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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zum Betrieb des Implantateregisters Deutschland (Implantateregister-Betriebsverordnung - IRegBV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Beginn des Wirkbetriebs
 
§  1Brustimplantate
§  2Verpflichtungen der Kostenträger
 
Abschnitt 2
 
Auswertungsgruppen
 
§  3Besetzung der Auswertungsgruppen
§  4Stellung der Mitglieder
§  5Organisation
§  6Interessenkonflikt
§  7Datenverarbeitung
§  8Sachverständige
§  9Auswertungsbericht
 
Abschnitt 3
 
Beirat
 
§ 10Besetzung des Beirats
§ 11Stellung der Mitglieder
§ 12Organisation
§ 13Interessenkonflikt
 
Abschnitt 4
 
Produktdatenbank
 
§ 14Produktdatenbank
 
Abschnitt 5
 
Meldungen an die
Registerstelle und die Vertrauensstelle
 
§ 15Datenübermittlung durch die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen
§ 16Meldebestätigung
§ 17Berichtigung
§ 18Datenübermittlung durch die Krankenkassen, privaten Krankenversicherungsunternehmen und sonstigen Kostenträger; Abruf durch die Registerstelle
 
Abschnitt 6
 
Zugang zu den Registerdaten
 
§ 19Datenübermittlung an Nutzungsberechtigte nach § 29 des Implantateregistergesetzes
§ 20Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken nach § 31 des Implantateregistergesetzes
§ 21Nutzungsvereinbarung
 
Abschnitt 7
 
Weitere Verfahrensregelungen
 
§ 22Verfahren zur Erfüllung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 und des Rechts auf Berichtigung nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung
§ 23Verfahren zur unverzüglichen Information der Patientinnen und Patienten, die von einer Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld betroffen sind
 
Abschnitt 8
 
Inkrafttreten
 
§ 24Inkrafttreten
 
Anlage 1In der Produktdatenbank zu erfassende Produktdaten
Anlage 2Von der verantwortlichen Gesundheitseinrichtung an die Registerstelle zu übermittelnde Daten