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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LwAnpG)
§ 43a Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die zur strukturellen Anpassung erforderlichen Kündigungen werden nach Maßgabe des Kündigungsrechts vom Vorstand der LPG ausgesprochen. Die Mitgliedschaft wird durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht beendet.