238Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer 2237 - einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben -3230368,22
2239Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation1480168,72
2240Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik - auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie -2770315,78
2241Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik oder Beckenosteotomie und/oder Umstellungsosteotomie einschließlich Osteosynthese4500513,--
V. Knochenchirurgie  
2250Keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-, Mittelhand-, Mittelfußknochen) oder Probeausmeißelung aus einem Knochen46352,78
2251Umstellungsosteotomie eines großen Knochens (Röhrenknochen des Oberarms, Unterarms, Oberschenkels, Unterschenkels) ohne Osteosynthese1290147,06
2252Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese1850210,90
2253Knochenspanentnahme64773,76
2254Implantation von Knochen73984,25
2255Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)1480168,72
2256Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen46352,78
2257Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie an einem großen Röhrenknochen80091,20
2258Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken1200136,80
2259Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach1500171,--
2260Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens - einschließlich Osteosynthese -1850210,90
2263Resektion eines kleinen Knochens - auch einschließlich eines benachbarten Gelenkanteils - mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z.B. bei Tumorexstirpation)1660189,24
2265Resektion eines großen Knochens - auch einschließlich eines benachbarten Gelenks mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z.B. bei Tumorexstirpation) -2770315,78
2266Resektion eines Darmbeinknochens1850210,90
2267Knochenzerbrechung46352,78
2268Operativer Ersatz des Os lunatum durch Implantat1800205,20
2269Operation der Pseudarthrose des Os naviculare mit Spanentnahme vom Beckenkamm oder Verschraubung1800205,20
2273Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens - einschließlich Anbringens eines Distraktors -924105,34
2274Osteotomie eines großen Röhrenknochens - einschließlich Anbringens eines Distraktors -1850210,90
2275Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie2310263,34
2276Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie mit Osteosynthese2770315,78
2277Redressement einer Beinverkrümmung56764,64
2278Autologe Tabula-externa-Osteoplastik mit Deckung eines Schädel- oder Stirnbeindefektes (Kranioplastik)3500399,--
2279Chemonukleolyse60068,40
2280Redressement des Rumpfes bei schweren Wirbelsäulenverkrümmungen1135129,39
2281Perkutane Nukleotomie (z.B. Absaugen des Bandscheibengewebes im Hochdruckverfahren)1400159,60
2282Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles mit einseitiger Wirbelbogenresektion oder -fensterung in einem Segment, Nervenwurzellösung, Prolapsabtragung und Bandscheibenausräumung1480168,72
2283Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles in zwei oder drei Segmenten, ein- oder beidseitig, auch mit Resektion des ganzen Bogens (totale Laminektomie)1850210,90
2284Stabilisierende operative Maßnahmen (z.B. Knochenspaneinpflanzung, Einpflanzung alloplastischen Materials), zusätzlich zu Nummer 2282 oder Nummer 228355463,16
2285Operative Versteifung eines Wirbelsäulenabschnittes - einschließlich Einpflanzung von Knochen oder alloplastischem Material, als alleinige Leistung -1480168,72
2286Operative Behandlung von Wirbelsäulenverkrümmungen durch Spondylodese - einschließlich Implantation von autologem oder alloplastischem Material -2500285,--
2287Operative Behandlung von Wirbelsäulenverkrümmungen nach Nummer 2286 mit zusätzlicher Implantation einer metallischen Aufspreiz- und Abstützvorrichtung3700421,80
2288Osteotomien am Rippenbuckel, zusätzlich zu Nummer 2286 oder Nummer 228755062,70
2289Neueinpflanzung einer Aufspreiz- oder Abstützvorrichtung an der Wirbelsäule - einschließlich Entfernung der alten Vorrichtung -4000456,--
2290Stellungskorrektur und Fusion eines oder mehrerer Wirbelsegmente an Brustwirbelsäule und/oder Lendenwirbelsäule bei ventralem Zugang - auch mit Knocheneinpflanzung -2770315,78
2291Implantation eines Elektrostimulators zur Behandlung der Skoliose oder einer Pseudarthrose920104,88
2292Eröffnung von Brust- oder Bauchhöhle bei vorderem Zugang, nur im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 2285, 2286, 2287, 2332 und 23331110126,54
2293Operation einer Steißbeinfistel37042,18
2294Steißbeinresektion55463,16
2295Exostosenabmeißelung bei Hallux valgus46352,78
2296Exostosenabmeißelung bei Hallux valgus einschließlich Sehnenverpflanzung924105,34
2297Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopfresektion und anschließender Gelenkplastik und/oder Mittelfußosteotomie einschließlich der Leistungen nach den Nummern 2295 und 22961180134,52
VI. Frakturbehandlung  
2320Einrichtung der gebrochenen knöchernen Nase einschließlich Tamponade - gegebenenfalls einschließlich Wundverband -18921,55
2321Einrichtung eines gebrochenen Gesichtsknochens -gegebenenfalls einschließlich Wundverband -22725,88
2322Aufrichtung gebrochener Wirbel im Durchhang75786,30
2323Halswirbelbruchbehandlung durch Zugverband mit Klammer75786,30
2324Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins15217,33
2325Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins - einschließlich Nagelung und/oder Drahtung -56764,64
2326Einrichtung eines gebrochenen Schulterblattes oder des Brustbeins22725,88
2327Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens47353,92
2328Einrichtung gebrochener Unterarmknochen34138,87
2329Einrichtung des gebrochenen Beckens47353,92
2330Einrichtung eines gebrochenen Oberschenkelknochens75786,30
2331Einrichtung gebrochener Knochen der Handwurzel oder der Mittelhand, der Fußwurzel oder des Mittelfußes22725,88
2332Operative Aufrichtung eines gebrochenen Wirbelkörpers und/oder operative Einrenkung einer Luxation eines Wirbelgelenkes mit stabilisierenden Maßnahmen2500285,--
2333Operative Aufrichtung von zwei oder mehr gebrochenen Wirbelkörpern und/oder operative Einrenkung von zwei oder mehr Luxationen von Wirbelgelenken mit stabilisierenden Maßnahmen3700421,80
2334Operative Stabilisierung einer Brustwandseite2800319,20
2335Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen47353,92
2336Operative Einrichtung der gebrochenen Kniescheibe - auch mit Fremdmaterial -65074,10
2337Einrichtung gebrochener Endgliedknochen von Fingern oder von gebrochenen Zehenknochen768,66
2338Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedern der Fingerknochen15217,33
2338aOperative Einrichtung des gebrochenen Endgliedknochens eines Fingers - einschließlich Fixation durch Osteosynthese -18521,09
2339Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger mit Osteosynthese37943,21
2340Olekranonverschraubung oder Verschraubung des Innen- oder Außenknöchelbruches55463,16
2344Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder Teilexstirpation1110126,54
2345Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches924105,34
2346Beck'sche Bohrung27831,69
2347Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß)37042,18
2348Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch55563,27
2349Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines gebrochenen großen Röhrenknochens1110126,54
2350Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines großen Röhrenknochens bei offenem Knochenbruch1660189,24
2351Nagelung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines gebrochenen Schenkelhalses1480168,72
2352Nagelung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines Schenkelhalses bei offenem Knochenbruch2220253,08
2353Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung aus kleinen Röhrenknochen18521,09
2354Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen37042,18
2355Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs1110126,54
2356Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs nach Osteotomie mittels Nagelung, Verschraubung und/oder Metallplatten und/oder äußerem Spanner - auch zusätzliches Einpflanzen von Knochenspan -1480168,72
2357Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne einschließlich Fragmentfixation2770315,78
2358Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge2100239,40
VII. Chirurgie der Körperoberfläche  
2380Überpflanzung von Epidermisstücken31035,34
2381Einfache Hautlappenplastik37042,18
2382Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation73984,25
2383Vollhauttransplantation - auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle -1000114,--
2384Knorpeltransplantation (z.B. aus einem Ohr oder aus einer Rippe)73984,25
2385Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates - auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle -1200136,80
2386Schleimhauttransplantation - einschließlich operativer Unterminierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung -68878,43
2390Deckung eines überhandflächengroßen, zusammenhängenden Hautdefektes mit speziell aufbereiteten freien Hauttransplantaten1330151,62
2391Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung, in mehreren Sitzungen1500171,--
2392Anlage eines Rundstiellappens900102,60
2392aExzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe - einschließlich plastischer Deckung -1000114,--
2393Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)73984,25
2394Implantation eines Rundstiellappens - einschließlich Modellierung am Ort -2200250,80
2395Gekreuzte Beinlappenplastik2500285,--
2396Implantation eines Hautexpanders900102,60
2397Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung60068,40
2400Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche11112,65
2401Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe)13315,16
2402Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)37042,18
2403Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst13315,16
2404Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)55463,16
2405Entfernung eines Schleimbeutels37042,18
2407Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst - gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln - und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes2310263,34
2408Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla1100125,40
2410Operation eines Mammatumors73984,25
2411Absetzen einer Brustdrüse924105,34
2412Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur1400159,60
2413Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete (Radikaloperation)2310263,34
2414Reduktionsplastik der Mamma2800319,20
2415Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -2000228,--
2416Aufbauplastik nach Mammaamputation -gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -3000342,--
2417Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle80091,20
2418Replantation einer verpflanzten Mamille80091,20
2419Rekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus der Mamma der gesunden Seite, auch zusätzlich zur Aufbauplastik1200136,80
2420Implantation oder operativer Austausch einer Mammaprothese, als selbständige Leistung1100125,40
2421Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs60068,40
2427Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) - auch mit Drainage(n) -40045,60
2428Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels809,12
2429Eröffnungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z.B. bei einem Säugling)22025,08
2430Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses30334,54
2431Eröffnung eines Karbunkels - auch mit Exzision -37943,21
2432Eröffnung einer Phlegmone47353,92
2440Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung80091,20
2441Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe40045,60
2442Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung, als selbständige Leistung900102,60
2443Totale Entfernung des Narbengewebes im ehemaligen Augenlidgebiet als vorbereitende operative Maßnahme zur Rekonstruktion eines Augenlides80091,20
2444Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid30034,20
2450Operation des Rhinophyms60068,40
2451Wiederherstellungsoperation bei Fazialislähmung -einschließlich Muskelplastiken und/oder Aufhängung mittels Faszie -2500285,--
2452Exstirpation einer Fettschürze - einschließlich plastischer Deckung des Grundes -1400159,60
2453Operation des Lymphödems einer Extremität2000228,--
2454Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität924105,34
VIII. Neurochirurgie  
2500Hebung einer gedeckten Impressionsfraktur des Schädels1850210,90
2501Operation einer offenen Impressions- oder Splitterfraktur des Schädels - einschließlich Reimplantation von Knochenstücken -3100353,40
2502Operation eines epiduralen Hämatoms2750313,50
2503Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom5250598,50
2504Operation einer offenen Hirnverletzung mit Dura- und/oder Kopfschwartenplastik4500513,--
2505Operation des akuten subduralen Hygroms oder Hämatoms beim Säugling oder Kleinkind3000342,--
2506Exstirpation eines chronischen subduralen Hämatoms einschließlich Kapselentfernung3750427,50
2507Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation(en) - gegebenenfalls einschließlich Drainage -1800205,20
2508Operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung4500513,--
2509Totalexstirpation eines Hirnabszesses3750427,50
2510Operation eines intrazerebralen, nicht traumatisch bedingten Hämatoms4000456,--
2515Bohrlochtrepanation des Schädels1000114,--
2516Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn1500171,--
2517Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn - einschließlich Wiedereinpassung des Knochendeckels -2250256,50
2518Eröffnung der hinteren Schädelgrube2700387,--
2519Trepanation bei Kraniostenose2250256,50
2525Operation der prämaturen Schädelnahtsynostose (Kraniostenose) mit Einfassung der Knochenränder oder mit Duraschichtresektion beim Säugling oder Kleinkind4000456,--
2526Exstirpation eines Konvexitätstumors des Großhirns3750427,50
2527Exstirpation eines Großhirntumors mit Hirnlappenresektion5250598,50
2528Exstirpation eines Tumors der Mittellinie (Kraniopharyngeom, intraventrikulärer Tumor, Hypophysentumor) oder eines Schädelbasistumors7500855,--
2529Operation einer intrakranialen Gefäßmißbildung (Aneurysma oder arteriovenöses Angiom)8000912,--
2530Intrakraniale Embolektomie7500855,--
2531Intrakraniale Gefäßanastomose oder Gefäßtransplantation7500855,--
2535Resektion einer Gehirnhemisphäre6000684,--
2536Resektion eines Gehirnlappens4500513,--
2537Durchschneidung von Nervenbahnen im Gehirn oder in der Medulla oblongata6250712,50
2538Operation einer Enzephalozele der Konvexität3750427,50
2539Operation einer frontobasal gelegenen Enzephalozele6250712,50
2540Ventrikuläre intrakorporale Liquorableitung mittels Ventilsystem4500513,--
2541Ventrikulozisternostomie4500513,--
2542Ventrikuläre extrakorporale Liquorableitung1800225,--
2550Exstirpation eines Kleinhirntumors5000570,--
2551Exstirpation eines Kleinhirnbrückenwinkel- oder Stammhirntumors7500855,--
2552Exstirpation eines retrobulbären Tumors auf transfrontal-transorbitalem Zugangsweg6250712,50
2553Intrakraniale Operation einer basalen Liquorfistel mit plastischem Verschluß6000684,--
2554Plastischer Verschluß eines Knochendefekts im Bereich des Hirnschädels, als selbständige Leistung1800205,20
2555Eröffnung des Spinalkanals durch einseitige Hemilaminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel1480168,72
2556Eröffnung des Spinalkanals durch Laminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel1850210,90
2557Eröffnung des Spinalkanals durch Laminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel - einschließlich Wiedereinpflanzung von Knochenteilen -2400273,60
2560Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem3750427,50
2561Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem oder Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation im Zentralnervensystem mit Trepanation4620526,68
2562Anatomische Vorausberechnungen (Zielpunktbestimmungen) zu den Leistungen nach den Nummern 2560 und 2561 - gegebenenfalls einschließlich erforderlicher Ultraschallmessungen im Schädelinnern -2250256,50
2563Durchschneidung und/oder Zerstörung eines Nerven an der Schädelbasis2310263,34
2564Offene Durchtrennung eines oder mehrerer Nerven am Rückenmark4800547,20
2565Operativer Eingriff zur Dekompression einer oder mehrerer Nervenwurzel(n) im Zervikalbereich - einschließlich Foraminotomie - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 2282 oder Nummer 2283 -4100467,40
2566Operativer Eingriff zur Dekompression einer oder mehrerer Nervenwurzel(n) im thorakalen oder lumbalen Bereich - gegebenenfalls einschließlich Foraminotomie und/oder der Leistungen nach Nummer 2282 oder Nummer 2283 -3000342,--
2570Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation des Rückenmarks - gegebenenfalls einschließlich Implantation des Empfangsgerätes -4500513,--
2571Operation einer Mißbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina oder Verschluß einer Myelomeningozele beim Neugeborenen oder Operation einer Meningozele2650302,10
2572Operation einer Mißbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina mit plastischer Rekonstruktion des Wirbelkanals und/oder Faszienplastik3230368,22
2573Verschiebeplastik, zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2571, 2572 und 258450057,--
2574Entfernung eines raumbeengenden extraduralen Prozesses im Wirbelkanal2750313,50
2575Entfernung eines raumbeengenden intraduralen Prozesses im Wirbelkanal3500399,--
2576Mikrochirurgische Entfernung einer spinalen Gefäßmißbildung oder eines Tumors4500513,--
2577Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses4000456,--
2580Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven55463,16
2581Freilegung und Exhairese eines pheripheren Trigeminusastes924105,34
2582Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven zwecks Transplantation einschließlich Aufbereitung1800205,20
2583Neurolyse, als selbständige Leistung924105,34
2584Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung1480168,72
2585Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich2600296,40
2586End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung - einschließlich Wundversorgung -1350153,90
2587Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven1850210,90
2588Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats2100239,40
2589Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht mit Defektüberbrückung durch autologes Transplantat (ohne die Leistung nach Nummer 2582)2400273,60
2590Naht eines Nervenplexus nach vollständiger Präparation und Neurolyse - auch einschließlich der etwa erforderlichen Foraminotomie oder Hemilaminektomie -3000342,--
2591Interfaszikuläre Defektüberbrückung eines Nervenplexus nach vollständiger Präparation desselben mit autologen Transplantaten und perineuraler mikrochirurgischer Naht6000684,--
2592Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse, als selbständige Leistung1800205,20
2593Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung, als selbständige Leistung2770315,78
2594Transposition eines Nerven mit interfaszikulärer mikrochirurgischer Nervennaht3000342,--
2595Nervenpfropfung1600182,40
2596Hirnnervenersatzplastik durch Implantation eines autologen peripheren Nerven2400273,60
2597Verödung oder Verkochung des Ganglion Gasseri70079,80
2598Stereotaktische Thermokoagulation des Ganglion Gasseri1400159,60
2599Blockade eines Nerven im Bereich der Schädelbasis22525,65
2600Exstirpation eines Ganglions im Bereich der Schädelbasis1500171,--
2601Grenzstrangresektion im zervikalen Bereich1000114,--
2602Abdomino-retroperitoneale lumbale Grenzstrangresektion1480168,72
2603Kombinierte thorakolumbale Grenzstrangresektion3000342,--
2604Splanchnikusdurchtrennung, peritoneal oder retroperitoneal1480168,72
IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie  
2620Operation der isolierten Lippenspalte75085,50
2621Operation der breiten Lippen-Kieferspalte mit Naseneingangsplastik1500171,--
2622Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte - einschließlich Osteotomien und Osteoplastiken -90001026,--
2625Verschluß des weichen oder harten Gaumens oder Verschluß von perforierenden Defekten im Bereich von Gaumen oder Vestibulum1250142,50
2626Velopharyngoplastik2500285,--
2627Verschluß des harten und weichen Gaumens2000228,--
2630Operative Rekonstruktion eines Mittelgesichts - einschließlich Osteotomie und/oder Osteoplastik -6000684,--
2640Operative Verlagerung des Oberkiefers bei Dysgnathie, je Kieferhälfte1200136,80
2642Operative Verlagerung des Unterkiefers bei Dysgnathie, je Kieferhälfte1850210,90
2650Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen74084,36
2651Entfernung tiefliegender Fremdkörper oder Sequestrotomie durch Osteotomie aus dem Kiefer55062,70
2655Operation einer ausgedehnten Kieferzyste - über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich - durch Zystektomie950108,30
2656Operation einer ausgedehnten Kieferzyste - über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich - durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion62070,68
2657Operation einer ausgedehnten Kieferzyste - über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich - durch Zystostomie76086,64
2658Operation einer ausgedehnten Kieferzyste - über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich - durch Zystostomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion50057,--
2660Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Blutung im Mund-Kieferbereich durch Freilegung und Abbinden oder Umstechung des Gefäßes oder durch Knochenbolzung, als selbständige Leistung40045,60
2670Operative Entfernung eines Schlotterkammes oder einer Fibromatose, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung50057,--
2671Operative Entfernung eines Schlotterkammes oder einer Fibromatose, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, in Verbindung mit den Leistungen nach Nummer 2675 oder 267630034,20
2675Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich85096,90
2676Totale Mundboden- oder Vestibulumplastik zur Formung des Prothesenlagers mit partieller Ablösung der Mundbodenmuskulatur, je Kiefer2200250,80
2677Submuköse Vestibulumplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung70079,80
2680Einrenkung der Luxation des Unterkiefers10011,40
2681Einrenkung der alten Luxation des Unterkiefers40045,60
2682Operative Einrenkung der Luxation eines Kiefergelenks1400159,60
2685Reposition eines Zahnes20022,80
2686Reposition eines zahntragenden Bruchstücks des Alveolarfortsatzes30034,20
2687Allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers oder eines schwer einstellbaren oder verkeilten Bruchstücks des Alveolarfortsatzes1300148,20
2688Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung75085,50
2690Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Unterkieferbruch, je Kieferhälfte1000114,--
2691Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis3600410,40
2692Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Kieferbruch im Mittelgesichtsbereich - gegebenenfalls einschließlich Jochbeinbruch und/oder Nasenbeinbruch -, je Kieferhälfte1500171,--
