Vollzitat:
"Käseverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412), die zuletzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist"
Stand: | Neugefasst durch Bek. v. 14.4.1986 I 412; |
zuletzt geändert durch Art. 18 V v. 5.7.2017 I 2272 |
(+++ Textnachweis Geltung ab: 11.12.1987 +++)Diese Verordnung wurde vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlassen. Wegen der Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß dieser Verordnung vgl. BAnz. Nr. 118 v. 30.6.1965
(+++ Zur Anwendung vgl. § 31a +++)
(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr Anlage I Kap. VI Sachgeb. C Abschn. III
Nr. 3 nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109 Nr. 2 Buchst. b DBuchst. aa
G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)
(+++ Zur Anwendung im Beitrittsgebiet vgl. für die Zeit vom 3.10.1990 bis
31.12.1990 V v. 28.9.1990 I 2117 (EGRÜblV) u. für die Zeit ab 1.1.1991
V v. 18.12.1990 I 2915 (EGRechtÜblV) +++)
Fettgehaltsstufe | Fettgehalt in der Trockenmasse | |
Doppelrahmstufe | höchstens | 87% |
mindestens | 60% | |
Rahmstufe | mindestens | 50% |
Vollfettstufe | mindestens | 45% |
Fettstufe | mindestens | 40% |
Dreiviertelfettstufe | mindestens | 30% |
Halbfettstufe | mindestens | 20% |
Viertelfettstufe | mindestens | 10% |
Magerstufe | weniger als | 10%. |
Käsegruppe | Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse |
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Hartkäse | 56% oder weniger |
Schnittkäse | mehr als 54% bis 63% |
Halbfester Schnittkäse | mehr als 61% bis 69% |
Sauermilchkäse | mehr als 60% bis 73% |
Weichkäse | mehr als 67% |
Frischkäse | mehr als 73%. |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
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Geographische Herkunfts-bezeichnung | Herstellungsgebiet | Herstellungsvorschriften | Mindestalter | Zusammensetzung | Sonstige Eigenschaften |
Allgäuer Emmentaler | Landkreise Lindau (Bodensee), Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, Ravensburg und Bodenseekreis; Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen | Die Herstellung erfolgt ausschließlich aus roher Käsereimilch, die im Herstellungsgebiet nach den Bestimmungen der Milchlieferungsordnung für Milchlieferanten von Emmentalerkäsereien vom 12. August 19801) gewonnen und vor dem Einlaben nicht über 40 °C erwärmt wird. | 3 Monate Während dieser Zeit muß der Käse mindestens 4 Wochen bei einer Temperatur von mindestens 20 °C in einem Gärkeller reifen. | Vollfettstufe Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen: mindestens 62 % | Form und Gewicht: rindengereifter Rundlaib mit mindestens 60 kg Herstellungsgewicht oder Viereckblock mit mindestens 40 kg Herstellungsgewicht Lochung: mehrheitlich 1-3 cm groß, rund, spärlich bis reichlich, regelmäßig verteilt Aussehen: matt bis glänzend |
Allgäuer Bergkäse | Landkreise Lindau (Bodensee), Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, Ravensburg und Bodenseekreis; Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen | Die Herstellung erfolgt ausschließlich aus roher Käsereimilch, die im Herstellungsgebiet nach den Bestimmungen der Milchlieferungsordnung für Milchlieferanten von Emmentalerkäsereien vom 12. August 19801) gewonnen und vor dem Einlaben nicht über 40 °C erwärmt wird. | 4 Monate | mindestens Vollfettstufe Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen: mindestens 62 % | Form und Gewicht: rindengereifter Rundlaib mit 15 bis 50 kg Herstellungsgewicht Lochung: erbsengroß, vereinzelt bis spärlich |
