Verordnung über die Berufsausbildung zum Leuchtröhrenglasbläser/zur Leuchtröhrenglasbläserin (Leuchtröhrenglasbläser-Ausbildungsverordnung - LeuchtrAusbV) § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf Leuchtröhrenglasbläser/Leuchtröhrenglasbläserin wird staatlich anerkannt.