2693Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur1200136,80
2694Operative Entfernung von Osteosynthesematerial aus einem Kiefer- oder Gesichtsknochen, je Fraktur45051,30
2695Einrichtung und Fixation eines gebrochenen Kiefers außerhalb der Zahnreihen durch intra- und extraorale Schienenverbände und Stützapparate2700307,80
2696Drahtumschlingung des Unterkiefers oder oro-faziale Drahtaufhängung, auch beidseitig50057,--
2697Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung35039,90
2698Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer1500171,--
2699Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer2200250,80
2700Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z.B. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme35039,90
2701Anlegen von extraoralen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen, einer Verbands- oder Verschlußplatte, Pelotte oder dergleichen - im Zusammenhang mit plastischen Operationen oder zur Verhütung oder Behandlung von Narbenkontrakturen -1800205,20
2702Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten - auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten -, je Kiefer30034,20
2705Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Mittelgesicht - einschließlich Osteosynthese -1700193,80
2706Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Unterkiefer - einschließlich Osteosynthese1300148,20
2710Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers - auch Segmentosteotomie -, als selbständige Leistung1100125,40
2711Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers - auch Segmentosteotomie -, in Verbindung mit den Leistungen nach Nummer 2640 oder 264275085,50
2712Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers3000342,--
2715Suprahyoidale Lymphknotenausräumung einer Seite - einschließlich Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen -2000228,--
2716Radikale Halslymphknotenausräumung einer Seite - einschließlich Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen -5000570,--
2720Osteotomie im Zusammenhang mit operativen Eingriffen am Mundboden - einschließlich Osteosynthese -80091,20
2730Operative Maßnahmen zur Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich50057,--
2732Operation zur Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten Kieferdefekten2000228,--
X. Halschirurgie  
2750Eröffnung des Schlundes durch Schnitt1110126,54
2751Tracheotomie55463,16
2752Exstirpation eines Ductus thyreoglossus oder einer medialen Halszyste - gegebenenfalls einschließlich Teilresektion des Zungenbeins -1350153,90
2753Divertikelresektion im Halsbereich1660189,24
2754Operation einer Kiemengangfistel1660189,24
2755Entfernung der Kropfgeschwulst oder Teilresektion der Schilddrüse1850210,90
2756Ausschälung der Nebenschilddrüse (Parathyreoektomie)2200250,80
2757Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst - einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der Nachbarorgane -3700421,80
2760Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes einer Halsseite, als selbständige Leistung1200136,80
XI. Gefäßchirurgie  
1. Allgemeine Verrichtungen  
2800Venaesectio27531,35
2801Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen, als selbständige Leistung46352,78
2802Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes in der Brust- oder Bauchhöhle, als selbständige Leistung2220253,08
2803Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes am Hals, als selbständige Leistung1480168,72
2804Druckmessung(en) am freigelegten Blutgefäß25328,84
2805Flußmessung(en) am freigelegten Blutgefäß35039,90
2807Operative Entnahme einer Arterie zum Gefäßersatz73984,25
2808Operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz40045,60
2809Naht eines verletzten Blutgefäßes (traumatisch) an den Gliedmaßen - einschließlich Wundversorgung -74084,36
2810Rekonstruktiver Eingriff an der Vena cava superior oder inferior (z.B. bei erweiterter Tumorchirurgie mit Cavaresektion und Ersatz durch eine Venenprothese) - gegebenenfalls einschließlich Anlegen einer temporären arteriovenösen Fistel -5000570,--
2. Arterienchirurgie  
2820Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie3140357,96
2821Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie mit Anlegen eines Shunts4200478,80
2822Rekonstruktive Operation einer Armarterie2300262,20
2823Rekonstruktive Operation einer Finger- oder Zehenarterie1850210,90
2824Operation des offenen Ductus Botalli oder einer anderen abnormen Gefäßmißbildung im Thorax durch Verschluß3000342,--
2825Operation einer abnormen Gefäßmißbildung im Thorax durch Rekonstruktion6500741,--
2826Operative Beseitigung einer erworbenen Stenose oder eines Verschlusses an den großen Gefäßen im Thorax durch Rekonstruktion6500741,--
2827Operation eines Aneurysmas an einem großen Gefäß im Thorax7500855,--
2828Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefäßverletzung durch direkte Naht3000342,--
2829Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefäßverletzung durch Gefäßersatz5200592,80
2834Operative(r) Eingriff(e) an einem oder mehreren Gefäß(en) der Nieren, als selbständige Leistung1480168,72
2835Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Stenose oder Verschluß4500513,--
2836Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Aneurysma5000570,--
2837Rekonstruktive Operation an einem Viszeralgefäß5000570,--
2838Rekonstruktive Operation einer Nierenarterie4300490,20
2839Rekonstruktive Operation an den Beckenarterien, einseitig3000342,--
2840Rekonstruktive Operation an den Arterien eines Oberschenkels - auch Anlegung einer Gefäßprothese oder axillo-femorale Umleitung oder femoro-femorale Umleitung -3000342,--
2841Rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie2000228,--
2842Rekonstruktive Operation der Arterien des Unterschenkels3700421,80
2843Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel an den Extremitäten oder im Halsbereich3700421,80
2844Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel im Brust- oder Bauchraum5500627,--
3. Venenchirurgie  
2880Inzision eines Varixknotens14816,87
2881Varizenexhairese, einseitig1110126,54
2882Varizenexhairese mit Unterbrechung der Vv. perforantes, einseitig1850210,90
2883Crossektomie der Vena saphena magna oder parva und Exstirpation mehrerer Seitenäste1200136,80
2885Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst1110126,54
2886Entfernung einer großen Blutadergeschwulst2770315,78
2887Thrombektomie2000228,--
2888Veno-venöse Umleitung (z.B. nach Palma) ohne Anlage eines arteriovenösen Shunts3140357,96
2889Veno-venöse Umleitung (z.B. nach Palma) mit Anlage eines arteriovenösen Shunts3700421,80
2890Isolierte Seitenastexstirpation und/oder Perforansdissektion und/oder Perforansligatur35039,90
2891Rekonstruktive Operation an den Körpervenen unter Ausschluß der Hohlvenen (Thrombektomie, Transplantatersatz, Bypassoperation) - gegebenenfalls einschließlich Anlegen einer temporären arteriovenösen Fistel -3000342,--
2895Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse1480168,72
2896Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit freiem Transplantat2100239,40
2897Beseitigung eines arteriovenösen Shunts1200136,80
2898Unterbrechung der Vena cava caudalis durch Filterimplantation1500171,--
2899Unterbrechung der Vena cava caudalis nach Freilegung2220253,08
2900Operation bei portalem Hochdruck durch Dissektion3140357,96
2901Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose3700421,80
2902Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose und Arterialisation4620526,68
4. Sympathikuschirurgie  
2920Thorakale Sympathektomie2000228,--
2921Lumbale Sympathektomie1480168,72
XII. Thoraxchirurgie  
2950Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung73984,25
2951Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige Leistung1110126,54
2952Resektion einer Halsrippe oder der 1. Rippe1110126,54
2953Thorakoplastik3140357,96
2954Thorakoplastik mit Höhleneröffnung - auch Jalousieplastik -4620526,68
2955Thorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -5000570,--
2956Brustwandteilresektion2100239,40
2957Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung3000342,--
2959Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -5100581,40
2960Operation einer Brustkorbdeformität (z.B. Trichterbrust)3000342,--
2970Anlage einer Pleuradrainage (z.B. Bülau'sche Heberdrainage)55463,16
2971Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage - gegebenenfalls einschließlich Einbringung von Arzneimitteln -14816,87
2972Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung66675,92
2973Pleurektomie, einseitig, als selbständige Leistung2220253,08
2974Pleurektomie mit Resektion(en) am Perikard und/oder Zwerchfell3140357,96
2975Dekortikation der Lunge4800547,20
2976Ausräumung eines Hämatothorax2000228,--
2977Thorakokaustik bei Spontanpneumothorax73984,25
2979Operative Entfernung eines Pleuraempyems - gegebenenfalls einschließlich Rippenresektion(en) -1110126,54
2985Thorakaler Eingriff am Zwerchfell2220253,08
2990Thorakotomie zu diagnostischen Zwecken1110126,54
2991Thorakotomie mit Herzmassage1480168,72
2992Thorakotomie mit Entnahme von Pleura- und/oder Lungengewebe für die histologische und/oder bakteriologische Untersuchung, als selbständige Leistung1290147,06
2993Thorakotomie mit Gewebsentnahme und intrathorakalen Präparationen1480168,72
2994Operative Eingriffe an der Lunge (z.B. Keilexzision, Herdenukleation, Ausschälung von Zysten)2770315,78
2995Lob- oder Pneumonektomie3140357,96
2996Lungensegmentresektion(en)4000456,--
2997Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)5100581,40
2998Bilobektomie4800547,20
2999Pneumonektomie mit intraperikardialer Gefäßversorgung und/oder Ausräumung mediastinaler Lymphknoten5600638,40
3000Bronchotomie zur Entfernung von Fremdkörpern oder Tumoren2770315,78
3001Thorakale Eingriffe am Tracheobronchialsystem wie Resektion und/oder Anastomose und/oder Versteifung und/oder plastischer Ersatz5800661,20
3002Operative Kavernen- oder Lungenabszeßeröffnung4800547,20
3010Sternotomie, als selbständige Leistung1110126,54
3011Entfernung eines Mediastinaltumors, transpleural oder transsternal4000456,--
3012Drainage des Mediastinums55463,16
3013Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem4000456,--
XIII. Herzchirurgie  
3050Operative Maßnahmen in Verbindung mit der Herz-Lungen-Maschine zur Herstellung einer extrakorporalen Zirkulation1850210,90
3051Perfusion der Hirnarterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 30501290147,06
3052Perfusion der Koronararterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 30501110126,54
3053Perfusion von Arterien eines anderen Organs, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 30501110126,54
3054Operative extrathorakale Anlage einer assistierenden Zirkulation1850210,90
3055Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene Stunde Die Leistung nach Nummer 3055 ist nur während einer Operation berechnungsfähig.55463,16
3060Intraoperative Funktionsmessungen am und/oder im Herzen55463,16
3065Operation am Perikard, als selbständige Leistung2000228,--
3066Operation der Pericarditis constrictiva3140357,96
3067Myokardbiopsie unter Freilegung des Herzens, als selbständige Leistung1480168,72
3068Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose3140357,96
3069Shuntoperation an herznahen Gefäßen3000342,--
3070Operative Anlage eines Vorhofseptumdefektes3000342,--
3071Naht einer Myokardverletzung3000342,--
3072Operativer Verschluß des Vorhofseptumdefektes vom Sekundum-Typ3000342,--
3073Operativer Verschluß von Vorhofseptumdefekten anderen Typs (z.B. Sinus venosus) - auch Korrektur einer isolierten Lungenvenenfehlmündung -4000456,--
3074Komplette intraatriale Blutumleitung (totale Lungenvenenfehlmündung oder unkomplizierte Transposition der großen Arterien)6500741,--
3075Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Herzen oder aus einem herznahen Gefäß - auch Thromboder Embolektomie -3000342,--
3076Operative Entfernung eines Herztumors oder eines Herzwandaneurysmas oder eines Herzdivertikels4800547,20
3077Operativer Verschluß eines Herzkammerscheidewanddefektes mittels direkter Naht3000342,--
3078Operativer Verschluß eines Herzkammerscheidewanddefektes mittels Prothese4000456,--
3079Resektion intrakardial stenosierender Muskulatur3000342,--
3084Valvuloplastik einer Herzklappe3300376,20
3085Operative Korrektur einer Herzklappe3140357,96
3086Operativer Ersatz einer Herzklappe5600638,40
3087Operative Korrektur und/oder Ersatz mehrerer Herzklappen7500855,--
3088Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes5600638,40
3089Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation mehrerer Versorgungsabschnitte7500855,--
3090Operation von Anomalien der Koronararterien4000456,--
3091Operation am Reizleitungssystem (Korrektur von Rhythmusstörungen - ausschließlich der Schrittmacherbehandlung -)4500513,--
3095Schrittmacher-Erstimplantation2770315,78
3096Schrittmacher-Aggregatwechsel1110126,54
3097Schrittmacher-Korrektureingriff - auch Implantation von myokardialen Elektroden -2770315,78
XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie  
3120Diagnostische Peritonealspülung, als selbständige Leistung30034,20
3121Choledochoskopie während einer intraabdominalen Operation50057,--
3122Intraoperative Manometrie an den Gallenwegen (Prüfung des Papillenwiderstandes)37542,75
3125Eröffnung des Ösophagus vom Halsgebiet aus1110126,54
3126Intrathorakaler Eingriff am Ösophagus4000456,--
3127Extrapleurale Operation der Ösophagusatresie beim Kleinkind5000570,--
3128Operative Beseitigung einer angeborenen ösophagotrachealen Fistel3000342,--
3129Operativer Eingriff am terminalen Ösophagus bei abdominalem Zugang3000342,--
3130Operativer Eingriff am Ösophagus bei abdominalthorakalem Zugang5000570,--
3135Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken - gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme -1110126,54
3136Eröffnung eines subphrenischen Abszesses1110126,54
3137Eröffnung von Abszessen im Bauchraum1110126,54
3138Anlage einer Magenfistel mit oder ohne Schrägkanalbildung1600182,40
3139Eröffnung des Bauchraums bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spülung und Drainage2770315,78
3144Naht der Magen- und/oder Darmwand nach Perforation oder nach Verletzung - einschließlich Spülung des Bauchraumes -1900216,60
3145Teilresektion des Magens2770315,78
3146Kardiaresektion4000456,--
3147Totale Magenentfernung4800547,20
3148Resektion des Ulcus pepticum4000456,--
3149Umwandlungsoperation am Magen (z.B. Billroth II in Billroth I, Interposition)5250598,50
3150Gastrotomie1600182,40
3151Operative Einbringung eines Tubus in Ösophagus und/oder Magen als Notoperation2700307,80
3152Spaltung des Pylorus (z.B. bei Pylorospasmus)1900216,60
3153Pyloroplastik3000342,--
3154Vagotomie am Magen3000342,--
3155Vagotomie am Magen mit zusätzlichen Drainageverfahren (z.B. Anastomose, Pyloruserweiterung einschließlich Plastik)4500513,--
3156Endoskopische Entfernung von Fäden nach Magenoperation oder von Fremdkörpern, zusätzlich zur Gastroskopie45051,30
3157Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion4620526,68
3158Gastroenterostomie2220253,08
3165Operative Beseitigung von Atresien, Stenosen (Septen) und/oder Divertikeln des Duodenums4000456,--
3166Operative Beseitigung der Atresien, Stenosen (Septen) und/oder Divertikeln des Jejunums oder des Ileums3000342,--
3167Anastomose im Dünndarmgebiet - auch mit Teilresektion -2220253,08
3168Jejuno-Zökostomie2600296,40
3169Teilresektion des Kolons - auch mit Anastomose -3750427,50
3170Kolektomie, auch subtotal - mit Ileostomie -5250598,50
3171Operative Beseitigung von Lageanomalien innerhalb des Magen-Darmtraktes oder des Volvulus (auch im Säuglings- und Kleinkindalter) oder der Darminvagination2500285,--
3172Operative Darmmobilisation bei Verwachsungen, als selbständige Leistung1600182,40
3173Operative Entfernung des Meckel'schen Divertikels1480168,72
3174Operative Beseitigung einer Darmduplikatur2700307,80
3175Operation des Mekoniumileus2700307,80
3176Transposition eines Darmteils innerhalb des Abdomens3500399,--
3177Transposition eines Darmteils und/oder des Magens aus dem Abdomen heraus5000570,--
3179Faltung sämtlicher Dünndarmschlingen bei rezidivierendem Ileus4000456,--
3181Langstreckige Resektion, auch ganzer Konvolute, vom Dünndarm - gegebenenfalls einschließlich vom Dickdarm - mit Anastomose3500399,--
3183Kombinierte Entfernung des gesamten Dick- und Mastdarmes mit Ileostoma6500741,--
3184Lebertransplantation7500855,--
3185Operation an der Leber (z.B. Teilresektion oder Exzision eines Tumors)3000342,--
3186Exstirpation der Gallenblase2500285,--
3187Operation an den Gallengängen - gegebenenfalls einschließlich Exstirpation der Gallenblase3250370,50
3188Biliodigestive Anastomose mit Interposition eines Darmabschnittes4200478,80
3189Operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen der Gallengänge beim Säugling oder Kleinkind4000456,--
3190Papillenexstirpation oder -Spaltung mit Eröffnung des Duodenums2700307,80
3192Milzrevision, als selbständige Leistung2000228,--
3194Präparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben durch Interposition eines Darmabschnittes3700421,80
3195Resektion des Kopfteils vom Pankreas4620526,68
3196Resektion des Schwanzteils vom Pankreas2220253,08
3197Resektion des ganzen Pankreas4620526,68
3198Pankreoduodenektomie (z.B. nach Whipple)5000570,--
3199Milzexstirpation2220253,08
3200Appendektomie1480168,72
3202Operation einer persistierenden Fistel am Magen-Darmtrakt - gegebenenfalls einschließlich Resektion und Anastomose -3000342,--
3205Anlage einer Endodrainage (z.B. Duodenum-Dünndarm-Leberpforte-Bauchhaut), zusätzlich zu anderen intraabdominalen Operationen2250256,50
3206Enterostomie - auch einschließlich Katheterfistelung (Kolostomie, Transversumfistel) -2250256,50
3207Anlegen eines Anus praeter1480168,72
3208Verschlußoperation für einen Anus praeter mit Darmnaht1250142,50
3209Verschlußoperation für einen Anus praeter mit Darmresektion1750199,50
3210Anlegen eines Anus praeter duplex transversalis2000228,--
3211Unterweisung eines Anus-praeter-Patienten in der Irrigator-Methode zur Darmentleerung12013,68
3215Eröffnung eines kongenitalen oberflächlichen Afterverschlusses15017,10
3216Operation eines kongenitalen tiefreichenden Mastdarmverschlusses vom Damm aus oder der Analatresie1200136,80
3217Operation der Anal- und Rektumatresie einschließlich Kolondurchzugsoperation3750427,50
3218Radikaloperation eines tiefreichenden Mastdarmverschlusses mit Eröffnung der Bauchhöhle2700307,80
3219Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses27831,69
3220Operation submuköser Mastdarmfisteln30034,20
3221Operation intramuskulärer Mastdarmfisteln37042,18
3222Operation einer transsphinkterischen Mastdarmfistel - auch ihres verzweigten Gangsystems -70079,80
3223Operation einer extrasphinkterischen Fistel oder Rundbogenfistel - auch jeweils ihres verzweigten Gangsystems -85096,90
3224Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten - einschließlich Schleimhautnaht -1150131,10
3226Peranale operative Entfernung einer Mastdarmgeschwulst mit Durchtrennung der Schließmuskulatur (Rectostomia posterior) - einschließlich Naht -3500399,--
3230Manuelles Zurückbringen des Mastdarmvorfalles12013,68
3231Operation des Mastdarmvorfalles bei Zugang vom After aus oder perineal1150131,10
3232Operation des Mastdarmvorfalles mit Eröffnung der Bauchhöhle2220253,08
3233Rektumexstirpation bei Zugang vom After aus - auch mit Kreuzbeinschnitt -2800319,20
3234Rektale Myektomie (z.B. bei Megacolon congenitum) - auch mit Kolostomie -3500399,--
3235Kombinierte Rektumexstirpation mit Laparotomie5000570,--
3236Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels11112,65
3237Blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels, als selbständige Leistung37042,18
3238Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm Eine neben der Leistung nach Nummer 3238 erforderliche Rektoskopie ist nach Nummer 690 zusätzlich berechnungsfähig.18521,09
3239Muskelplastik bei Insuffizienz des Mastdarmschließmuskels1800205,20
3240Operation der Hämorrhoidalknoten55463,16
3241Hohe intraanale Exzision von Hämorrhoidalknoten (z.B. nach Miligan/Morgan) - auch mit Analplastik -924105,34
XV. Hernienchirurgie  
3280Operation einer Diaphragmahernie .................2770315,78
3281Operation der Zwerchfellrelaxation ...............2250256,50
3282Zurückbringen oder Versuch des Zurückbringens eines eingeklemmten Bruches ......................22225,31
3283Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches ...............................1110126,54
3284Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches mit Muskel- und Faszienverschiebeplastik - auch mit Darmresektion - ..................................2500285,--
3285Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches ..1290147,06
3286Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches - gegebenenfalls mit Darmresektion - ..................................2000228,--
3287Operation der Omphalozele (Nabelschnurhernie) oder der Gastroschisis beim Neugeborenen oder Kleinkind ........................................2500285,--
3288Operative Beseitigung eines Ductus omphaloentericus persistens oder einer Urachusfistel ....................................2250256,50
 
XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen
   
3300Arthroskopie - gegebenenfalls mit Probeexzision - ..................................50057,--
3301Modellierendes Redressement einer schweren Hand- oder Fußverbildung .........................47353,92
3302Stellungsänderung oder zweites und folgendes Redressement im Verlaufe der Behandlung nach Nummer 3301 ......................................22725,88
3305Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung ........374,22
3306Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule .14816,87
3310Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für eine Hand oder für einen Fuß mit oder ohne Positiv ........................768,66
3311Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Unterarm einschließlich Hand oder für einen Unterschenkel einschließlich Fuß oder für Ober- oder Unterarm oder Unterschenkelstumpf .........................15217,33
3312Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Oberschenkelstumpf mit Tubersitzausarbeitung ........................18921,55
3313Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den ganzen Arm oder für das ganze Bein .......................................30334,54
3314Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Arm mit Schulter .......37943,21
3315Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für das Bein mit Becken ........47353,92
3316Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf .............75786,30
3317Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf, Kopf und Arm .................946107,84
3320Anpassen von Kunstgliedern oder eines großen orthopädischen Hilfsmittels ......................9510,83
 Unter "Große orthopädische Hilfsmittel" sind solche orthopädischen Hilfsmittel zu verstehen, deren Anpassen dem von Kunstgliedern vergleichbar ist. Unter "Anpassen" ist die durch den Arzt bewirkte Korrektur von bereits vorhandenen, anderweitig angefertigten Kunstgliedern oder großen orthopädischen Hilfsmitteln zu verstehen.  
