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Verordnung zum Betrieb des Implantateregisters Deutschland

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Beginn des Wirkbetriebs
  § 1 Brustimplantate
  § 2 Verpflichtungen der Kostenträger
Abschnitt 2
 Auswertungsgruppen
  § 3 Besetzung der Auswertungsgruppen
  § 4 Stellung der Mitglieder
  § 5 Organisation
  § 6 Interessenkonflikt
  § 7 Datenverarbeitung
  § 8 Sachverständige
  § 9 Auswertungsbericht
Abschnitt 3
 Beirat
  § 10 Besetzung des Beirats
  § 11 Stellung der Mitglieder
  § 12 Organisation
  § 13 Interessenkonflikt
Abschnitt 4
 Produktdatenbank
  § 14 Produktdatenbank
Abschnitt 5
 Meldungen an die Registerstelle und die Vertrauensstelle
  § 15 Datenübermittlung durch die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen
  § 16 Meldebestätigung
  § 17 Berichtigung
  § 18 Datenübermittlung durch die Krankenkassen, privaten Krankenversicherungsunternehmen und sonstigen Kostenträger; Abruf durch die Registerstelle
Abschnitt 6
 Zugang zu den Registerdaten
  § 19 Datenübermittlung an Nutzungsberechtigte nach § 29 des Implantateregistergesetzes
  § 20 Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken nach § 31 des Implantateregistergesetzes
  § 21 Nutzungsvereinbarung
Abschnitt 7
 Weitere Verfahrensregelungen
  § 22 Verfahren zur Erfüllung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 und des Rechts auf Berichtigung nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung
  § 23 Verfahren zur unverzüglichen Information der Patientinnen und Patienten, die von einer Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld betroffen sind
Abschnitt 8
 Inkrafttreten
  § 24 Inkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 14)
In der Produktdatenbank zu erfassende Produktdaten
  Anlage 2 (zu § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)