Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe § 3Struktur der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin
Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer /Holz- und Bautenschützerin gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen Holzschutz oder Bautenschutz.