3321Erstellen eines Konstruktionsplanes für ein großes orthopädisches Hilfsmittel (z.B. Kunstglied) ................................15217,33
 
M. Laboratoriumsuntersuchungen
Allgemeine Bestimmungen 1.
Die Gebühren für Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts M umfassen die Eingangsbegutachtung des Probenmaterials, die Probenvorbereitung, die Durchführung der Untersuchung (einschließlich der erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen) sowie die Erstellung des daraus resultierenden ärztlichen Befunds.
Mit den Gebühren für die berechnungsfähigen Leistungen sind außer den Kosten - mit Ausnahme der Versand- und Portokosten sowie der Kosten für Pharmaka im Zusammenhang mit Funktionstesten - auch die Beurteilung, die obligatorische Befunddokumentation, die Befundmitteilung sowie der einfache Befundbericht abgegolten. Die Verwendung radioaktiven Materials kann nicht gesondert berechnet werden.
Kosten für den Versand des Untersuchungsmaterials und die Übermittlung des Untersuchungsergebnisses innerhalb einer Laborgemeinschaft sind nicht berechnungsfähig.
2.
Stehen dem Arzt für die Erbringung bestimmter Laboruntersuchungen mehrere in ihrer klinischen Aussagefähigkeit und analytischen Qualität gleichwertige Verfahren zur Verfügung, so kann er nur das niedriger bewertete Verfahren abrechnen.
3.
Bei Weiterversand von Untersuchungsmaterial durch einen Arzt an einen anderen Arzt wegen der Durchführung von Laboruntersuchungen der Abschnitte M III und/oder M IV hat die Rechnungsstellung durch den Arzt zu erfolgen, der die Laborleistung selbst erbracht hat.
4.
Mehrmalige Blutentnahmen an einem Kalendertag (z.B. im Zusammenhang mit Funktionsprüfungen) sind entsprechend mehrfach berechnungsfähig. Anstelle der Blutentnahme kann die intravenöse Einbringung von Testsubstanzen berechnet werden, wenn beide Leistungen bei liegender Kanüle nacheinander erbracht werden.
Entnahmen aus liegender Kanüle oder liegendem Katheter sind nicht gesondert berechnungsfähig.
5.
Die rechnerische Ermittlung von Ergebnissen aus einzelnen Meßgrößen ist nicht berechnungsfähig (z.B. Clearance-Berechnungen, mittlerer korpuskulärer Hämoglobingehalt).
6.
Die in Abschnitt M enthaltenen Höchstwerte umfassen alle Untersuchungen aus einer Art von Körpermaterial (z.B. Blut einschließlich seiner Bestandteile Serum, Plasma und Blutzellen), das an einem Kalendertag gewonnen wurde, auch wenn dieses an mehreren Tagen untersucht wurde.
Sind aus medizinischen Gründen an einem Kalendertag mehrere Untersuchungen einer Meßgröße aus einer Materialart zu verschiedenen Tageszeiten erforderlich, so können diese entsprechend mehrfach berechnet werden. Bestehen für diese Bestimmungen Höchstwerte, so gehen sie in den Höchstwert mit ein.
Die unter Höchstwerte fallenden Untersuchungen sind in der 5. und 6. Stelle der Gebührennummer durch H1 bis H4 gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist Bestandteil der Gebührennummer und muß in der Rechnung angegeben werden.
Die erbrachten Einzelleistungen sind auch dann in der Rechnung aufzuführen, wenn für diese ein Höchstwert berechnet wird.
7.
Werden Untersuchungen, die Bestandteil eines Leistungskomplexes sind (z.B. Spermiogramm), als selbständige Einzelleistungen durchgeführt, so darf die Summe der Vergütungen für diese Einzelleistungen die für den Leistungskomplex festgelegte Vergütung nicht überschreiten.
8.
Für die analoge Abrechnung einer nicht aufgeführten selbständigen Laboruntersuchung ist die nach Art, Kosten- und Zeitaufwand zutreffendste Gebührennummer aus den Abschnitten M II bis M IV zu verwenden. In der Rechnung ist diese Gebührennummer durch Voranstellen des Buchstabens "A" als Analogabrechnung zu kennzeichnen.
9.
Sofern erforderlich, sind in den Katalogen zu den Meßgrößen die zur Untersuchung verwendeten Methoden in Kurzbezeichnung aufgeführt. In den folgenden Fällen werden verschiedene Methoden unter einem gemeinsamen Oberbegriff zusammengefaßt:
Agglutination: Agglutinationsreaktionen (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination, Bakterienagglutination);
Immundiffusion: Immundiffusions- (radiale), Elektroimmundiffusions-, nephelometrische oder turbidimetrische Untersuchungen;
Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden: Lichtmikroskopische Untersuchungen mit Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung zum Nachweis von Antigenen oder Antikörpern;
Ligandenassay: Enzym-, Chemolumineszenz-, Fluoreszenz-, Radioimmunoassay und ihre Varianten.
Die Gebühren für Untersuchungen mittels Ligandenassay beinhalten grundsätzlich eine Durchführung in Doppelbestimmung einschließlich aktueller Bezugskurve. Bei der Formulierung "- gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -" ist die Durchführung fakultativ, bei der Formulierung "- einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -" ist die Durchführung obligatorisch zur Berechnung der Gebühr. Wird eine Untersuchung mittels Ligandenassay, die obligatorisch eine Doppelbestimmung beinhaltet, als Einfachbestimmung durchgeführt, so dürfen nur zwei Drittel der Gebühr berechnet werden.
10.
Sofern nicht gesondert gekennzeichnet, handelt es sich bei den aufgeführten Untersuchungen um quantitative oder semiquantitative Bestimmungen.
11.
Laboratoriumsuntersuchungen der Abschnitte M I, M II und M III (mit Ausnahme der Leistungen nach den Nummern 3980 bis 4014) im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435 sind nur nach Nummer 437 berechnungsfähig.
I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis
NummerLeistungPunktzahlGebühr in DM
Allgemeine Bestimmungen
Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nur berechnungsfähig, wenn die Laboruntersuchung direkt beim Patienten (z.B. auch bei Hausbesuch) oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden nach der Probennahme bzw. Probenübergabe an den Arzt erfolgt.
Die Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nicht berechnungsfähig, wenn sie in einem Krankenhaus, einer krankenhausähnlichen Einrichtung, einer Laborgemeinschaft oder in einer laborärztlichen Praxis erbracht werden.
3500Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung9010,26
 Die Kosten für ausgegebenes Testmaterial sind anstelle der Leistung nach Nummer 3500 berechnungsfähig, wenn die Auswertung aus Gründen unterbleibt, die der Arzt nicht zu vertreten hat.  
3501Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG)606,84
3502Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch12013,68
3503Hämatokrit707,98
Mikroskopische Einzelbestimmung, je Meßgröße606,84
Katalog  
3504Erythrozyten  
3505Leukozyten  
3506Thrombozyten  
3508Mikroskopische Untersuchung eines Nativpräparats, gegebenenfalls nach einfacher Aufbereitung (z.B. Zentrifugation) im Durchlicht- oder Phasenkontrastverfahren, je Material (z.B. Punktate, Sekrete, Stuhl)809,12
3509Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z.B. Methylenblau, Lugol), je Material10011,40
3510Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z.B. Gramfärbung), je Präparat12013,68
3511Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung505,70
 Können mehrere Meßgrößen durch Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers erfaßt werden, so ist die Leistung nach Nummer 3511 auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn mehrere Einfachreagenzträger verwandt wurden.  
 Bei mehrfacher Berechnung der Leistung nach Nummer 3511 ist die Art der Untersuchung in der Rechnung anzugeben.  
Untersuchung folgender Meßgrößen unabhängig vom Meßverfahren, je Meßgröße707,98
Katalog  
3512Alpha-Amylase  
3513Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-T)  
3514Glukose  
3515Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)  
3516Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)  
3517Hämoglobin  
3518Harnsäure  
3519Kalium  
3520Kreatinin  
3521Lipase  
Untersuchung folgender Meßgrößen unabhängig vom Meßverfahren, je Meßgröße10011,40
Katalog  
3523Antistreptolysin (ASL)  
3524C-reaktives Protein (CRP)  
3525Mononukleosetest  
3526Rheumafaktor (RF)  
3528Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 500 U/l)13014,82
3529Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 50 U/l)15017,10
3530Thromboplastinzeit (TPZ, Quickwert)12013.68
3531Urinsediment707,98
3532Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments - einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten -9010,26
II. Basislabor  
Allgemeine Bestimmungen
Die aufgeführten Laborleistungen dürfen auch dann als eigene Leistungen berechnet werden, wenn diese nach fachlicher Weisung unter der Aufsicht eines anderen Arztes in Laborgemeinschaften oder in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Krankenhauslabors erbracht werden.
Für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3541.H zu beachten.
Höchstwerte  
3541.HHöchstwert für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen des Abschnitts M II48054,72
1. Körperzellen und deren Bestandteile, Zellfunktionsuntersuchungen  
3550Blutbild und Blutbildbestandteile606,84
 Die Leistung nach Nummer 3550 beinhaltet die Erbringung mindestens eines der folgenden Parameter, darf jedoch unabhängig von der Zahl der erbrachten Parameter aus demselben Probenmaterial nur einmal berechnet werden:  
 Erythrozytenzahl und/oder Hämatokrit und/oder Hämoglobin und/oder mittleres Zellvolumen (MCV) und die errechneten Kenngrößen (z.B. MCH, MCHC) und die Erythrozytenverteilungskurve und/oder Leukozytenzahl und/oder Thrombozytenzahl.  
3551Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550202,28
3552Retikulozytenzahl707,98
2. Elektrolyte, Wasserhaushalt  
3555Calcium404,56
3556Chlorid303,42
3557Kalium303,42
3558Natrium303,42
3. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel  
Allgemeine Bestimmung
Für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3541.H zu beachten.
3560Glukose404,56
3561Glykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c)20022,80
3562.H1Cholesterin404,56
3563.H1HDL-Cholesterin404,56
3564.H1LDL-Cholesterin404,56
3565.H1Triglyzeride404,56
4. Proteine, Elektrophoreseverfahren  
Allgemeine Bestimmung
Für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3541.H zu beachten.
3570.H1Albumin, photometrisch303,42
3571Immunglobulin (IgA, IgG, IgM), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Immunglobulin15017,10
3572Immunglobulin E (IgE), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden25028,50
3573.H1Gesamt-Protein im Serum oder Plasma303,42
3574Proteinelektrophorese im Serum20022,80
3575Transferrin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden10011,40
5. Substrate, Metabolite, Enzyme  

Allgemeine Bestimmung
Für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3541.H zu beachten.
3580.H1Anorganisches Phosphat404,56
3581.H1Bilirubin, gesamt404,56
3582Bilirubin, direkt707,98
3583.H1Harnsäure404,56
3584.H1Harnstoff (Harnstoff-N, BUN)404,56
3585.H1Kreatinin404,56
3587.H1Alkalische Phosphatase404,56
3588.H1Alpha-Amylase (auch immuninhibitorische Bestimmung der Pankreas-Amylase)505,70
3589.H1Cholinesterase (Pseudocholinesterase, CHE, PCHE)404,56
3590.H1Creatinkinase (CK)404,56
3591.H1Creatinkinase MB (CK-MB), Immuninhibitionsmethode505,70
3592.H1Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)404,56
3593.H1Glutamatdehydrogenase (GLDH)505,70
3594.H1Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)404,56
3595.H1Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)404,56
3596.H1Hydroxybutyratdehydrogenase (HDB)404,56
3597.H1Laktatdehydrogenase (LDH)404,56
3598.H1Lipase505,70
3599Saure Phosphatase (sP), photometrisch707,98
6. Gerinnungssystem  
3605Partielle Thromboplastinzeit (PTT, aPTT), Einfachbestimmung505,70
3606Plasmathrombinzeit (PTZ, TZ), Doppelbestimmung707,98
3607Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert), Einfachbestimmung505,70
7. Funktionsteste  
Allgemeine Bestimmungen
Wird eine vom jeweils genannten Leistungsumfang abweichende geringere Anzahl von Bestimmungen durchgeführt, so ist nur die Zahl der tatsächlich durchgeführten Einzelleistungen berechnungsfähig.
Sind aus medizinischen Gründen über den jeweils genannten Leistungsumfang hinaus weitere Bestimmungen einzelner Meßgrößen erforderlich, so können diese mit entsprechender Begründung als Einzelleistungen gesondert berechnet werden.
3610Amylase-Clearance (Zweimalige Bestimmung von Amylase)10011,40
3611Blutzuckertagesprofil (Viermalige Bestimmung von Glukose)16018,24
3612Glukosetoleranztest, intravenös (Siebenmalige Bestimmung von Glukose)28031,92
3613Glukosetoleranztest, oral (Viermalige Bestimmung von Glukose)16018,24
3615Kreatinin-Clearance (Zweimalige Bestimmung von Kreatinin)606,84
8. Spurenelemente  
3620Eisen im Serum oder Plasma404,56
3621Magnesium404,56
III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen  
Allgemeine Bestimmung
Für die mit H2, H3 und H4 gekennzeichneten Untersuchungen sind die Höchstwerte nach den Nummern 3630.H, 3631.H und 3633.H zu beachten.
Höchstwerte  
3630.HHöchstwert für die mit H2 gekennzeichneten Untersuchungen aus Abschnitt M III 887099,18
3631.HHöchstwert für die mit H3 gekennzeichneten Untersuchungen aus Abschnitt M III 101400159,60
3633.HHöchstwert für die mit H4 gekennzeichneten Untersuchungen aus Abschnitt M III 1455062,70
1. Ausscheidungen (Urin, Stuhl)  
3650Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung606,84
 Die Kosten für ausgegebenes Testmaterial sind anstelle der Leistung nach Nummer 3650 berechnungsfähig, wenn die Auswertung aus Gründen unterbleibt, die der Arzt nicht zu vertreten hat.  
3651Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments - einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten -707,98
3652Streifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung353,99
3653Urinsediment, mikroskopisch505,70
3654Zellzählung im Urin (Addis-Count), mikroskopisch809,12
2. Sekrete, Liquor, Konkremente  
3660Sekret (Magen, Duodenum, Cervix uteri), mikroskopische Beurteilung404,56
3661Gallensediment, mikroskopisch404,56
3662HCl, titrimetrisch707,98
3663Morphologische Differenzierung des Spermas, mikroskopisch16018,24
3664Spermienagglutination, mikroskopisch12013,68
3665Spermien-Mucus-Penetrationstest, je Ansatz15017,10
3667Spermienzahl und Motilitätsbeurteilung, mikroskopisch707,98
3668Physikalisch-morphologische Untersuchung des Spermas (Menge, Viskosität, pH-Wert, Nativpräparat(e), Differenzierung der Beweglichkeit, Bestimmung der Spermienzahl, Vitalitätsprüfung, morphologische Differenzierung nach Ausstrichfärbung)40045,60
 Neben der Leistung nach Nummer 3668 sind die Leistungen nach den Nummern 3663, 3664 und/oder 3667 nicht berechnungsfähig.  
3669Erythrozytenzahl (Liquor), mikroskopisch606,84
3670Leukozytenzahl (Liquor), mikroskopisch606,84
3671Morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs, mikroskopisch16018,24
3672Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopischeinschließlich chemischer Reaktionen -25028,50
3673Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), Röntgendiffraktion57064,98
3. Körperzellen und deren Bestandteile, Zellfunktionsuntersuchungen  
3680Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch9010,26
3681Morphologische Differenzierung des Knochenmarkausstrichs, mikroskopisch57064,98
3682Eisenfärbung eines Blut- oder Knochenmarkausstrichs12013,68
3683Färbung eines Blut- oder Knochenmarkausstrichs (z.B. Nachweis der alkalischen Leukozytenphosphatase, Leukozytenesterase, Leukozytenperoxidase oder PAS), je Färbung25028,50
3686Eosinophile, segmentkernige Granulozyten (absolute Eosinophilenzahl), mikroskopisch707,98
3688Osmotische Resistenz der Erythrozyten9010,26
3689Fetales Hämoglobin (HbF), mikroskopisch16018,24
3690Freies Hämoglobin, spektralphotometrisch18020,52
3691Hämoglobinelektrophorese57064,98
3692Methämoglobin und/oder Carboxyhämoglobin und/oder Sauerstoffsättigung, cooxymetrisch606,84
3693Granulozytenfunktionstest (Adhäsivität, Chemotaxis (bis zu drei Stimulatoren), Sauerstoffaufnahme (bis zu drei Stimulatoren), Lumineszenz (O2 -Radikale), Degranulierung), je Funktionstest57064,98
3694Lymphozytentransformationstest57064,98
3695Phagozytäre Funktion neutrophiler Granulozyten (Nitrotetrazolblautest, NBT-Test)12013,68
3696Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit bis zu drei verschiedenen, primären Antiseren (Einfachoder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum57064,98
3697Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum25028,50
 Die Leistung nach Nummer 3697 kann nur im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 3696 berechnet werden.  
