Die Mitgliedschaft im Heimbeirat erlischt durch
- 1.
Ablauf der Amtszeit,
- 2.
Niederlegung des Amtes,
- 3.
Ausscheiden aus dem Heim,
- 4.
Verlust der Wählbarkeit,
- 5.
Feststellung der zuständigen Behörde auf Antrag von zwei Drittel der Mitglieder des Heimbeirates, dass das Heimbeiratsmitglied seinen Pflichten nicht mehr nachkommt oder nicht mehr nachkommen kann.