Altenburger Ziegenkäse | Landkreise Altenburg, Schmölln, Gera, Zeitz, Geithain, Grimma, Wurzen, Borna; Stadt Gera | Die Herstellung erfolgt ausschließlich aus Käsereimilch, die im Herstellungsgebiet gewonnen wird. Die Käsereimilch muß mindestens 15 % Ziegenmilch enthalten; auch unter Zusatz von Kümmel. | 14 Tage | Fettgehalt: mindestens 30 Gewichtsprozent in der Trockenmasse Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen: mindestens 38 % | Form und Gewicht: Zylinder mit einem Herstellungsgewicht von 250 g bzw. halbierter Zylinder Lochung: geschlossener Teig mit geringer Bruchlochung |
Odenwälder Frühstückskäse | Landkreise Odenwaldkreis und Bergstraße | Die Herstellung erfolgt ausschließlich aus Käsereimilch, die im Herstellungsgebiet gewonnen und pasteurisiert wird. Reifung nur mit Gelb- oder Rotschmierbakterien (B.Linens) | 14 Tage | Fettgehalt: mindestens 10 Gewichtsprozent in der Trockenmasse (Fett i.Tr.) Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen: mindestens 31 %, höchstens 42 % | Form und Gewicht: rund, ohne Rinde, geschmeidige Haut mit gelblich bis rötlich brauner leicht klebender Rotschmiere und einem Herstellungsgewicht von 100 g Lochung: geschlossen mit vereinzelter Bruchlochung |
Sonneborner Weichkäse | Landkreise Altenburg und Schmölln | Die Herstellung erfolgt ausschließlich aus Käsereimilch, die im Herstellungsgebiet gewonnen wird, unter Zusatz von Gewürzen. | 14 Tage | Fettgehalt: mindestens 30 Gewichtsprozent in der Trockenmasse (Fett i.Tr.) Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen: mindestens 38 % | Form und Gewicht: Zylinder mit einem Herstellungsgewicht von 125 g Lochung: geschlossener Teig mit geringer Bruchlochung |
Tiefländer | Landkreise Malchin, Grimmen, Altentreptow, Teterow, Demmin, Güstrow, Waren | Die Herstellung erfolgt ausschließlich aus Käsereimilch, die im Herstellungsgebiet gewonnen wird. | 8 Wochen | Fettgehalt: mindestens 45 Gewichtsprozent in der Trockenmasse (Fett i.Tr.) Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen: mindestens 61 % | Form und Gewicht: runder oder quaderförmiger Laib mit 6 bis 15 kg Herstellungsgewicht Lochung: spärlich bis reichlich, erbsen- bis kirschgroß, mehr oder weniger gleichmäßig verteilt |
Tollenser | Landkreise Altentreptow, Teterow, Malchin, Demmin, Neubrandenburg und Stadt Neubrandenburg | Die Herstellung erfolgt ausschließlich aus Käsereimilch, die im Herstellungsgebiet gewonnen wind. | 6 Wochen | Fettgehalt: mindestens 40 Gewichtsprozent in der Trockenmasse (Fett i.Tr.) Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen: mindestens 50 % | Form und Gewicht: quaderförmiger Laib mit etwa 3 kg Herstellungsgewicht Lochung: zahlreich, in Schlitz- oder Gerstenkornform, die gleichmäßig über die gesamte Schnittfläche verteilt ist. |
Mindestgehalte an Trockenmasse in hundert Gewichtsteilen | |
Schnittfähiger Schmelzkäse | |
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 50% oder mehr | 50% |
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von weniger als 50% | 34% |
Streichfähiger Schmelzkäse | |
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 50% oder mehr | 40% |
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von weniger als 50% | 30% |
Schmelzkäsezubereitung | 20% |
Kochkäse | |
- Doppelrahmstufe | 42% |
- Rahmstufe | 36% |
- Vollfettstufe | 34% |
- Fettstufe | 32% |
- Dreiviertelfettstufe | 29% |
- Halbfettstufe | 26% |
- Viertelfettstufe | 24% |
- Magerstufe | 22% |
A) | für Aussehen-Äußeres | bis zu 5 Punkten |
B) | für Aussehen-Inneres | bis zu 5 Punkten |
C) | für Konsistenz | bis zu 5 Punkten |
D) | für Geruch | bis zu 5 Punkten |
E) | für Geschmack | bis zu 5 Punkten |
A) | für Aussehen | bis zu 5 Punkten |
B) | für Gefüge | bis zu 5 Punkten |
C) | für Geruch | bis zu 5 Punkten |
D) | für Geschmack | bis zu 5 Punkten |
....................., den ..............