3698Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit dem ersten, primären Antiserum, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden45051,30
3699Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Antiserum36041,04
 Die Leistung nach Nummer 3699 kann nur im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 3698 berechnet werden.  
3700Tumorstammzellenassay - gegebenenfalls auch von Zellanteilen - zur Prüfung der Zytostatikasensibilität2000228,--
4. Elektrolyte, Wasserhaushalt, physikalische Eigenschaften von Körperflüssigkeiten  
3710Blutgasanalyse (pH und/oder PCO2 und/oder PO2 und/oder Hb)9010,26
3711Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG) .404,56
3712Viskosität (z.B. Blut, Serum, Plasma), viskosimetrisch25028,50
3714Wasserstoffionenkonzentration (pH), potentiometrisch, jedoch nicht aus Blut oder Urin404,56
3715Bikarbonat606,84
3716Osmolalität505,70
5. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel  
3721Glykierte Proteine25028,50
3722Fructosamin, photometrisch707,98
3723Fruktose, photometrisch20022,80
3724D-Xylose, photometrisch20022,80
3725Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassaygegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Bestimmung20022,80
3726Fettsäuren, Gaschromatographie41046,74
3727Fraktionierung der Lipoproteine, Ultrazentrifugation68077,52
3728Lipidelektrophorese, qualitativ18020,52
3729Lipidelektrophorese, quantitativ30034,20
3730Lipoprotein (a) (Lp(a)), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Elektroimmundiffusion30034,20
6. Proteine, Aminosäuren, Elektrophoreseverfahren  
Allgemeine Bestimmung
Für die mit H4 gekennzeichnete Untersuchung ist der Höchstwert nach Nummer 3633.H zu beachten.
3735Albumin, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden15017,10
3736Albumin mit vorgefertigten Reagenzträgern, zur Diagnose einer Mikroalbuminurie12013,68
3737Aminosäuren, Hochdruckflüssigkeitschromatographie57064,98
3738Aminosäuren, qualitativ, Dünnschichtchromatographie25028,50
3739Alpha(tief)1 -Antitrypsin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
3740Coeruloplasmin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
3741C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden20022,80
3742Ferritin, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -25028,50
3743Alpha-Fetoprotein (AFP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -25028,50
3744Fibronectin, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3745Beta(tief)2-Glykoprotein II (C(tief)3-Proaktivator), Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
3746Hämopexin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
3747Haptoglobin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
3748Immunelektrophorese, bis zu sieben Ansätze, je Ansatz20022,80
3749Immunfixation, bis zu fünf Antiseren, je Antiserum20022,80
3750Isoelektrische Fokussierung (z.B. Oligoklonale Banden)57064,98
3751Kryoglobuline, qualitativ, visuell404,56
3752Kryoglobuline (Bestimmung von je zweimal IgA, IgG und IgM), Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Globulinbestimmung12013,68
3753Alpha(tief)2 -Makroglobulin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
3754Mikroglobuline (Alpha(tief)1, Beta(tief)2), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Mikroglobulinbestimmung20022,80
3755Myoglobin, Agglutination, qualitativ606,84
3756Myoglobin, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden20022,80
3758Phenylalanin (Guthrie-Test), Bakterienwachstumstest606,84
3759Präalbumin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
3760Protein im Urin, photometrisch707,98
3761Proteinelektrophorese im Urin25028,50
3762Schwefelhaltige Aminosäuren (Cystin, Cystein, Homocystin), Farbreaktion und visuell, qualitativ, je Aminosäurenbestimmung404,56
3763SDS-Elektrophorese mit anschließender Immunreaktion (z.B. Westernblot)57064,98
3764SDS-Polyacrylamidgel-Elektrophorese25028,50
3765Sexualhormonbindendes Globulin (SHBG), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3766.H4Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -25028,50
3767Tumornekrosefaktor (TNF), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3768Isolierung von Immunglobulin M mit chromatographischen Untersuchungsverfahren36041,04
7. Substrate, Metabolite, Enzyme  
3774Ammoniak (NH4)22025,08
3775Bilirubin im Fruchtwasser (E450), spektralphotometrisch18020,52
3776Citrat, photometrisch30034,20
3777Gallensäuren, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -29033,06
3778Glutamatdehydrogenase (GLDH), manuell, photometrisch12013,68
3779Homogentisinsäure, Farbreaktion und visuell, qualitativ404,56
3780Kreatin12013,68
3781Laktat, photometrisch22025,08
3782Lecithin/Sphingomyelin-Quotient (L/S-Quotient)20022,80
3783Organisches Säureprofil, Gaschromatographie oder Gaschromatographie-Massenspektromie57064,98
3784Isoenzyme (z.B. Alkalische Phosphatase, Alpha-Amylase), chemische oder thermische Hemmung oder Fällung, je Ansatz15017,10
3785Isoenzyme (z.B. Alkalische Phosphatase, Alpha-Amylase, Creatinkinase, LDH), Elektrophorese oder Immunpräzipitation, je Ansatz30034,20
3786Angiotensin I Converting Enzyme (Angiotensin I-Convertase, ACE)22025,08
3787Chymotrypsin (Stuhl)12013,68
3788Creatinkinase-MB-Konzentration (CK-MB), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -20022,80
3789Enzyme der Hämsynthese (Delta-Aminolaevulinsäure-Dehydratase, Uroporphyrinsynthase und ähnliche), je Enzym12013,68
3790Erythrozytenenzyme (Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase, Pyruvatkinase und ähnliche), je Enzym12013,68
3791Granulozyten-Elastase, Ligandenassayeinschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -29033,06
3792Granulozyten-Elastase, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
3793Lysozym12013,68
3794Prostataspezifische saure Phosphatase (PAP), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -20022,80
3795Tartrathemmbare saure Phosphatase (PSP)11012,54
3796Trypsin, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -20022,80
8. Antikörper gegen körpereigene Antigene oder Haptene  
Allgemeine Bestimmungen
Die Berechnung einer Gebühr für die qualitative Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) neben einer Gebühr für die quantitative Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder eine ähnliche Untersuchungsmethode ist nicht zulässig.
Für die mit H2 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3630.H zu beachten.
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden29033,06
Katalog  
 Antikörper gegen  
3805.H2Basalmembran (GBM)  
3806.H2Centromerregion  
3807.H2Endomysium  
3808.H2Extrahierbare, nukleäre Antigene (ENA)  
3809.H2Glatte Muskulatur (SMA)  
3811.H2Haut (AHA, BMA und ICS)  
3812.H2Herzmuskulatur (HMA)  
3813.H2Kerne (ANA)  
3814.H2Kollagen  
3815.H2Langerhans-Inseln (ICA)  
3816.H2Mikrosomen (Thyroperoxidase)  
3817.H2Mikrosomen (Leber, Niere)  
3818.H2Mitochondrien (AMA)  
3819.H2nDNA  
3820.H2Nebenniere  
3821.H2Parietalzellen (PCA)  
3822.H2Skelettmuskulatur (SkMA)  
3823.H2Speichelgangepithel  
3824.H2Spermien  
3825.H2Thyreoglobulin  
3826.H2zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA)  
3827.H2Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden51058,14
Katalog  
 Antikörper gegen  
3832Basalmembran (GBM)  
3833Centromerregion  
3834Endomysium  
3835Extrahierbare, nukleare Antigene (ENA)  
3836Glatte Muskulatur (SMA)  
3838Haut (AHA, BMA und ICS)  
3839Herzmuskulatur (HMA)  
3840Kerne (ANA)  
3841Kollagen  
3842Langerhans-Inseln (ICA)  
3843Mikrosomen (Thyroperoxidase)  
3844Mikrosomen (Leber, Niere)  
3845Mitochondrien (AMA)  
3846nDNA  
3847Parietalzellen (PCA)  
3848Skelettmuskulatur (SkMA)  
3849Speichelgangepithel  
3850Spermien  
3852Thyreoglobulin  
3853zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA)  
3854Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese30034,20
Katalog  
 Antikörper gegen  
3857DNS  
3858Histone  
3859Ribonukleoprotein (RNP)  
3860SM-Antigen  
3861SS-A-Antigen  
3862SS-B-Antigen  
3863Scl-70-Antigen  
3864Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
Katalog  
 Antikörper gegen  
3868Azetylcholinrezeptoren  
3869Cardiolipin (IgG- oder IgM-Fraktion), je Fraktion  
3870Interferon alpha  
3871Mikrosomen (Thyroperoxydase)  
3872Mitochondriale Subformen (AMA-Subformen)  
3873Myeloperoxydase (P-ANCA)  
3874Proteinase 3 (C-ANCA)  
3875Spermien  
3876Thyreoglobulin  
3877Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
3879Untersuchung auf Antikörper gegen TSH-Rezeptor (TRAK) mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -55062,70
3881Zirkulierende Immunkomplexe, Ligandenassayeinschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -29033,06
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutination9010,26
Katalog  
 Antikörper gegen  
3884Fc von IgM (Rheumafaktor)  
3885Thyreoglobulin (Boydentest)  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immundiffusion oder ähnlicher Untersuchungsmethoden18020,52
Katalog  
 Antikörper gegen  
3886Fc von IgM (Rheumafaktor)  
3889Mixed-Antiglobulin-Reaction (MAR-Test) zum Nachweis von Spermien-Antikörpern20022,80
9. Antikörper gegenkörperfremde Antigene  
Allgemeine Bestimmung
Neben den Leistungen nach den Nummer 3892, 3893 nd/oder 3894 sind die Leistungen nach den ummern 3572, 3890 und/oder 3891 nicht errechnungsfähig.
3890Allergenspezifisches Immunglobulin (z.B. IgE), Mischallergentest (z.B. RAST), im Einzelansatz, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, qualitativ, bis zu vier Mischallergenen, je Mischallergen25028,50
3891Allergenspezifisches Immunglobulin (z.B. IgE), Einzelallergentest (z.B. RAST), im Einzelansatz, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, bis zu zehn Einzelallergenen, je Allergen25028,50
3892Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin (z.B. IgE), Einzel- oder Mischallergentest mit mindestens vier deklarierten Allergenen oder Mischallergenen auf einem Träger, je Träger20022,80
3893Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin (z.B. IgE), Einzelallergentest mit mindestens neun deklarierten Allergenen auf einem Träger und Differenzierung nach Einzelallergenen - gegebenenfalls einschließlich semiquantitativer Bestimmung des Gesamt-IgE -, insgesamt50057,--
3894Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin (z.B. IgE), Einzelallergentest mit mindestens zwanzig deklarierten Allergenen auf einem Träger und Differenzierung nach Einzelallergenen - gegebenenfalls einschließlich semiquantitativer Bestimmung des Gesamt-IgE -, insgesamt900102,60
3895Heterophile Antikörper (IgG- oder IgM-Fraktion), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Fraktion1100125,40
3896Untersuchung auf Antikörper gegen Gliadin mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden29033,06
3897Untersuchung auf Antikörper gegen Gliadin mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden51058,14
3898Antikörper gegen Insulin, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
10. Tumormarker  
Allgemeine Bestimmung
Für die mit H3 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3631.H zu beachten.
3900.H3Ca 125, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -30034,20
3901.H3Ca 15-3, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3902.H3Ca 19-9, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -30034,20
3903.H3Ca 50, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3904.H3Ca 72-4, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3905.H3Carcinoembryonales Antigen (CEA), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -25028,50
3906.H3Cyfra 21-1, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3907.H3Neuronenspezifische Enolase (NSE), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3908.H3Prostataspezifisches Antigen (PSA), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -30034,20
3909.H3Squamous cell carcinoma-Antigen (SCC), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3910.H3Thymidinkinase, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3911.H3Tissue-polypeptide-Antigen (TPA), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
11. Nukleinsäuren und ihre Metabolite  
3920Isolierung von humanen Nukleinsäuren aus Untersuchungsmaterial900102,60
3921Verdau (Spaltung) isolierter humaner Nukleinsäuren mit Restriktionsenzymen, je Enzym15017,10
3922Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR)50057,--
3923Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit geschachtelter Polymerasekettenreaktion (nested PCR)1000114,--
3924Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde30034,20
3925Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z.B. Dot-Blot, Slot-Blot)60068,40
3926Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Sequenzermittlung2000228,--
12. Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem  
 3930Antithrombin III, chromogenes Substrat11012,54
3931Antithrombin III, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
3932Blutungszeit606,84
3933Fibrinogen nach Clauss, koagulometrisch10011,40
3934Fibrinogen, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
3935Fibrinogenspaltprodukte, qualitativ12013,68
3936Fibrinogenspaltprodukte, quantitativ25028,50
3937Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest), qualitativ18020,52
3938Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest), quantitativ36041,04
3939Gerinnungsfaktor (II, V, VIII, IX, X), je Faktor46052,44
3940Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor72082,08
3941Gerinnungsfaktor VIII Ag, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden25028,50
3942Gerinnungsfaktor XIII, Untersuchung mittels Monochloressigsäure oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
3943Gerinnungsfaktor XIII, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden25028,50
3944Gewebsplasminogenaktivator (t-PA), chromogenes Substrat30034,20
3945Heparin, chromogenes Substrat14015,96
3946Partielle Thromboplastinzeit (PTT, aPTT), Doppelbestimmung707,98
3947Plasmatauschversuch46052,44
3948Plasminogen, chromogenes Substrat14015,96
3949Plasminogenaktivatorinhibitor (PAI), chromogenes Substrat41046,74
3950Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Faktor48054,72
3951Protein C-Aktivität45051,30
3952Protein C-Konzentration, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3953Protein S-Aktivität45051,30
3954Protein S-Konzentration, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -45051,30
3955Reptilasezeit10011,40
3956Ristocetin-Cofaktor (F VIII Rcof), Agglutination20022,80
3957Thrombelastogramm oder Resonanzthrombogramm18020,52
3958Thrombin-Antithrombin-Komplex (TAT-Komplex), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -48054,72
3959Thrombinkoagulasezeit10011,40
3960Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert), Doppelbestimmung707,98
3961Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren900102,60
3962Thrombozytenausbreitung, mikroskopisch606,84
3963Von Willebrand-Faktor (vWF), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -48054,72
3964C1-Esteraseinhibitor-Aktivität, chromogenes Substrat36041,04
3965C1-Esteraseinhibitor-Konzentration, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden26029,64
3966Gesamtkomplement AH 5060068,40
3967Gesamtkomplement CH 5050057,--
Untersuchungen von Einzelfaktoren des Komplementsystems25028,50
Katalog  
3968Komplementfaktor C3-Aktivität, Lysis  
3969Komplementfaktor C3, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden  
3970Komplementfaktor C4-Aktivität, Lysis  
3971Komplementfaktor C4, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden  
13. Blutgruppenmerkmale, HLA-System  
3980ABO-Merkmale10011,40
3981ABO-Merkmale und Isoagglutinine18020,52
3982ABO-Merkmale, Isoagglutinine und Rhesusfaktor D (D und CDE)30034,20
3983ABO-Merkmale, Isoagglutinine und Rhesusformel (C, c, D, E und e)50057,--
Bestimmung weiterer Blutgruppenmerkmale  
Katalog  
3984im NaCl- oder Albumin-Milieu (z.B. P, Lewis, MNS), je Merkmal12013,68
3985im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) (z.B. C(hoch)w , Kell, D(hoch)u, Duffy), je Merkmal20022,80
3986im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) (z.B. Kidd, Lutheran), je Merkmal36041,04
 Bei den Leistungen nach den Nummern 3984 bis 3986 sind die jeweils untersuchten Merkmale in der Rechnung anzugeben.  
3987Antikörpersuchtest (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit zwei verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest)14015,96
3988Antikörpersuchtest (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit drei und mehr verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest)20022,80
3989Antikörperdifferenzierung (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit mindestens acht, jedoch nicht mehr als zwölf verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 3987 oder 3988, je Test-Erythrozyten-Präparation606,84
3990Antikörpersuchtest (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit zwei verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im NaCl- oder Enzymmilieu707,98
3991Antikörpersuchtest (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit drei und mehr verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im NaCl- oder Enzymmilieu10011,40
3992Antikörperdifferenzierung (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit mindestens acht, jedoch höchstens zwölf verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im NaCl- oder Enzymmilieu im Anschluß an die Leistung nach Nummer 3990 oder 3991, je Test-Erythrozyten-Präparation303,42
3993Bestimmung des Antikörpertiters bei positivem Ausfall eines Antikörpersuchtests (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) im Anschluß an eine der Leistungen nach Nummer 3989 oder 399240045,60
3994Quantitative Bestimmung (Titration) von Antikörpern gegen Erythrozytenantigene (z.B. Kälteagglutinine, Hämolysine) mittels Agglutination, Präzipitation oder Lyse (mit jeweils mindestens vier Titerstufen)14015,96
3995Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden35039,90
3996Quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden60068,40
3997Direkter Anti-Humanglobulin-Test (direkter Coombstest), mit mindestens zwei Antiseren12013,68
3998Anti-Humanglobulin-Test zur Ermittlung der Antikörperklasse mit monovalenten Antiseren im Anschluß an die Leistung nach Nummer 3989 oder 3997, je Antiserum9010,26
3999Antikörper-Elution, Antikörper-Absorption, Untersuchung auf biphasische Kältehämolysine, Säure-Serum-Test oder ähnlich aufwendige Untersuchungen, je Untersuchung36041,04
 Die Art der Untersuchung ist in der Rechnung anzugeben.  
4000Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest20022,80
4001Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest sowie laborinterne Identitätssicherung im ABO-System30034,20
 Die Leistung nach Nummer 4001 ist für die Identitätssicherung im ABO-System am Krankenbett (bedside-test) nicht berechnungsfähig.  
4002Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im NaCl- oder Enzym-Milieu als Kälteansatz unter Einschluß einer Eigenkontrolle10011,40
4003Dichtegradientenisolierung von Zellen, Organellen oder Proteinen, je Isolierung40045,60
4004Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Isolierung der Zellen75085,50
4005Höchstwert für die Leistung nach Nummer 40043000342,--
4006Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest mit mindestens 60 Antiseren nach Isolierung der Zellen, je Antiserum303,42
4007Höchstwert für die Leistung nach Nummer 40063600410,40
4008Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse II mittels molekularbiologischer Methoden (bis zu 15 Sonden), insgesamt2500285,--
4009Subtypisierung der HLA-Antigene der Klasse II mittels molekularbiologischer Methoden (bis zu 40 Sonden), insgesamt2700307,80
4010HLA-Isoantikörpernachweis80091,20
4011Spezifizierung der HLA-Isoantikörper, insgesamt1600182,40
4012Serologische Verträglichkeitsprobe im Gewebe-HLA-System nach Isolierung von Zellen und Organellen75085,50
4013Lymphozytenmischkultur (MLC) bei Empfänger und Spender - einschließlich Kontrollen -4600524,40
4014Lymphozytenmischkultur (MLC) für jede weitere getestete Person2300262,20
14. Hormone und ihre Metabolite, biogene Amine, Rezeptoren  

Allgemeine Bestimmung
Für die mit H4 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3633.H zu beachten.
