Durch die Ausarbeitung und das Fachgespräch gemäß § 24 soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, strategische Unternehmensentscheidungen unter Einhaltung von Ziel- und Zeitvorgaben vorzubereiten und zu treffen:
- a)
Ausarbeiten von Ideen für neue Technologien zur Integration in das Portfolio (Gesamtbestand) des eigenen Unternehmens,
- b)
Konzipieren von technologischen Analysen,
- c)
Planen von Umsetzungskonzepten einschließlich von Qualitätssicherungsaktivitäten in Bezug auf die formulierten technologischen und wirtschaftlichen Vorgaben,
- d)
Erläutern der vorgeschlagenen, einzusetzenden Methoden und Verfahren,
- e)
analytisches Bewerten der dargestellten Lösungsvorschläge.