An die
........................................................................
(zuständige Behörde)
........................................................................
(in)
Betr.: Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit eines
Labaustauschstoffes nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 und § 21 Abs. 1
Satz 1 der Käseverordnung
1. a) Hersteller
Name (Firma) .....................................................
Ort ..............................................................
Straße ...........................................................
Telefon ..........................................................
Standort des Herstellungsbetriebes ...............................
b) Einführer
Name (Firma) .....................................................
Ort ..............................................................
Straße ...........................................................
Telefon ..........................................................
2. Bezeichnung des Labaustauschstoffes .................................
3. Zusammensetzung des Labaustauschstoffes .............................
(Alle Bestandteile sind nach Art und Menge mit ihren gebräuchlichen
wissenschaftlichen Bezeichnungen anzugeben. Die zur Enzymgewinnung
verwendeten Mikroorganismen sind nach Stämmen, Typen oder Varianten
unter Angabe der sie charakterisierenden Eigenschaften nach
systematischen Grundsätzen genau zu definieren.)
4. Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit
Zeit der Prüfung ....................................................
Prüfinstitut ........................................................
Unterlagen über die Prüfungsergebnisse ..............................
(Diese Unterlagen müssen Angaben über Art, Umfang und Verlauf der
Untersuchungen und die Prüfungsergebnisse begründende Einzeldaten
enthalten. Die Untersuchungen müssen dem jeweiligen Stande der
wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen.)
5. Muster des Labaustauschstoffes in der für eine eventuelle
gesundheitliche Nachprüfung notwendigen Menge .......................
........................................................................
(Ort) (Datum) (Unterschrift des
Nachweisführenden)
Herkunftsland: .........................................................
Zuständiges Ministerium: ...............................................
Ausstellende Behörde: ..................................................
I. Angaben zur Identifizierung der Ware
Bezeichnung des Labaustauschstoffes: ..............................
Chargennummer(n): .................................................
Art der Verpackung: ...............................................
Anzahl der Packstücke der Sendung: ................................
Menge der Ware nach Volumen oder Gewicht: .........................
Kennzeichnung der Sendung: ........................................
II. Herkunft der Ware
Name und Anschrift des Herstellungsbetriebes: .....................
Name und Anschrift des Absenders: .................................
III. Bestimmung der Ware
Name und Anschrift des Empfängers: ................................
Die Ware wird versandt von ........................................
(Versandort)
nach ........................................
(Bestimmungsort)
IV. Bescheinigung
Die unterzeichnete zuständige Behörde bescheinigt, daß die
vorstehend bezeichnete Ware
1. in dem oben bezeichneten Herstellungsbetrieb hergestellt worden
ist, dieser Betrieb amtlich zugelassen ist und amtlich überwacht
wird;
2. hinsichtlich ihrer Herstellung und Zusammensetzung dem
Labaustauschstoff entspricht, für den der Nachweis der
gesundheitlichen Unbedenklichkeit erbracht und von .......... *)
durch Mitteilung vom ...........................................
als ausreichend angesehen worden ist;
3. hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch
Untersuchung jeder Charge geprüft ist und
a) toxische Eigenschaften,
b) entwicklungsfähige, für die Herstellung verwendete Mikro-
organismen und entwicklungsfähige pathogene Mikroorganismen
und
c) Stoffe mit antibiotischer Wirkung, die therapeutisch
angewendet werden oder zu therapeutisch angewendeten Stoff-
klassen gehören,
nicht nachgewiesen worden sind.
........................................................................
(Ort und Datum) (Dienstsiegel) (zuständige Behörde)