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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin drei Jahre.