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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung - HeimmwV)
Inhaltsübersicht 

Erster Teil 
 Heimbeirat und Heimfürsprecher 
  Erster Abschnitt 
   Bildung und Zusammensetzung von Heimbeiräten 
    Allgemeines§ 1
    Aufgaben der Träger§ 2
    Wahlberechtigung und Wählbarkeit§ 3
    Zahl der Heimbeiratsmitglieder§ 4
    Wahlverfahren§ 5
    Bestellung des Wahlausschusses§ 6
    Vorbereitung und Durchführung der Wahl§ 7
    Wahlversammlung§ 7a
    Mithilfe der Leitung§ 8
    Wahlschutz und Wahlkosten§ 9
    Wahlanfechtung§ 10
    Mitteilung an die zuständige Behörde§ 11
    Abweichende Bestimmungen für die Bildung des Heimbeirates§ 11a
  Zweiter Abschnitt 
   Amtszeit des Heimbeirates 
    Amtszeit§ 12
    Neuwahl des Heimbeirates§ 13
    Erlöschen der Mitgliedschaft§ 14
    Nachrücken von Ersatzmitgliedern§ 15
  Dritter Abschnitt 
   Geschäftsführung des Heimbeirates 
    Vorsitz§ 16
    Sitzungen des Heimbeirates§ 17
    Beschlüsse des Heimbeirates§ 18
    Sitzungsniederschrift§ 19
    Bewohnerversammlung und Tätigkeitsbericht des Heimbeirates§ 20
    Kosten und Sachaufwand des Heimbeirates§ 21
  Vierter Abschnitt 
   Stellung der Heimbeiratsmitglieder 
    Ehrenamtliche Tätigkeit§ 22
    Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot§ 23
    Verschwiegenheitspflicht§ 24
  Fünfter Abschnitt 
   Heimfürsprecher 
    Bestellung des Heimfürsprechers § 25
    Aufhebung der Bestellung des Heimfürsprechers§ 26
    Beendigung der Tätigkeit§ 27
    Stellung und Amtsführung des Heimfürsprechers§ 28
    Ersatzgremium§ 28a
Zweiter Teil 
 Mitwirkung des Heimbeirates und des Heimfürsprechers 
    Aufgaben des Heimbeirates§ 29
    Mitwirkung bei Entscheidungen§ 30
    Mitwirkung bei Leistung von Finanzierungsbeiträgen§ 31
    Form und Durchführung der Mitwirkung des Heimbeirates§ 32
    Mitwirkung des Heimfürsprechers§ 33
Dritter Teil 
 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften 
    Ordnungswidrigkeiten§ 34
    Übergangsvorschrift§ 35
    Inkrafttreten§ 36