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -25028,50
Katalog  
4020Cortisol  
4021Follitropin (FSH, follikelstimulierendes Hormon)  
4022.H4Freies Trijodthyronin (fT3)  
4023.H4Freies Thyroxin (fT4)  
4024Humanes Choriongonadotropin (HCG)  
4025Insulin  
4026Luteotropin (LH, luteinisierendes Hormon)  
4027Östriol  
4028Plazentalaktogen (HPL)  
4029.H4T3-Uptake-Test (TBI, TBK)  
4030Thyreoidea stimulierendes Hormon (TSH)  
4031.H4Thyroxin  
4032.H4Trijodthyronin  
4033Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -35039,90
Katalog  
403517-Alpha-Hydroxyprogesteron  
4036Androstendion  
4037Dehydroepiandrosteron (DHEA)  
4038Dehydroepiandrosteronsulfat (DHEAS)  
4039Östradiol  
4040Progesteron  
4041Prolaktin  
4042Testosteron  
4043Wachstumshormon (HGH)  
4044Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -48054,72
Katalog  
4045Aldosteron  
4046C-Peptid  
4047Calcitonin  
4048cAMP  
4049Corticotropin (ACTH)  
4050Erythropoetin  
4051Gastrin  
4052Glukagon  
4053Humanes Choriongonadotropin (HCG), zum Ausschluß einer Extrauteringravidität  
4054Osteocalcin  
4055Oxytocin  
4056Parathormon  
4057Reninaktivität (PRA), kinetische Bestimmung mit mindestens drei Meßpunkten  
4058Reninkonzentration  
4060Somatomedin  
4061Vasopressin (Adiuretin, ADH)  
4062Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -75085,50
Katalog  
4064Gastric inhibitory Polypeptid (GIP)  
4065Gonadotropin-releasing-Hormon (GnRH)  
4066Pankreatisches Polypeptid (PP)  
4067Parathyroid hormone related peptide  
4068Vasoaktives intestinales Polypeptid (VIP)  
4069Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
4070Thyreoglobulin, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve sowie Kontrollansatz für Anti-Thyreoglobulin-Antikörper -900102,60
Hormonbestimmung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, Gaschromatographie oder Säulenchromatographie und Photometrie57064,98
Katalog  
40715-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES)  
4072Adrenalin und/oder Noradrenalin und/oder Dopamin im Plasma oder Urin  
4073Homovanillinsäure im Urin (HVA)  
4074Metanephrine  
4075Serotonin  
4076Steroidprofil  
4077Vanillinmandelsäure (VMA)  
4078Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
4079Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 4071 bis 4078 bei Anwendung der Gaschromatographie-Massenspektrometrie35039,90
40805-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES), Farbreaktion und visuell, qualitativ12013,68
4081Humanes Choriongonadotropin im Urin, Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 500 U/l)12013,68
4082Humanes Choriongonadotropin im Urin (HCG), Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 50 U/l), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -14015,96
4083Luteotropin (LH) im Urin, Agglutination, im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation, je Bestimmung57064,98
4084Gesamt-Östrogene im Urin, photometrisch57064,98
4085Vanillinmandelsäure im Urin (VMA), Dünnschichtchromatographie, semiquantitativ25028,50
4086Östrogenrezeptoren - einschließlich Aufbereitung -1200136,80
4087Progesteronrezeptoren - einschließlich Aufbereitung -1200136,80
4088Andere Hormonrezeptoren (z.B. Androgenrezeptoren) - einschließlich Aufbereitung -1200136,80
4089Tumornekrosefaktorrezeptor (p55), Ligandenassayeinschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - .45051,30
15. Funktionsteste  
Allgemeine Bestimmungen
Wird eine vom jeweils genannten Leistungsumfang abweichende geringere Anzahl von Bestimmungen durchgeführt, so ist nur die Zahl der tatsächlich durchgeführten Einzelleistungen berechnungsfähig. Sind aus medizinischen Gründen über den jeweils genannten Leistungsumfang hinaus weitere Bestimmungen einzelner Meßgrößen erforderlich, so können diese mit entsprechender Begründung als Einzelleistungen gesondert berechnet werden.
4090ACTH-Infusionstest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)50057,--
4091ACTH-Kurztest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)50057,--
4092Clonidintest (Zweimalige Bestimmung von Adrenalin/Noradrenalin im Plasma)1140129,96
4093Cortisoltagesprofil (Viermalige Bestimmung von Cortisol)1000114,--
4094CRF-Test (Dreimalige Bestimmung von Corticotropin und Cortisol)2190249,66
4095D-Xylosetest (Einmalige Bestimmung von Xylose)20022,80
4096Desferioxamintest (Einmalige Bestimmung von Eisen im Urin)12013,68
4097Dexamethasonhemmtest, Kurztest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)50057,--
4098Dexamethasonhemmtest, Verabreichung von jeweils 3 mg Dexamethason an drei aufeinander folgenden Tagen (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)50057,--
4099Dexamethasonhemmtest, Verabreichung von jeweils 9 mg Dexamethason an drei aufeinander folgenden Tagen (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)50057,--
4100Fraktionierte Magensekretionsanalyse mit Pentagastrinstimulation (Viermalige Titration von HCl)28031,92
4101Glukosesuppressionstest (Sechsmalige Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon und Insulin)3840437,76
4102GHRH-Test (Sechsmalige Bestimmung von Wachstumshormon)2100239,40
4103HCG-Test (Zweimalige Bestimmung von Testosteron)70079,80
4104Hungerversuch (Zweimalige Bestimmung von C-Peptid)960109,44
4105Hungerversuch (Zweimalige Bestimmung von Insulin)50057,--
4106Insulinhypoglykämietest (Sechsmalige Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon und Cortisol)3840437,76
4107Laktat-Ischämietest (Fünfmalige Bestimmung von Laktat)900102,60
4108Laktose-Toleranztest (Fünfmalige Bestimmung von Glukose)20022,80
4109LH-RH-Test (Zweimalige Bestimmung von LH und FSH)1000114,--
4110MEGX-Test (Monoethylglycinxylidid) (Zweimalige Bestimmung von MEGX)50057,--
4111Metoclopramidtest (Zweimalige Bestimmung von Prolaktin)70079,80
4112Pentagastrintest (Sechsmalige Bestimmung von Calcitonin)2880328,32
4113Renin-Aldosteron-Stimulationstest (Zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron)1920218,88
4114Renin-Aldosteron-Suppressionstest (Zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron)1920218,88
4115Seitengetrennte Reninbestimmung (Viermalige Bestimmung von Renin)1920218,88
4116Sekretin-Pankreozymin-Evokationstest (Dreimalige Bestimmung von Amylase, Lipase, Trypsin und Bikarbonat)1080123,12
4117TRH-Test (Zweimalige Bestimmung von TSH)50057,--
4118Vitamin A-Resorptionstest (Zweimalige Bestimmung von Vitamin A)72082,08
16. Porphyrine und ihre Vorläufer  
4120Delta-Aminolaevulinsäure (Delta-ALS, Delta-ALA), photometrisch und säulenchromatographisch57064,98
4121Gesamt-Porphyrine, photometrisch25028,50
4122Gesamt-Porphyrine, qualitativ12013,68
4123Porphobilinogen (PBG, Hösch-Test, Schwarz-Watson-Test) mit Rückextraktion, Farbreaktion und visuell, qualitativ606,84
4124Porphobilinogen (PBG), photometrisch und säulenchromatographisch57064,98
4125Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten), Hochdruckflüssigkeitschromatographie, je Material57064,98
4126Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten), Dünnschichtchromatographie, je Material46052,44
17. Spurenelemente, Vitamine  
4130Eisen im Urin, Atomabsorption12013,68
4131Kupfer im Serum oder Plasma404,56
4132Kupfer im Urin, Atomabsorption41046,74
4133Mangan, Atomabsorption, flammenlos41046,74
4134Selen, Atomabsorption, flammenlos41046,74
4135Zink, Atomabsorption9010,26
413825-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D,D(tief)2), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -48054,72
41391,25-Dihydroxy-Vitamin D (1,25-(OH)(tief)2D(tief)3, Calcitriol), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -75085,50
4140Folsäure und/oder Vitamin B12, Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -25028,50
Untersuchung von Vitaminen mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie36041,04
Katalog  
4141Vitamin A  
4142Vitamin E  
Untersuchung von Vitaminen mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie57064,98
Katalog  
414425-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D, D(tief)2)  
4145Vitamin B1  
4146Vitamin B6  
4147Vitamin K  
18. Arzneimittelkonzentrationen, exogene Gifte, Drogen  
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -25028,50
Katalog  
4150Amikacin  
4151Amphetamin  
4152Azetaminophen  
4153Barbiturate  
4154Benzodiazepine  
4155Cannabinoide  
4156Carbamazepin  
4157Chinidin  
4158Cocainmetabolite  
4160Desipramin  
4161Digitoxin  
4162Digoxin  
4163Disopyramid  
4164Ethosuximid  
4165Flecainid  
4166Gentamicin  
4167Lidocain  
4168Methadon  
4169Methotrexat  
4170N-Azetylprocainamid  
4171Netilmicin  
4172Opiate  
4173Phenobarbital  
4174Phenytoin  
4175Primidon  
4176Propaphenon  
4177Salizylat  
4178Streptomycin  
4179Theophyllin  
4180Tobramicin  
4181Valproinsäure  
4182Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
4185Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -30034,20
Untersuchung mittels Ligandenassay - einschließlich vorhergehender Säulentrennung, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -70079,80
Katalog  
4186Amitryptilin  
4187Imipramin  
4188Nortriptylin  
Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos41046,74
Katalog  
4190Aluminium  
4191Arsen  
4192Blei  
4193Cadmium  
4194Chrom  
4195Gold  
4196Quecksilber  
4197Thallium  
4198Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Untersuchung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, je Untersuchung36041,04
Katalog  
4199Amiodarone  
4200Antiepileptika (Ethosuximid und/oder Phenobarbital und/oder Phenytoin und/oder Primidon)  
4201Chinidin  
4202Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Untersuchung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, je Untersuchung45051,30
Katalog  
4203Antibiotika  
4204Antimykotika  
Untersuchung mittels Gaschromatographie, je Untersuchung41046,74
Katalog  
4206Valproinsäure  
4207Ethanol  
4208Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
4209Untersuchung mittels Gaschromatographie nach Säulenextraktion und Derivatisierung zum Nachweis von exogenen Giften, je Untersuchung48054,72
4210Untersuchung von exogenen Giften mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie, Bestätigungsanalyse, je Untersuchung900102,60
4211Ethanol, photometrisch15017,10
4212Exogene Gifte, dünnschichtchromatographisches Screening, qualitativ oder semiquantitativ25028,50
4213Identifikation von exogenen Giften mittels aufwendiger Dünnschichtchromatographie mit standardkorrigierten Rf-Werten, je Untersuchung36041,04
4114Lithium606,84
19. Antikörper gegen Bakterienantigene  
Allgemeine Bestimmung
Die Berechnung einer Gebühr für eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) neben einer Gebühr für eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder einer ähnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulässig.
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)9010,26
Katalog  
 Antikörper gegen  
4220Borrelia burgdorferi  
4221Brucellen  
4222Campylobacter  
4223Francisellen  
4224Legionella pneumophila bis zu fünf Typen, je Typ  
4225Leptospiren  
4226Listerien, je Typ  
4227Rickettsien (Weil-Felix-Reaktion)  
4228Salmonellen-H-Antigene  
4229Salmonellen-O-Antigene  
4230Staphylolysin  
4231Streptolysin  
4232Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)  
4233Yersinien bis zu zwei Typen, je Typ  
4234Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)23026,22
Katalog  
 Antikörper gegen  
4235Agglutinierende Antikörper (WIDAL-Reaktion)  
4236Borrelia burgdorferi  
4237Brucellen  
4238Campylobacter  
4239Francisellen  
4240Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ  
4241Leptospiren  
4242Listerien, je Typ  
4243Rickettsien  
4244Salmonellen-H-Antigene, bis zu zwei Antigenen, je Antigen  
4245Salmonellen-O-Antigene, bis zu vier Antigenen, je Antigen  
4246Staphylolysin  
4247Streptolysin  
4248Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)  
4249Yersinien, bis zu zwei Typen, je Typ  
4250Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden29033,06
Katalog  
 Antikörper gegen  
4251Bordetella pertussis  
4252Borrelia burgdorferi  
4253Chlamydia trachomatis  
4254Coxiella burneti  
4255Legionella pneumophila  
4256Leptospiren (IgA, IgG oder IgM)  
4257Mycoplasma pneumoniae  
4258Rickettsien  
4259Treponema pallidum (IgG und IgM) (FTA-ABS-Test)  
4260Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test)  
4261Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden51058,14
Katalog  
 Antikörper gegen  
4263Bordetella pertussis  
4264Borrelia burgdorferi  
4265Chlamydia trachomatis  
4266Coxiella burneti  
4267Legionella pneumophila  
4268Mycoplasma pneumoniae  
4269Rickettsien  
4270Treponema pallidum (IgG und IgM) (FTA-ABS-Test)  
4271Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test)  
4272Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden80091,20
Katalog  
 Antikörper gegen  
4273Treponema pallidum (IgM) (19S-IgM-FTA-ABS-Test)  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR)25028,50
Katalog  
 Antikörper gegen  
4275Campylobacter  
4276Chlamydia psittaci (Ornithosegruppe)  
4277Chlamydia trachomatis  
4278Coxiella burneti  
4279Gonokokken  
4280Leptospiren  
4281Listerien  
4282Mycoplasma pneumoniae  
4283Treponema pallidum (Cardiolipinreaktion)  
4284Yersinien  
4285Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -35039,90
Katalog  
 Antikörper gegen  
4286Borrelia burgdorferi  
4287Campylobacter  
4288Coxiella burneti  
4289Leptospiren (IgA, IgG oder IgM)  
4290Mycoplasma pneumoniae  
4291Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Bestimmung von Antikörpern mit sonstigen Methoden  
Katalog  
4293Streptolysin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
4294Streptolysin, Hämolysehemmung23026,22
4295Streptokokken-Desoxyribonuklease (Antistreptodornase, ADNAse B), Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden18020,52
4296Streptokokken-Desoxyribonuklease (Antistreptodornase, ADNAse B), Farbreaktion und visuell12013,68
4297Hyaluronidase, Farbreaktion und visuell, qualitativ12013,68
20. Antikörper gegen Virusantigene  
Allgemeine Bestimmung
Die Berechnung einer Gebühr für eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) neben einer Gebühr für eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder einer ähnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulässig.
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)9010,26
Katalog  
 Antikörper gegen  
4300Epstein-Barr-Virus, heterophile Antikörper (Paul-Bunnel-Test)  
4301Röteln-Virus  
4302Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)24027,36
Katalog  
 Antikörper gegen  
4305Epstein-Barr-Virus, heterophile Antikörper (Paul-Bunnel-Test)  
4306Röteln-Virus  
4307Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.  
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden29033,06
Katalog  
 Antikörper gegen  
4310Adenoviren  
4311Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)  
4312Epstein-Barr-Virus Capsid (IgG)  
4313Epstein-Barr-Virus Capsid (IgM)  
4314Epstein-Barr-Virus Early Antigen diffus  
4315Epstein-Barr-Virus Early Antigen restricted  
4316Epstein-Barr-Virus Nukleäres Antigen (EBNA)  
4317FSME-Virus  
4318Herpes simplex-Virus 1 (IgG)  
4319Herpes simplex-Virus 1 (IgM)  
4320Herpes simplex-Virus 2 (IgG)  
4321Herpes simplex-Virus 2 (IgM)  
4322HIV 1  
4323HIV 2  
4324Influenza A-Virus  
4325Influenza B-Virus  
4327Masern-Virus  
4328Mumps-Virus  
4329Parainfluenza-Virus 1  
4330Parainfluenza-Virus 2  
4331Parainfluenza-Virus 3  
4332Respiratory syncytial virus  
4333Tollwut-Virus  
4334Varizella-Zoster-Virus  
4335Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden51058,14
Katalog  
 Antikörper gegen  
4337Adenoviren  
4338Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)  
4339Epstein-Barr-Virus Capsid (IgG)  
4340Epstein-Barr-Virus Capsid (IgM)  
4341Epstein-Barr-Virus Early Antigen diffus  
4342Epstein-Barr-Virus Early Antigen restricted  
4343Epstein-Barr-Virus Nukleäres Antigen (EBNA)  
4344FSME-Virus  
4345Herpes simplex-Virus 1 (IgG)  
4346Herpes simplex-Virus 1 (IgM)  
4347Herpes simplex-Virus 2 (IgG)  
4348Herpes simplex-Virus 2 (IgM)  
4349HIV 1  
4350HIV 2  
4351Influenza A-Virus  
4352Influenza B-Virus  
4353Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus  
4354Masern-Virus  
4355Mumps-Virus  
4356Parainfluenza-Virus 1  
4357Parainfluenza-Virus 2  
4358Parainfluenza-Virus 3  
4359Respiratory syncytial virus  
4360Röteln-Virus  
4361Tollwut-Virus  
4362Varizella-Zoster-Virus  
4363Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR)25028,50
Katalog  
 Antikörper gegen  
4365Adenoviren  
4366Coronaviren  
4367Influenza A-Virus  
4368Influenza B-Virus  
4369Influenza C-Virus  
4370Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus  
4371Parainfluenza-Virus 1  
4371aParainfluenza-Virus 2  
4372Parainfluenza-Virus 3  
4373Polyomaviren  
4374Reoviren  
4375Respiratory syncytial virus  
4376Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -24027,36
Katalog  
 Antikörper gegen  
4378Cytomegalie-Virus (IgG und IgM)  
4379FSME-Virus (IgG und IgM)  
4380HBe-Antigen (IgG und IgM)  
4381HBs-Antigen  
4382Hepatitis A-Virus (IgG und IgM)  
4383Hepatitis A-Virus (IgM)  
4384Herpes simplex-Virus (IgG und IgM)  
4385Masern-Virus (IgG und IgM)  
4386Mumps-Virus (IgG und IgM)  
4387Röteln-Virus (IgG und IgM)  
4388Varizella-Zoster-Virus (IgG und IgM)  
4389Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -30034,20
Katalog  
 Antikörper gegen  
4390Cytomegalie-Virus (IgM)  
4391Epstein-Barr-Virus (IgG und IgM)  
4392FSME-Virus (IgM)  
4393HBc-Antigen (IgG und IgM)  
4394Herpes simplex-Virus (IgM)  
4395HIV  
4396Masern-Virus (IgM)  
4397Mumps-Virus (IgM)  
4398Röteln-Virus (IgM)  
4399Varizella-Zoster-Virus (IgM)  
4400Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -35039,90
Katalog  
 Antikörper gegen  
4402HBc-Antigen (IgM)  
4403HBe-Antigen (IgM)  
4404Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -  
Katalog  
 Antikörper gegen  
4405Delta-Antigen80091,20
4406Hepatitis C-Virus40045,60
Bestimmung von Antikörpern mittels anderer Methoden80091,20
Katalog  
 Antikörper gegen  
4408Hepatitis C-Virus, Immunoblot  
4409HIV, Immunoblot  
21. Antikörper gegen Pilzantigene  
Allgemeine Bestimmung
Die Berechnung einer Gebühr für eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) neben einer Gebühr für eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder einer ähnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulässig.
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden29033,06
Katalog  
 Antikörper gegen  
4415Candida albicans  
4416Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden51058,14
Katalog  
 Antikörper gegen  
4418Candida albicans  
4419Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)9010,26
Katalog  
 Antikörper gegen  
4421Aspergillus  
4422Candida albicans  
4423Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)24027,36
Katalog  
 Antikörper gegen  
4425Aspergillus  
4426Candida albicans  
4427Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
22. Antikörper gegen Parasitenantigene
Allgemeine Bestimmung
Die Berechnung einer Gebühr für eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) neben einer Gebühr für eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder einer ähnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulässig.
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)9010,26
Katalog  
 Antikörper gegen  
4430Echinokokken  
4431Schistosomen  
4432Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)24027,36
Katalog  
 Antikörper gegen  
4435Echinokokken  
4436Schistosomen  
4437Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden29033,06
Katalog  
 Antikörper gegen  
4440Entamoeba histolytica  
4441Leishmanien  
4442Plasmodien  
4443Pneumocystis carinii  
4444Schistosomen  
4445Toxoplasma gondii  
4446Trypanosoma cruzi  
4447Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden51058,14
Katalog  
 Antikörper gegen  
4448Entamoeba histolytica  
4449Leishmanien  
4450Pneumocystis carinii  
4451Plasmodien  
4452Schistosomen  
4453Toxoplasma gondii  
4454Trypanosoma cruzi  
4455Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR)25028,50
Katalog  
 Antikörper gegen  
4456Echinokokken  
4457Entamoeba histolytica  
4458Leishmanien  
4459Toxoplasma gondii  
4460Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -23026,22
Katalog  
 Antikörper gegen  
4461Toxoplasma gondii  
4462Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -35039,90
Katalog  
 Antikörper gegen  
4465Entamoeba histolytica  
4466Leishmanien  
4467Schistosomen  
4468Toxoplasma gondii  
4469Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern  
Allgemeine Bestimmung
Werden Untersuchungen berechnet, die im methodischen Aufwand mit im Leistungstext konkret benannten Untersuchungen vergleichbar sind, so muß die Art der berechneten Untersuchungen genau bezeichnet werden.
1. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Bakterien  
a. Untersuchungen im Nativmaterial  
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial mittels Agglutination, je Antiserum13014,82
Katalog  
4500Betahämolysierende Streptokokken Typ B  
4501Hämophilus influenzae Kapseltyp b  
4502Neisseria meningitidis Typen A und B  
4503Streptococcus pneumoniae  
4504Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich einfacher Anfärbung -, qualitativ, je Untersuchung9010,26
Katalog  
4506Methylenblaufärbung  
4508Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich aufwendiger Anfärbung -, qualitativ, je Untersuchung11012.54
Katalog  
4510Giemsafärbung (Punktate)  
4511Gramfärbung (Liquor-, Blut-, Punktat-, Sputum-, Eiter- oder Urinausstrich, Nasenabstrich)  
4512Ziehl-Neelsen-Färbung  
4513Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien – einschließlich Anfärbung mit Fluorochromen -, qualitativ, je Untersuchung16018,24
Katalog  
4515Auraminfärbung  
4516Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
4518Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum25028,50
 Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4518 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.  
Qualitative Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Untersuchung25028,50
Katalog  
4520Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B  
4521Enteropathogene Escherichia coli-Stämme  
4522Legionellen  
4523Neisseria meningitidis  
4524Neisseria gonorrhoeae  
4525Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.  
b. Züchtung/Gewebekultur  
4530Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium809,12
 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4530 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.  
4531Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung bei besonderer Temperatur, je Nährmedium10011,40
 Eine mehr als dreimalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4531 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.  
4532Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in CO2-Atmosphäre je Nährmedium10011,40
4533Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atomsphäre, je Nährmedium25028,50
 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4533 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.  
4538Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektivoder Anreicherungsmedien, aerob (z.B. Blutagar mit Antibiotikazusätzen, Schokoladen-, Yersinien-, Columbia-, Kochsalz-Mannit-Agar, Thayer-Martin-Medium), je Nährmedium12013,68
 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4538 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.  
4539Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch besonders aufwendige Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien (z.B. Campylobacter-, Legionellen-, Mycoplasmen-, Clostridium difficile-Agar), je Nährmedium25028,50
 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4539 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.  
4540Anzüchtung von Mykobakterien mit mindestens zwei festen und einem flüssigen Nährmedium, je Untersuchungsmaterial40045,60
4541Untersuchung zum Nachweis von Chlamydien durch Anzüchtung auf Gewebekultur, je Ansatz35039,90
4542Untersuchung zum Nachweis von bakteriellen Toxinen durch Anzüchtung auf Gewebekultur, je Untersuchung25028,50
4543Untersuchung zum Nachweis von bakteriellen Toxinen durch Anzüchtung auf Gewebekultur mit Spezifitätsprüfung durch Neutralisationstest, je Untersuchung50057,--
c. Identifizierung/Typisierung  
4545Orientierende Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit einfachen Verfahren (z.B. Katalase-, Optochin-, Oxidase-, Galle-, Klumpungstest), je Test und Keim606,84
4546Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit aufwendigeren Verfahren (z.B. Äskulinspaltung, Methylenblau-, Nitratreduktion, Harnstoffspaltung, Koagulase-, cAMP-, O-F-, Ammen-, DNAase-Test), je Test und Keim12013,68
4547Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit Mehrtestverfahren (z.B. Kombination von Zitrat-, Kligler-, SIM-Agar), je Keim12013,68
4548Identifizierung, Untersuchung von aerob angezüchteten Bakterien mittels bunter Reihe (bis zu acht Reaktionen), je Keim16018,24
4549Identifizierung, Untersuchung von aerob angezüchteten Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe - mindestens zwanzig Reaktionen -, je Keim24027,36
4550Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Keim33037,62
4551Identifizierung, Untersuchung von Mykobakterium tuberkulosis-Komplex mittels biochemischer Reaktionen30034.20
 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4551 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.  
Lichtmikroskopische Untersuchung angezüchteter Bakterien - einschließlich Anfärbung -, qualitativ, je Untersuchung606,84
Katalog  
4553Gramfärbung (Bakterienkulturausstrich)  
4554Neisser-Färbung (Bakterienkulturausstrich)  
4555Ziehl-Neelsen-Färbung (Bakterienkulturausstrich)  
4556Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben.  
4560Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung von angezüchteten Bakterien - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum29033,06
 Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, qualitativ, je Untersuchung25028,50
Katalog  
4561Beta-hämolysierende Streptokokken  
4562Enteropathogene Escherichia coli-Stämme  
4563Legionellen  
4564Neisseria meningitidis  
4565Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.  
 Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil mittels Gaschromatographie, je Untersuchung41046,74
Katalog  
4567Anaerobier  
4568Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.  
4570Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil (z.B. Fettsäurenprofil) mittels Gaschromatographie - einschließlich aufwendiger Probenvorbereitung (z.B. Extraktion) und Derivatisierungsreaktion -, je Untersuchung57064,98
4571Untersuchung von angezüchteten Bakterien mittels chromatographischer Analyse struktureller Komponenten, je Untersuchung57064,98
Untersuchung von angezüchteten Bakterien mittels Agglutination (bis zu höchstens 15 Antiseren je Keim), je Antiserum12013,68
Katalog  
4572Beta-hämolysierende Streptokokken  
4573Escherichia coli  
4574Salmonellen  
4575Shigellen  
4576Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.  
Untersuchung durch Phagentypisierung von angezüchteten Bakterien (Bacteriocine oder ähnliche Methoden), je Untersuchung25028,50
Katalog  
4578Brucellen  
4579Pseudomonaden  
4580Staphylokokken  
4581Salmonellen  
4582Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.  
4584Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Bakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und Nachweis von Substratverbrauch oder Reaktionsprodukten durch photometrische, spektrometrische oder elektrochemische Messung (z.B. teil- oder vollmechanisierte Geräte für Blutkulturen), je Untersuchung25028,50
4585Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Mykobakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und photometrische, elektrochemische oder radiochemische Messung (z.B. teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung35039,90
d. Toxinnachweis  
 Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Untersuchung25028,50
Katalog  
4590Clostridium difficile, tetani oder botulinum  
4591Enteropathogene Escherichia coli-Stämme  
4592Staphylococcus aureus  
4593Vibrionen  
4594Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.  
Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen oder -toxinen durch Präzipitation im Agargel mittels Antitoxinen, je Untersuchung25028,50
Katalog  
4596Clostridium botulinum  
4597Corynebacterium diphtheriae  
4598Staphylokokkentoxin  
4599Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.  
4601Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen durch Inokulation in Versuchstiere, je Untersuchung50057,--
 Eine mehr als dreimalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4601 im Behandlungsfall ist nicht zulässig.  
Kosten für Versuchstiere sind nicht gesondert berechnungsfähig.  
e. Keimzahl, Hemmstoffe  
4605Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl mittels Eintauchobjektträgerkultur (z.B. Cult-dip Plus (R), Dip-Slide (R), Uricount (R), Uricult (R), A* Uriline (R), A* Urotube (R)), semiquantitativ, je Urinuntersuchung606,84
4606Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl in Flüssigkeiten mittels Oberflächenkulturen oder Plattengußverfahren nach quantitativer Aufbringung des Untersuchungsmaterials, je Untersuchungsmaterial25028,50
4607Untersuchung zum Nachweis von Hemmstoffen, je Material606,84
f. Empfindlichkeitstestung  
4610Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativem Agardiffusionstest und trägergebundenen Testsubstanzen (Plättchentest), je geprüfter Substanz202,28
 Eine mehr als sechzehnmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4610 ist in der Rechnung zu begründen.  
4611Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika nach der Break-Point-Methode, bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz303,42
4612Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativem Antibiotikadilutionstest (Agardilution oder MHK-Bestimmung), bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz505,70
4613Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativer Bestimmung der minimalen mikrobiziden Antibiotikakonzentration (MBC), bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz758,55
4614Untersuchung zur quantitativen Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika durch Anzüchtung in entsprechenden Flüssigmedien und photometrische, turbidimetrische oder nephelometrische Messung (teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung25028,50
2. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Viren  
a. Untersuchungen im Nativmaterial  
 Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Latex-Agglutination), je Untersuchung606,84
Katalog  
4630Rota-Viren  
4631Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.  
Lichtmikroskopische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Einschluß- oder Elementarkörperchen aus Zellmaterial - einschließlich Anfärbung -, qualitativ, je Untersuchung809,12
Katalog  
4633Herpes simplex Viren  
4634Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.  
4636Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Viren -einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum29033,06
4637Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren im Nativmaterial, je Untersuchung3180362,52
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial, je Untersuchung25028,50
Katalog  
4640Adeno-Viren  
4641Hepatitis A-Viren  
4642Hepatitis B-Viren (HBe-Antigen)  
4643Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)  
4644Influenza-Viren  
4645Parainfluenza-Viren  
4646Rota-Viren  
4647Respiratory syncytial virus  
4648Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.  
b. Züchtung  
4655Untersuchung zum Nachweis von Viren durch Anzüchtung auf Gewebekultur oder Gewebesubkultur, je Ansatz45051,30
c. Identifizierung, Charakterisierung  
Allgemeine Bestimmungen
Die zur Identifizierung geeigneten Verfahren können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn zuvor im Rahmen der Leistung nach Nummer 4655 ein positiver Nachweis gelungen ist und die Charakterisierung nach der Leistung nach Nummer 4665 durchgeführt wurde. Es können jedoch nicht mehr als zwei Verfahren nach den Nummern 4666 bis 4671 zur Identifizierung berechnet werden.
4665Untersuchung zur Charakterisierung von Viren mittels einfacher Verfahren (z.B. Ätherresistenz, Chloroformresistenz, pH3-Test), je Ansatz25028,50
4666Identifizierung von Viren durch aufwendigere Verfahren (Hämabsorption, Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung), je Ansatz25028,50
4667Identifizierung von Viren durch Neutralisationstest, je Untersuchung25028,50
4668Identifizierung von Virus-Antigenen durch Immunoblotting, je Untersuchung33037,62
4670Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur Identifizierung von Viren - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum29033,06
4671Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren nach Anzüchtung, je Untersuchung3180362,52
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung25028,50
Katalog  
4675Adeno-Viren  
4676Influenza-Viren  
4677Parainfluenza-Viren  
4678Rota-Viren  
4679Respiratory syncytial virus  
4680Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.  
3. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Pilzen  
a. Untersuchungen im Nativmaterial  
Untersuchungen zum Nachweis von Pilzantigenen mittels Agglutination, je Antiserum12013,68
Katalog  
4705Aspergillus  
4706Candida  
4707Kryptokokkus neoformans  
4708Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Pilze sind in der Rechnung anzugeben.  
4710Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen ohne Anfärbung im Nativmaterial, je Material809,12
4711Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (z.B. Kalilauge) oder aufwendigerer Anfärbung (z.B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung), je Material12013,68
4712Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum29033,06
4713Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Pilzantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Untersuchung25028,50
b. Züchtung  
4715Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf einfachen Nährmedien (z.B. Sabouraud-Agar), je Nährmedium10011,40
 Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4715 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.  
4716Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf aufwendigeren Nährmedien (z.B. Antibiotika-, Wuchsstoffzusatz), je Nährmedium12013,68
Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4716 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.  
4717Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z.B. Harnstoff-, Stärkeagar), je Nährmedium12013,68
Eine mehr als dreimalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4717 je Pilz ist nicht zulässig.  
c. Identifizierung/Charakterisierung  
4720Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren bis zu fünf Reaktionen, je Pilz12013,68
4721Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren mit mindestens sechs Reaktionen, je Pilz25028,50
4722Lichtmikroskopische Identifizierung angezüchteter Pilze - einschließlich Anfärbung (z.B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung) -, je Untersuchung12013,68
4723Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur Identifizierung angezüchteter Pilze - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum29033,06
4724Untersuchung zur Identifizierung von Antigenen angezüchteter Pilze mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Untersuchung25028,50
d. Empfindlichkeitstestung  
4727Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels trägergebundener Testsubstanzen, je Pilz12013,68
4728Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels Reihenverdünnungstest, je Reihenverdünnungstest25028,50
4. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Parasiten  
a. Untersuchungen im Nativmaterial oder nach Anreicherung  
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) -, qualitativ, je Untersuchung12013,68
Katalog  
4740Amöben  
4741Lamblien  
4742Sarcoptes scabiei (Krätzmilbe)  
4743Trichomonaden  
4744Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier  
4745Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.  
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) -, nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung16018,24
Katalog  
4747Amöben  
4748Lamblien  
4749Trichomonaden  
4750Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier  
4751Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.  
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten - einschließlich aufwendigerer Anfärbung -, qualitativ, je Untersuchung25028,50
Katalog  
4753Giemsafärbung (Blutausstrich) (z.B. Malariaplasmodien)  
4754Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.  
4756Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) oder speziellen Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast), nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (z.B. Schlüpfversuch, Formalin-Äther-Verfahren), qualitativ, je Untersuchung20022,80
4757Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugolfärbung- oder Methylenblaufärbung) oder speziellen Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast), nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (z.B. Schlüpfversuch, Formalin-Äther-Verfahren), quantitativ (z.B. Filtermethode, Zählkammer), je Untersuchung25028,50
4758Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten im Nativmaterial - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum29033,06
4759Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von Parasitenantigenen im Nativmaterial, je Untersuchung25028,50
b. Züchtung  
Untersuchung zum Nachweis von Parasiten durch Züchtung auf Kulturmedien, je Untersuchung25028,50
Katalog  
4760Amöben  
4761Lamblien  
4762Trichomonaden  
4763Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.  
c. Identifizierung  
Lichtmikroskopische Untersuchung zur Identifizierung von Parasiten nach Anzüchtung, je Untersuchung12013,68
Katalog  
4765Trichomonaden  
4766Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.  
4768Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von Parasitenantigenen, je Untersuchung25028,50
d. Xenodiagnostische Untersuchungen  
Xenodiagnostische Untersuchung zum Nachweis von parasitären Krankheitserregern, je Untersuchung25028,50
Katalog  
4770Trypanosoma cruzi  
4771Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.  
5. Untersuchungen zur molekularbiologischen Identifizierung von Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten  
Allgemeine Bestimmung
Bei der Berechnung der Leistungen nach den Nummern 4780 bis 4787 ist die Art des untersuchten Materials (Nativmaterial oder Material nach Anzüchtung) sowie der untersuchte Mikroorganismus (Bakterium, Virus, Pilz oder Parasit) in der Rechnung anzugeben.
4780Isolierung von Nukleinsäuren900102,60
4781Verdau (Spaltung) isolierter Nukleinsäuren mit Restriktionsenzymen, je Enzym15017,10
4782Enzymatische Transkription von RNA mittels reverser Transkriptase50057,--
4783Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR)50057,--
4784Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit geschachtelter Polymerasekettenreaktion (nested PCR)1000114,--
4785Identifizierung von Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde30034,20
4786Trennung von Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z.B. Dot-Blot, Slot-Blot)60068,40
4787Identifizierung von Nukleinsäurefragmenten durch Sequenzermittlung2000228,--
N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik  
I. Histologie  
4800Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials21724,74
4801Histologische Untersuchung und Begutachtung mehrerer Zupfpräparate aus der Magen- oder Darmschleimhaut28932,95
4802Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung desselben (z.B. Knochen mit Entkalkung)28932,95
4810Histologische Untersuchung eines Materials und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik28932,95
4811Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials (z.B. Portio, Zervix, Bronchus) anhand von Schnittserien bei zweifelhafter oder positiver Zytologie28932,95
4815Histologische Untersuchung und Begutachtung von Organbiopsien (z.B. Leber, Lunge, Niere, Milz, Knochen, Lymphknoten) unter Anwendung histochemischer oder optischer Sonderverfahren (Elektronen-Interferenz-, Polarisationsmikroskopie)35039,90
4816Histologische Sofortuntersuchung und -begutachtung während einer Operation (Schnellschnitt)25028,50
II. Zytologie  
4850Zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -879,92
 Neben der Leistung nach Nummer 4850 ist die Leistung nach Nummer 297 nicht berechnungsfähig.  
4851Zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik als Durchmusterung der in zeitlichem Zusammenhang aus einem Untersuchungsgebiet gewonnenen Präparate (z.B. aus dem Genitale der Frau) - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -13014,82
 Neben der Leistung nach Nummer 4851 ist die Leistung nach Nummer 4850 bei Untersuchungen aus demselben Material nicht berechnungsfähig.  
4852Zytologische Untersuchung von z.B. Punktaten, Sputum, Sekreten, Spülflüssigkeiten mit besonderen Aufbereitungsverfahren - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -, je Untersuchungsmaterial17419,84
4860Mikroskopische Differenzierung von Haaren und deren Wurzeln (Trichogramm) - einschließlich Epilation und Aufbereitung sowie gegebenenfalls einschließlich Färbung -, auch mehrere Präparate16018,24
III. Zytogenetik  
4870Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf X-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden -gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme - .27331,12
4871Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden -gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme - .28932,95
4872Chromosomenanalyse, auch einschließlich vorangehender kurzzeitiger Kultivierung -gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme - .1950222,30
4873Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelien einschließlich vorangehender Kultivierung und langzeitiger Subkultivierung - gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme -3030345,42
O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie  
I. Strahlendiagnostik  
Allgemeine Bestimmungen
1.
Mit den Gebühren sind alle Kosten (auch für Dokumentation und Aufbewahrung der Datenträger) abgegolten.
2.
Die Leistungen für Strahlendiagnostik mit Ausnahme der Durchleuchtung(en) (Nummer 5295) sind nur bei Bilddokumentation auf einem Röntgenfilm oder einem anderen Langzeitdatenträger berechnungsfähig.
3.
Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose ist Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig.
4.
Die Beurteilung von Röntgenaufnahmen (auch Fremdaufnahmen) als selbständige Leistung ist nicht berechnungsfähig.
5.
Die nach dem Strahlenschutzgesetz und den auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen notwendige ärztliche Überprüfung der Indikation und des Untersuchungsumfangs ist auch im Überweisungsfall Bestandteil der Leistungen des Abschnitts O und mit den Gebühren abgegolten.
6.
Die Leistungen nach den Nummern 5011, 5021, 5031, 5101, 5106, 5121, 5201, 5267, 5295, 5302, 5305, 5308, 5311, 5318, 5331, 5339, 5376 und 5731 dürfen unabhängig von der Anzahl der Ebenen, Projektionen, Durchleuchtungen bzw. Serien insgesamt jeweils nur einmal berechnet werden.
7.
Die Kosten für Kontrastmittel auf Bariumbasis und etwaige Zusatzmittel für die Doppelkontrastuntersuchung sind in den abrechnungsfähigen Leistungen enthalten.
1. Skelett
Allgemeine Bestimmung
Neben den Leistungen nach den Nummern 5050, 5060 und 5070 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302, 372, 373, 490, 491 und 5295 nicht berechnungsfähig.
Zähne  
5000Zähne, je Projektion505,70
 Werden mehrere Zähne mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so darf die Leistung nach Nummer 5000 nur einmal und nicht je aufgenommenem Zahn berechnet werden.  
