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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz - KBFG)
§ 4
Finanzierung
Der Bund stellt dem Sondervermögen im Jahr 2007 einen einmaligen Betrag in Höhe von 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung.
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