5002Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers25028,50
5004Panoramaschichtaufnahme der Kiefer40045,60
Finger oder Zehen  
5010jeweils in zwei Ebenen18020,52
5011ergänzende Ebene(n)606,84
 Werden mehrere Finger oder Zehen mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt. so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5010 und 5011 nur einmal und nicht je aufgenommenem Finger oder Zehen berechnet werden.  
Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe  
5020jeweils in zwei Ebenen22025,08
5021ergänzende Ebene(n)809,12
 Werden mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt. so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5020 und 5021 nur einmal und nicht je aufgenommenem Skeletteil berechnet werden.  
Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganze Hand oder ganzer Fuß, Gelenke der Schulter, Schlüsselbein, Beckenteilaufnahme, Kreuzbein oder Hüftgelenk  
5030jeweils in zwei Ebenen36041,04
5031ergänzende Ebene(n)10011,40
 Werden mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5030 und 5031 nur einmal und nicht je aufgenommenem Skeletteil berechnet werden.  
5035Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil16018,24
 Die Leistung nach Nummer 5035 ist je Skeletteil und Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Das untersuchte Skeletteil ist in der Rechnung anzugeben.  
 Die Leistung nach Nummer 5035 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5000 bis 5031 und 5037 bis 5121 nicht berechnungsfähig.  
5037Bestimmung des Skelettalters - gegebenenfalls einschließlich Berechnung der prospektiven Endgröße, einschließlich der zugehörigen Röntgendiagnostik und gutachterlichen Beurteilung -30034,20
5040Beckenübersicht30034,20
5041Beckenübersicht bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr20022,80
5050Kontrastuntersuchung eines Hüftgelenks, Kniegelenks oder Schultergelenks, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung - gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -950108,30
5060Kontrastuntersuchung eines Kiefergelenks, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung - gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -50057,--
5070Kontrastuntersuchung der übrigen Gelenke, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung - gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -, je Gelenk40045,60
5090Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen40045,60
5095Schädelteile in Spezialprojektionen, je Teil20022,80
5098Nasennebenhöhlen - gegebenenfalls auch in mehreren Ebenen -26029,64
5100Halswirbelsäule, in zwei Ebenen30034,20
5101ergänzende Ebene(n)16018,24
5105Brust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen, je Teil40045,60
5106ergänzende Ebene(n)18020,52
5110Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität50057,--
5111ergänzende Ebene(n)20022,80
 Die Leistung nach Nummer 5111 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.  
 Die Leistungen nach den Nummern 5110 und 5111 sind neben den Leistungen nach den Nummern 5010, 5011, 5020, 5021, 5030 und 5031 nicht berechnungsfähig.  
 Die Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nummern 5100, 5105 und 5110 bedarf einer besonderen Begründung.  
5115Untersuchung von Teilen der Hand oder des Fußes mittels Feinstfokustechnik (Fokusgröße maximal 0,2 mm) oder Xeroradiographietechnik zur gleichzeitigen Beurteilung von Knochen und Weichteilen, je Teil40045,60
5120Rippen einer Thoraxhälfte, Schulterblatt oder Brustbein, in einer Ebene26029,64
5121ergänzende Ebene(n)14015,96
2. Hals- und Brustorgane  
5130Halsorgane oder Mundboden - gegebenenfalls in mehreren Ebenen -28031,92
5135Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene28031,92
 Die Leistung nach Nummer 5135 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.  
5137Brustorgane-Übersicht - gegebenenfalls einschließlich Breischluck und Durchleuchtung(en) -, in mehreren Ebenen45051,30
5139Teil der Brustorgane18020,52
 Die Berechnung der Leistung nach Nummer 5139 neben den Leistungen nach den Nummern 5135, 5137 und/oder 5140 ist in der Rechnung zu begründen.  
5140Brustorgane, Übersicht im Mittelformat10011,40
3. Bauch- und Verdauungsorgane  
5150Speiseröhre, gegebenenfalls einschließlich ösophago-gastraler Übergang, Kontrastuntersuchung (auch Doppelkontrast) -einschließlich Durchleuchtung(en) -, als selbständige Leistung55062,70
5157Oberer Verdauungstrakt (Speiseröhre, Magen, Zwölffingerdarm und oberer Abschnitt des Dünndarms), Monokontrastuntersuchung -einschließlich Durchleuchtung(en) -70079,80
5158Oberer Verdauungstrakt (Speiseröhre, Magen, Zwölffingerdarm und oberer Abschnitt des Dünndarms), Kontrastuntersuchung -einschließlich Doppelkontrastdarstellung und Durchleuchtung(en), gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 5150 -1200136,80
5159Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5157 und 5158 bei Erweiterung der Untersuchung bis zum Ileozökalgebiet30034,20
5163Dünndarmkontrastuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endender Sonde -einschließlich Durchleuchtung(en) -1300148,20
5165Monokontrastuntersuchung von Teilen des Dickdarms - einschließlich Durchleuchtung(en) -70079,80
5166Dickdarmdoppelkontrastuntersuchung -einschließlich Durchleuchtung(en) -1400159,60
5167Defäkographie nach Markierung der benachbarten Hohlorgane - einschließlich Durchleuchtung(en) -1000114,--
5168Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken - einschließlich Durchleuchtung(en) -, als selbständige Leistung80091,20
5169Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken - einschließlich Durchleuchtung(en) und einschließlich der Darstellung der gesamten Speiseröhre -1100125,40
5170Kontrastuntersuchung von Gallenblase und/oder Gallenwegen und/oder Pankreasgängen40045,60
5190Bauchübersicht, in einer Ebene oder Projektion30034,20
 Die Leistung nach Nummer 5190 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.  
5191Bauchübersicht, in zwei oder mehr Ebenen oder Projektionen50057,--
5192Bauchteilaufnahme - gegebenenfalls in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen -20022,80
5200Harntraktkontrastuntersuchung - einschließlich intravenöser Verabreichung des Kontrastmittels -60068,40
5201Ergänzende Ebene(n) oder Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5200 -gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -20022,80
5220Harntraktkontrastuntersuchung - einschließlich retrograder Verabreichung des Kontrastmittels, gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -, je Seite30034,20
5230Harnröhren- und/oder Harnblasenkontrastuntersuchung (Urethrozystographie) - einschließlich retrograder Verabreichung des Kontrastmittels, gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -, als selbständige Leistung30034,20
5235Refluxzystographie - einschließlich retrograder Verabreichung des Kontrastmittels, einschließlich Miktionsaufnahmen und gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -, als selbständige Leistung50057,--
5250Gebärmutter- und/oder Eileiterkontrastuntersuchung -einschließlich Durchleuchtung(en) -40045,60
4. Spezialuntersuchungen  
5260Röntgenuntersuchung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln (z.B. Sialographie, Galaktographie, Kavernographie, Vesikulographie) -gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -40045,60
 Die Leistung nach Nummer 5260 ist nicht berechnungsfähig für Untersuchungen des Harntrakts, der Gebärmutter und Eileiter sowie der Gallenblase.  
5265Mammographie einer Seite, in einer Ebene30034,20
 Die Leistung nach Nummer 5265 ist je Seite und Sitzung nur einmal berechnungsfähig.  
5266Mammographie einer Seite, in zwei Ebenen45051,30
5267Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 526615017,10
5280Myelographie75085,50
5285Bronchographie - einschließlich Durchleuchtung(en) -45051,30
5290Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf Strahleneinrichtungen oder Projektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion65074,10
5295Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung24027,36
5298Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie)  
 Der Zuschlag nach Nummer 5298 beträgt 25 v.H. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung.  
5. Angiographie  
Allgemeine Bestimmungen
Die Zahl der Serien im Sinne der Leistungsbeschreibungen der Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 wird durch die Anzahl der Kontrastmittelgaben bestimmt.
Die Leistungen nach den Nummern 5300, 5302, 5303, 5305 bis 5313, 5315, 5316, 5318, 5324, 5325, 5327, 5329 bis 5331, 5338 und 5339 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
5300Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- und/oder Bauchraum, eine Serie2000228,--
5301Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5300, je Serie40045,60
 Bei der angiographischen Darstellung von hirnversorgenden Arterien ist auch die vierte bis sechste Serie jeweils nach Nummer 5301 berechnungsfähig.  
5302Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5300 und 5301, insgesamt60068,40
5303Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- und Bauchraum im zeitlichen Zusammenhang mit einer oder mehreren Leistungen nach den Nummern 5315 bis 5327, eine Serie1000114,--
5304Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5303, je Serie20022,80
 Bei der angiographischen Darstellung von hirnversorgenden Arterien ist auch die vierte bis sechste Serie jeweils nach Nummer 5304 berechnungsfähig.  
5305Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5303 und 5304, insgesamt30034,20
5306Serienangiographie im Bereich des Beckens und beider Beine, eine Serie2000228,--
5307Zweite Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 530660068,40
5308Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5306 und 5307, insgesamt80091,20
 Neben den Leistungen nach den Nummern 5306 bis 5308 sind die Leistungen nach den Nummern 5309 bis 5312 für die Untersuchung der Beine nicht berechnungsfähig.  
 Werden die Leistungen nach den Nummern 5306 bis 5308 im zeitlichen Zusammenhang mit einer oder mehreren Leistung(en) nach den Nummern 5300 bis 5305 erbracht, sind die Leistungen nach den Nummern 5306 bis 5308 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
5309Serienangiographie einer Extremität, eine Serie1800205,20
5310Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5309, insgesamt60068,40
5311Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 5309, eine Serie1000114,--
5312Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5311, insgesamt60068,40
5313Angiographie der Becken- und Beingefäße in Großkassetten-Technik, je Sitzung80091,20
 Die Leistung nach Nummer 5313 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5312 sowie 5315 bis 5339 nicht berechnungsfähig.  
5315Angiokardiographie einer Herzhälfte, eine Serie2200250,80
 Die Leistung nach Nummer 5315 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.  
5316Angiokardiographie beider Herzhälften, eine Serie3000342,--
 Die Leistung nach Nummer 5316 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.  
 Neben der Leistung nach Nummer 5316 ist die Leistung nach Nummer 5315 nicht berechnungsfähig.  
5317Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistungen nach Nummer 5315 oder 5316, je Serie40045,60
5318Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5317, insgesamt60068,40
 Die Leistungen nach den Nummern 5315 bis 5318 sind neben den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5302 sowie 5324 bis 5327 nicht berechnungsfähig.  
5324Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie2400273,60
 Die Leistungen nach den Nummern 5324 und 5325 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.  
5325Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mittels Cinetechnik, eine Serie3000342,--
5326Selektive Koronarangiographie eines oder aller Herzkranzgefäße im Anschluß an die Leistungen nach Nummer 5324 oder 5325, zweite bis fünfte Serie, je Serie40045,60
5327Zusätzliche Linksventrikulographie bei selektiver Koronarangiographie1000114,--
 Die Leistungen nach den Nummern 5324 bis 5327 sind neben den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5302 und 5315 bis 5318 nicht berechnungsfähig.  
5328Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik1200136,80
 Der Zuschlag nach Nummer 5328 ist je Sitzung nur einmal und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
5329Venographie im Bereich des Brust- und Bauchraums1600182,40
5330Venographie einer Extremität75085,50
5331Ergänzende Projektion(en) (insbesondere des zentralen Abflußgebiets) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5330, insgesamt20022,80
5335Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei computergestützter Analyse und Abbildung80091,20
 Der Zuschlag nach Nummer 5335 kann je Untersuchungstag unabhängig von der Anzahl der Einzeluntersuchungen nur einmal und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnet werden.  
5338Lymphographie, je Extremität1000114,--
5339Ergänzende Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5338 - einschließlich Durchleuchtung(en) -, insgesamt25028,50
6. Interventionelle Maßnahmen  
Allgemeine Bestimmung
Die Leistungen nach den Nummern 5345 bis 5356 können je Sitzung nur einmal berechnet werden.
5345Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Arterien mit Ausnahme der Koronararterien - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -2800319,20
 Neben der Leistung nach Nummer 5345 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig.  
 Wurde innerhalb eines Zeitraums von vierzehn Tagen vor Erbringung der Leistung nach Nummer 5345 bereits eine Leistung nach den Nummern 5300 bis 5313 berechnet, darf neben der Leistung nach Nummer 5345 für dieselbe Sitzung eine Leistung nach den Nummern 5300 bis 5313 nicht erneut berechnet werden.  
 Im Falle der Nebeneinanderberechnung der Leistung nach Nummer 5345 neben einer Leistung nach den Nummern 5300 bis 5313 ist in der Rechnung zu bestätigen, daß in den vorhergehenden vierzehn Tagen eine Leistung nach den Nummern 5300 bis 5313 nicht berechnet wurde.  
5346Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5345 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Arterien, insgesamt60068,40
 Neben der Leistung nach Nummer 5346 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig.  
5348Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien -einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -3800433,20
 Neben der Leistung nach Nummer 5348 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig.  
 Wurde innerhalb eines Zeitraums von vierzehn Tagen vor Erbringung der Leistung nach Nummer 5348 bereits eine Leistung nach den Nummern 5315 bis 5327 berechnet, darf neben der Leistung nach Nummer 5348 für dieselbe Sitzung eine Leistung nach den Nummern 5315 bis 5327 nicht erneut berechnet werden. Im Falle der Nebeneinanderberechnung der Leistung nach Nummer 5348 neben einer Leistung nach den Nummern 5315 bis 5327 ist in der Rechnung zu bestätigen, daß in den vorhergehenden vierzehn Tagen eine Leistung nach den Nummern 5315 bis 5327 nicht berechnet wurde.  
5349Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5348 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als einer Koronararterie, insgesamt1000114,--
 Neben der Leistung nach Nummer 5349 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig.  
5351Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348 - bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde -50057,--
5352Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5351 bei Lysebehandlung der hirnversorgenden Arterien1000114,--
5353Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -2000228,--
 Neben der Leistung nach Nummer 5353 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.  
5354Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5353 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen, insgesamt20022,80
 Neben der Leistung nach Nummer 5354 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.  
5355Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -2000228,--
 Neben der Leistung nach Nummer 5355 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5327 nicht berechnungsfähig.  
5356Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation einer Koronararterie - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -2500285,--
 Neben der Leistung nach Nummer 5356 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361, 5295, 5315 bis 5327, 5345, 5353 sowie 5355 nicht berechnungsfähig.  
 Neben der Leistung nach Nummer 5356 ist die Leistung nach Nummer 5355 für Eingriffe an Koronararterien nicht berechnungsfähig.  
5357Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Arterien im Kopf-Halsbereich oder Spinalkanal - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -, je Gefäßgebiet3500399,--
 Neben der Leistung nach Nummer 5357 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5312 nicht berechnungsfähig.  
5358Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) im Kopf-Halsbereich oder Spinalkanal - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -, je Gefäßgebiet4500513,--
 Neben der Leistung nach Nummer 5358 sind die Leistungen nach den Nummern 350, 351, 5295 sowie 5300 bis 5305 nicht berechnungsfähig.  
5359Embolisation der Vena spermatica - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -2500285,--
 Neben der Leistung nach Nummer 5359 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.  
5360Embolisation von Venen - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -2000228,--
 Neben der Leistung nach Nummer 5360 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.  
5361Transhepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und cholangiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -2600296,40
 Neben der Leistung nach Nummer 5361 sind die Leistungen nach den Nummern 370, 5170 sowie 5295 nicht berechnungsfähig.  
7. Computertomographie  
Allgemeine Bestimmungen
Die Leistungen nach den Nummern 5369 bis 5375 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist in der Rechnung gesondert zu begründen. Bei Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist der Höchstwert nach Nummer 5369 zu beachten.
5369Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 53743000342,--
 Die im einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben.  
5370Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich -gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs -2000228,--
5371Computergesteuerte Tomographie im Hals-und/oder Thoraxbereich2300262,20
5372Computergesteuerte Tomographie im Abdominalbereich2600296,40
5373Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten oder Gelenke bzw. Gelenkpaare)1900216,60
5374Computergesteuerte Tomographie der Zwischenwirbelräume im Bereich der Hals-, Brust-und/oder Lendenwirbelsäule - gegebenenfalls einschließlich der Übergangsregionen -1900216,60
5375Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge2000228,--
 Die Leistung nach Nummer 5375 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5371 und 5372 nicht berechnungsfähig.  
5376Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer zusätzlichen Serie (z.B. bei Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High-Resolution-Technik, bei zusätzlichen Kontrastmittelgaben) - zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5375 -50057,--
5377Zuschlag für computergesteuerte Analyse -einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion -80091,20
 Der Zuschlag nach Nummer 5377 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
5378Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen1000114,--
 Neben oder anstelle der computergesteuerten Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen sind die Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5376 nicht berechnungsfähig.  
5380Bestimmung des Mineralgehalts (Osteodensitometrie) von repräsentativen (auch mehreren) Skeletteilen mit quantitativer Computertomographie oder quantitativer digitaler Röntgentechnik30034,20
II. Nuklearmedizin  
Allgemeine Bestimmungen
1.
Szintigraphische Basisleistung ist grundsätzlich die planare Szintigraphie mit der Gammakamera, gegebenenfalls in mehreren Sichten/Projektionen. Bei der Auswahl des anzuwendenden Radiopharmazeutikums sind wissenschaftliche Erkenntnisse und strahlenhygienische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Wiederholungsuntersuchungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nur mit besonderer Begründung und wie die jeweilige Basisleistung berechnungsfähig.
2.
Ergänzungsleistungen nach den Nummern 5480 bis 5485 sind je Basisleistung oder zulässiger Wiederholungsuntersuchung nur einmal berechnungsfähig. Neben Basisleistungen, die quantitative Bestimmungen enthalten, dürfen Ergänzungsleistungen für Quantifizierungen nicht zusätzlich berechnet werden. Die Leistungen nach den Nummern 5473 und 5481 dürfen nicht nebeneinander berechnet werden. Die Leistungen nach den Nummern 5473, 5480, 5481 und 5483 sind nur mit Angabe der Indikation berechnungsfähig.
3.
Die Befunddokumentation, die Aufbewahrung der Datenträger sowie die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose sind Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig.
4.
Die Materialkosten für das Radiopharmazeutikum (Nuklid, Markierungs- oder Testbestecke) sind gesondert berechnungsfähig. Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung und Entsorgung der zur Untersuchung notwendigen Substanzen, die mit ihrer Anwendung verbraucht sind, sind nicht gesondert berechnungsfähig.
5.
Die Einbringung von zur Diagnostik erforderlichen Stoffen in den Körper - mit Ausnahme der Einbringung durch Herzkatheter, Arterienkatheter, Subokzipitalpunktion oder Lumbalpunktion - sowie die gegebenenfalls erforderlichen Entnahmen von Blut oder Urin sind mit den Gebühren abgegolten, soweit zu den einzelnen Leistungen dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist.
6.
Die Einbringung von zur Therapie erforderlichen radioaktiven Stoffen in den Körper - mit Ausnahme der intraartikulären, intralymphatischen, endoskopischen oder operativen Einbringungen des Strahlungsträgers oder von Radionukliden - ist mit den Gebühren abgegolten, soweit zu den einzelnen Leistungen dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist.
7.
Rechnungsbestimmungen
a)
Der Arzt darf nur die für den Patienten verbrauchte Menge an radioaktiven Stoffen berechnen.
b)
Bei der Berechnung von Leistungen nach Abschnitt O II sind die Untersuchungs- und Behandlungsdaten der jeweils eingebrachten Stoffe sowie die Art der ausgeführten Maßnahmen in der Rechnung anzugeben, sofern nicht durch die Leistungsbeschreibung eine eindeutige Definition gegeben ist.
1. Diagnostische Leistungen (In-vivo-Untersuchungen)  
a. Schilddrüse  
5400Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) -gegebenenfalls einschließlich Darstellung dystoper Anteile -35039,90
5401Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) - einschließlich quantitativer Untersuchung -, mit Bestimmung der globalen, gegebenenfalls auch der regionalen Radionuklidaufnahme in der Schilddrüse mit Gammakamera und Meßwertverarbeitungssystem als Jodidclearance-Äquivalent - einschließlich individueller Kalibrierung und Qualitätskontrollen (z.B. Bestimmung der injizierten Aktivität) -1300148,20
5402Radiojodkurztest bis zu 24 Stunden (Schilddrüse) - gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und/oder szintigraphischer Untersuchung(en) -1000114,--
 Die Leistungen nach den Nummern 5400 bis 5402 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.  
5403Radiojodtest (Schilddrüse) vor Radiojodtherapie mit (hoch)131J mit mindestens drei zeitlichen Meßpunkten, davon zwei später als 24 Stunden nach Verabreichung - gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen -1200136,80
 Die Leistungen nach den Nummern 5402 und 5403 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.  
b. Gehirn  
5410Szintigraphische Untersuchung des Gehirns1200136,80
5411Szintigraphische Untersuchung des Liquorraums900102,60
 Für die Leistung nach Nummer 5411 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung(en) des radioaktiven Stoffes.  
c. Lunge  
5415Szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion - mindestens vier Sichten/Projektionen -, insgesamt1300148,20
5416Szintigraphische Untersuchung der Lungenbelüftung mit Inhalation radioaktiver Gase, Aerosole oder Stäube1300148,20
d. Herz  
5420Radionuklidventrikulographie mit quantitativer Bestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe - gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung -1200136,80
5421Radionuklidventrikulographie als kombinierte quantitative Mehrfachbestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung -3800433,20
 Neben der Leistung nach Nummer 5421 ist bei zusätzlicher Erste-Passage-Untersuchung die Leistung nach Nummer 5473 berechnungsfähig.  
5422Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe - gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung -1000114,--
 Die Leistungen nach den Nummern 5422 und 5423 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.  
5423Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation - gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung -2000228,--
5424Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation -gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung -2800319,20
 Neben der Leistung nach Nummer 5424 sind die Leistungen nach den Nummern 5422 und/oder 5423 nicht berechnungsfähig.  
e. Knochen- und Knochenmarkszintigraphie  
5425Ganzkörperskelettszintigraphie, Schädel und Körperstamm in zwei Sichten/Projektionen -einschließlich der proximalen Extremitäten, gegebenenfalls einschließlich der distalen Extremitäten -2250256,50
5426Teilkörperskelettszintigraphie - gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite -1260143,64
5427Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei-Phasenszintigraphie) - mindestens zwei Aufnahmen -40045,60
5428Ganzkörperknochenmarkszintigraphie, Schädel und Körperstamm in zwei Sichten/Projektionen -einschließlich der proximalen Extremitäten, gegebenenfalls einschließlich der distalen Extremitäten -2250256,50
f. Tumorszintigraphie  
Tumorszintigraphie mit radioaktiv markierten unspezifischen Tumormarkern (z.B. Radiogallium oder -thallium), metabolischen Substanzen (auch (hoch)131J), Rezeptorsubstanzen oder monoklonalen Antikörpern  
5430eine Region1200136,80
5431Ganzkörper (Stamm und/oder Extremitäten)2250256,50
 Für die Untersuchung mehrerer Regionen ist die Leistung nach Nummer 5430 nicht mehrfach berechnungsfähig.  
 Für die Leistung nach Nummer 5430 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der Testsubstanz(en).  
 Die Leistungen nach den Nummern 5430 und 5431 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.  
g. Nieren  
5440Nierenfunktionsszintigraphie mit Bestimmung der quantitativen Ganzkörper-Clearance und der Einzelnieren-Clearance - gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und Vergleich mit Standards -2800319,20
5441Perfusionsszintigraphie der Nieren -einschließlich semiquantitativer oder quantitativer Auswertung -1600182,40
5442Statische Nierenszintigraphie60068,40
 Die Leistungen nach den Nummern 5440 bis 5442 sind je Sitzung nur einmal und nicht nebeneinander berechnungsfähig.  
5443Zusatzuntersuchung zu den Leistungen nach Nummer 5440 oder 5441 - mit Angabe der Indikation (z.B. zusätzliches Radionephrogramm als Einzel- oder Wiederholungsuntersuchung, Tiefenkorrektur durch Verwendung des geometrischen Mittels, Refluxprüfung, forcierte Diurese) -70079,80
5444Quantitative Clearanceuntersuchungen der Nieren an Sondenmeßplätzen - gegebenenfalls einschließlich Registrierung mehrerer Kurven und Blutaktivitätsbestimmungen -1000114,--
 Neben der Leistung nach Nummer 5444 ist die Leistung nach Nummer 5440 nicht berechnungsfähig.  
h. Endokrine Organe  
5450Szintigraphische Untersuchung von endokrin aktivem Gewebe - mit Ausnahme der Schilddrüse -1000114,--
 Das untersuchte Gewebe ist in der Rechnung anzugeben.  
 Für die Leistung nach Nummer 5450 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der radioaktiven Substanz(en).  
 Die Leistung nach Nummer 5450 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5430 und 5431 nicht berechnungsfähig.  
i. Gastrointestinaltrakt  
5455Szintigraphische Untersuchung im Bereich des Gastrointestinaltrakts (z.B. Speicheldrüsen, Ösophagus-Passage - gegebenenfalls einschließlich gastralem Reflux und Magenentleerung -, Gallenwege - gegebenenfalls einschließlich Gallenreflux -, Blutungsquellensuche, Nachweis eines Meckel'schen Divertikels)1300148,20
5456Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z.B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), in mehreren Ebenen1300148,20
j. Hämatologie, Angiologie  
5460Szintigraphische Untersuchung von großen Gefäßen und/oder deren Stromgebieten -gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite -900102,60
 Die Leistung nach Nummer 5460 ist neben der Leistung nach Nummer 5473 nicht berechnungsfähig.  
5461Szintigraphische Untersuchung von Lymphabflußgebieten an Stamm und/oder Kopf und/oder Extremitäten - gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite -2200250,80
5462Bestimmung von Lebenszeit und Kinetik zellulärer Blutbestandteile - einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen -2200250,80
5463Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5462, bei Bestimmung des Abbauorts50057,--
Szintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben mit Radiogallium, markierten Eiweißen, Zellen oder monoklonalen Antikörpern  
5465eine Region1260143,64
5466Ganzkörper2250256,50
 (Stamm und Extremitäten) Für die Untersuchung mehrerer Regionen ist die Leistung nach Nummer 5465 nicht mehr berechnungsfähig.  
 Für die Leistungen nach den Nummern 5462 bis 5466 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der Testsubstanz(en).  
k. Resorptions- und Exkretionsteste  
5470Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen (durch Bilanzierung nach radioaktiver Markierung) und/oder von radioaktiv markierten Analoga, in Blut, Urin, Faeces oder Liquor - einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum -950108,30
l. Sonstige  
5472Szintigraphische Untersuchungen (z.B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z.B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle -950108,30
5473Funktionsszintigraphie - einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus ROI und quantifizierender Berechnung (z.B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten, Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster-Radionuklid-Passage) -900102,60
 Die Leistung nach Nummer 5473 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5460 und 5481 nicht berechnungsfähig.  
5474Nachweis inkorporierter unbekannter Radionuklide1350153,90
m. Mineralgehalt  
5475Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im Skelett (Osteodensitometrie) in einzelnen oder mehreren repräsentativen Extremitäten- oder Stammskelettabschnitten mittels Dual-PhotonenAbsorptionstechnik30034,20
n. Ergänzungsleistungen  
Allgemeine Bestimmung
Die Ergänzungsleistungen nach den Nummern 5480 bis 5485 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
5480Quantitative Bestimmung von Impulsen/ Impulsratendichte (Fläche, Pixel, Voxel) mittels Gammakamera mit Meßwertverarbeitung - mindestens zwei ROI -75085,50
5481Sequenzszintigraphie - mindestens sechs Bilder in schneller Folge -68077,52
5483Subtraktionsszintigraphie oder zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung68077,52
5484In-vitro-Markierung von Blutzellen (z.B. Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten), - einschließlich erforderlicher In-vitro-Qualitätskontrollen -1300148,20
5485Messung mit dem Ganzkörperzähler -gegebenenfalls einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren -980111,72
o. Emissions-Computer-Tomographie  
5486Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen1200136,80
5487Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen und regionaler Quantifizierung2000228,--
5488Positronen-Emissions-Tomographie (PET) - gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen -6000684,--
5489Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung - gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen -7500855,--
2. Therapeutische Leistungen (Anwendung offener Radionuklide)  
5600Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen2480282,72
5602Radiophosphortherapie bei Erkrankungen der blutbildenden Organe1350153,90
5603Behandlung von Knochenmetastasen mit knochenaffinen Radiopharmazeutika1080123,12
5604Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane2700307,80
5605Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern2250256,50
5606Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts -einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen -900102,60
 Die Leistung nach Nummer 5606 ist nur bei Zugrundeliegen einer Leistung nach den Nummern 5600, 5603 und/oder 5605 berechnungsfähig.  
5607Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen -einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität -1620184,68
 Die Leistung nach Nummer 5607 ist nur bei Zugrundeliegen einer Leistung nach den Nummern 5600, 5603 und/oder 5605 berechnungsfähig.  
III. Magnetresonanztomographie  
Allgemeine Bestimmungen
Die Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5735 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig. Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 ist in der Rechnung besonders zu begründen. Bei Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 ist der Höchstwert nach Nummer 5735 zu beachten.
5700Magnetresonanztomographie im Bereich des Kopfes - gegebenenfalls einschließlich des Halses -, in zwei Projektionen, davon mindestens eine Projektion unter Einschluß T2-gewichteter Aufnahmen4400501,60
5705Magnetresonanztomographie im Bereich der Wirbelsäule, in zwei Projektionen4200478,80
5715Magnetresonanztomographie im Bereich des Thorax - gegebenenfalls einschließlich des Halses -, der Thoraxorgane und/oder der Aorta in ihrer gesamten Länge4300490,20
5720Magnetresonanztomographie im Bereich des Abdomens und/oder des Beckens4400501,60
5721Magnetresonanztomographie der Mamma(e)4000456,--
5729Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder Abschnitte von Extremitäten2400273,60
5730Magnetresonanztomographie einer oder mehrerer Extremität(en) mit Darstellung von mindestens zwei großen Gelenken einer Extremität4000456,--
 Neben der Leistung nach Nummer 5730 ist die Leistung nach Nummer 5729 nicht berechnungsfähig.  
5731Ergänzende Serie(n) zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 (z.B. nach Kontrastmitteleinbringung, Darstellung von Arterien als MR-Angiographie)1000114,--
5732Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 für Positionswechsel und/oder Spulenwechsel1000114,--
 Der Zuschlag nach Nummer 5732 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
5733Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z.B. Kinetik, 3D-Rekonstruktion)80091,20
 Der Zuschlag nach Nummer 5733 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
5735Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5700 bis 57306000684,--
 Die im einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben.  
IV. Strahlentherapie  
Allgemeine Bestimmungen
1.
Eine Bestrahlungsserie umfaßt grundsätzlich sämtliche Bestrahlungsfraktionen bei der Behandlung desselben Krankheitsfalls, auch wenn mehrere Zielvolumina bestrahlt werden.
2.
Eine Bestrahlungsfraktion umfaßt alle für die Bestrahlung eines Zielvolumens erforderlichen Einstellungen, Bestrahlungsfelder und Strahleneintrittsfelder. Die Festlegung der Ausdehnung bzw. der Anzahl der Zielvolumina und Einstellungen muß indikationsgerecht erfolgen.
3.
Eine mehrfache Berechnung der Leistungen nach den Nummern 5800, 5810, 5831 bis 5833, 5840 und 5841 bei der Behandlung desselben Krankheitsfalls ist nur zulässig, wenn wesentliche Änderungen der Behandlung durch Umstellung der Technik (z.B. Umstellung von Stehfeld auf Pendeltechnik, Änderung der Energie und Strahlenart) oder wegen fortschreitender Metastasierung, wegen eines Tumorrezidivs oder wegen zusätzlicher Komplikationen notwendig werden. Die Änderungen sind in der Rechnung zu begründen.
4.
Bei Berechnung einer Leistung für Bestrahlungsplanung sind in der Rechnung anzugeben: die Diagnose, das/die Zielvolumina, die vorgesehene Bestrahlungsart und -dosis sowie die geplante Anzahl von Bestrahlungsfraktionen.

1. Strahlenbehandlung dermatologischer Erkrankungen  
5800Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie25028,50
 Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5800 umfaßt Angaben zur Indikation und die Beschreibung des zu bestrahlenden Volumens, der vorgesehenen Dosis, der Fraktionierung und der Strahlenschutzmaßnahmen und gegebenenfalls die Fotodokumentation.  
Orthovoltstrahlenbehandlung (10 bis 100 kV Röntgenstrahlen)  
5802Bestrahlung von bis zu zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion20022,80
5803Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion10011,40
 Der Zuschlag nach Nummer 5803 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
 Die Leistungen nach den Nummern 5802 und 5803 sind für die Bestrahlung flächenhafter Dermatosen jeweils nur einmal berechnungsfähig.  
5805Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion1000114,--
5806Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit schnellen Elektronen, je Fraktion2000228,--
2. Orthovolt- oder Hochvoltstrahlenbehandlung  
5810Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5812 und 5813, je Bestrahlungsserie20022,80
 Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5810 umfaßt Angaben zur Indikation und die Beschreibung des zu bestrahlenden Volumens, der vorgesehenen Dosis, der Fraktionierung und der Strahlenschutzmaßnahmen und gegebenenfalls die Fotodokumentation.  
5812Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion19021.66
 Bei Bestrahlung mit einem Telecaesiumgerät wegen einer bösartigen Erkrankung ist die Leistung nach Nummer 5812 je Fraktion zweimal berechnungsfähig.  
5813Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie, je Fraktion900102,60
3. Hochvoltstrahlenbehandlung bösartiger Erkrankungen (mindestens 1 MeV)  
Allgemeine Bestimmungen
Die Leistungen nach den Nummer 5834 bis 5837 sind grundsätzlich nur bei einer Mindestdosis von 1,5 Gy im Zielvolumen berechnungsfähig. Muß diese im Einzelfall unterschritten werden, ist für die Berechnung dieser Leistungen eine besondere Begründung erforderlich.
Bei Bestrahlungen von Systemerkrankungen oder metastasierten Tumoren gilt als ein Zielvolumen derjenige Bereich, der in einem Großfeld (z.B. Mantelfeld, umgekehrtes Y-Feld) bestrahlt werden kann.
Die Kosten für die Anwendung individuell geformter Ausblendungen (mit Ausnahme der Kosten für wiederverwendbares Material) und/oder Kompensatoren oder für die Anwendung individuell gefertigter Lagerungs- und/oder Fixationshilfen sind gesondert berechnungsfähig.
5831Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie1500171,--
 Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5831 umfaßt Angaben zur Indikation und die Beschreibung des Zielvolumens, der Dosisplanung, der Berechnung der Dosis im Zielvolumen, der Ersteinstellung einschließlich Dokumentation (Feldkontrollaufnahme).  
5832Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z.B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie50057,--
 Der Zuschlag nach Nummer 5832 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
5833Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung und Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie2000228,--
 Der Zuschlag nach Nummer 5833 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
5834Bestrahlung mittels Telekobaltgerät mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern - gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen -, je Fraktion72082,08
5835Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5834 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion12013,68
5836Bestrahlung mittels Beschleuniger mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern - gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen -, je Fraktion1000114,--
5837Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5836 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion12013,68
4. Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden  
Allgemeine Bestimmungen
Der Arzt darf nur die für den Patienten verbrauchte Menge an radioaktiven Stoffen berechnen.
Bei der Berechnung von Leistungen nach Abschnitt O IV 4 sind die Behandlungsdaten der jeweils eingebrachten Stoffe sowie die Art der ausgeführten Maßnahmen in der Rechnung anzugeben, sofern nicht durch die Leistungsbeschreibung eine eindeutige Definition gegeben ist.
5840Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Brachytherapie nach den Nummern 5844 und/oder 5846, je Bestrahlungsserie1500171,--
 Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5840 umfaßt Angaben zur Indikation, die Berechnung der Dosis im Zielvolumen, die Lokalisation und Einstellung der Applikatoren und die Dokumentation (Feldkontrollaufnahmen).  
5841Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5840 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie2000228,--
 Der Zuschlag nach Nummer 5841 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
5842Brachytherapie an der Körperoberfläche -einschließlich Bestrahlungsplanung, gegebenenfalls einschließlich Fotodokumentation -, je Fraktion30034,20
5844Intrakavitäre Brachytherapie, je Fraktion1000114,--
5846Interstitielle Brachytherapie, je Fraktion2100239,40
5. Besonders aufwendige Bestrahlungstechniken  
5851Ganzkörperstrahlenbehandlung vor Knochenmarktransplantation - einschließlich Bestrahlungsplanung -6900786,60
 Die Leistung nach Nummer 5851 ist unabhängig von der Anzahl der Fraktionen insgesamt nur einmal berechnungsfähig.  
5852Oberflächen-Hyperthermie, je Fraktion1000114,--
5853Halbtiefen-Hyperthermie, je Fraktion2000228,--
5854Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion2490283,86
 Die Leistungen nach den Nummern 5852 bis 5854 sind nur in Verbindung mit einer Strahlenbehandlung oder einer regionären intravenösen oder intraarteriellen Chemotherapie und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.  
5855Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen6900786,60
P. Sektionsleistungen  
6000Vollständige innere Leichenschau - einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose -1710194,94
6001Vollständige innere Leichenschau, die zusätzliche besonders zeitaufwendige oder umfangreiche ärztliche Verrichtungen erforderlich macht (z.B. ausgedehnte Untersuchung des Knochensystems oder des peripheren Gefäßsystems mit Präparierung und/oder Untersuchung von Organen bei fortschreitender Zersetzung mit bereits wesentlichen Fäulniserscheinungen) -einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose -2300262,20
6002Vollständige innere Leichenschau einer exhumierten Leiche am Ort der Exhumierung - einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose -3200364,80
6003Innere Leichenschau, die sich auf Teile einer Leiche und/oder auf einzelne Körperhöhlen beschränkt - einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose -73984,25
6010Makroskopische neuropathologische Untersuchung des Zentralnervensystems (Gehirn, Rückenmark) einer Leiche - einschließlich Organschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose -40045,60
6015Mikroskopische Untersuchung von Organen (Haut, Muskel, Leber, Niere, Herz, Milz, Lunge) nach innerer Leichenschau - einschließlich Beurteilung des Befundes -, je untersuchtes Organ24227,59
6016Mikroskopische Untersuchung eines Knochens nach innerer Leichenschau - einschließlich Beurteilung des Befundes -, je Knochen30034,20
6017Mikroskopische Untersuchung von vier oder mehr Knochen nach innerer Leichenschau -einschließlich Beurteilung des Befundes -1045119,13
6018Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau -einschließlich des Befundes -30034,20

Fußnote

Anlage Übersicht vor Abschn. A Sp. Nummer Kursivdruck: Die Angabe "Nr. 2000 bis 2010") der Neufassung gem. Bek. v. 9.2.1996 I 210 weicht von konstitutiver Fassung ab und muss richtig "2000 bis 2015" lauten
Anlage Übersicht vor Abschn. A Sp. Nummer Kursivdruck: Die Angabe "Nr. 3541 bis 3621" der Neufassung gem. Bek. v. 9.2.1996 I 210 weicht von konstitutiver Fassung ab und muss richtig "3541.H bis 3621" lauten
Anlage Übersicht vor Abschn. A Sp. Nummer Kursivdruck: Die Angabe "Nr. 3630 bis 4469" der Neufassung gem. Bek. v. 9.2.1996 I 210 weicht von konstitutiver Fassung ab und muss richtig "3630.H bis 4469" lauten